DSL Sonderkündigungsrecht bei Wechsel des Telefonanschluß?

Corny

Neuer User
Mitglied seit
24 Jan 2005
Beiträge
16
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Folgendes Szenario:
Ich habe z.Z. einen DSL Vertrag bei 1und1. Dieser läuft auch noch einige Zeit. Ich würde gerne komplett zu Arcor wechseln - mit Telefonanschluß (ist in meinem Gebiet möglich). Meine Frage ist, ob ich dann ein Sonderkündigungsrecht bei 1und1 hätte.
Mein Argument dafür wäre:
- 1und1 kann seine Leistung (hier: DSL) nicht mehr erbringen, da sie ja DSL nur bei T-Kom Anschlüßen bereitstellen (können). Daher könnte ich kündigen (evtl. Fall von § 313 BGB?).

Dagegen:
- 1und1 AGBs: "Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten." (Ist die Klausel vielleicht unwirksam?)

Was haltet ihr davon? Habe ich da überhaupt eine Chance, rauszukommen? Kennt ihr vielleicht sogar ähnliche Fälle und wißt, wie es dort gelaufen ist?

Für Antworten wäre ich dankbar!
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1) Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur, wenn an Deinem neuen Wohnort seitens 1&1 (bzw. seitens T-Com) gar kein DSL-Anschluss mehr geschaltet werden kann. Da Arcor offensichtlich in der Lage ist, am betreffenden Standort einen DSL-Anschluss zu schalten, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass auch die T-Com dazu in der Lage wäre. Sollte im Einzelfall überprüft werden.

zu 2) Bei Vertragsschluss mit 1&1 hast Du Dich verpflichtet, eine MVL (12 bzw. 24 Monate) mit 1&1 einzuhalten. Natürlich könntest Du jetzt Deinen T-Com-Anschluss kündigen, hättest Dir aber damit selbst die Grundlage entzogen, die MVL einzuhalten und den 1&1-DSL-Anschluss zu nutzen. 1&1 wäre mindestens im Recht, bis zum Ende der MVL (und sofern Du vergißt, fristgerecht zu kündigen, auch darüber hinaus) Leistung Deinerseits - monatliches Entgelt - zu fordern.

Gruss,

Hendrik
 
RealHendrik schrieb:
zu 1) Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nur, wenn an Deinem neuen Wohnort seitens 1&1 (bzw. seitens T-Com) gar kein DSL-Anschluss mehr geschaltet werden kann.

Das habe ich hier bereits mehrfach gelesen, ich möchte jedoch darauf hinweise, daß es nicht sicher ist, daß in diesem Fall ein Kündigungsrecht besteht, immerhin hat der Kunde ja den Umzug veranlasst.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es dazu bereits Gerichtsentscheidungen gibt, zumindest kenne ich keine. Das ist also auch in dem benannten Szenario mit einem gewissen Risiko verbunden.

zu 2) Bei Vertragsschluss mit 1&1 hast Du Dich verpflichtet, eine MVL (12 bzw. 24 Monate) mit 1&1 einzuhalten. Natürlich könntest Du jetzt Deinen T-Com-Anschluss kündigen, hättest Dir aber damit selbst die Grundlage entzogen, die MVL einzuhalten und den 1&1-DSL-Anschluss zu nutzen. 1&1 wäre mindestens im Recht, bis zum Ende der MVL (und sofern Du vergißt, fristgerecht zu kündigen, auch darüber hinaus) Leistung Deinerseits - monatliches Entgelt - zu fordern.

Richtig! So ist das.
 
So ist es, zieht eine Person um, so hat sie kein Recht auf eine ausserordentliche Kündigung (Sonderkündigungsrecht gibt es nur im Mietsrecht).

Gerichtsbeschlüsse das man auch die Leistung zahlen muss, obwohl beim Umzug der "alte" Anbieter nicht mehr liefern kann gab es glaube ich schon zu QSC, welche bis zum Ende der MVLZ das Geld sehen wollen.

Dir bleibt also nur der Weg Dich "freizukaufen" (ich weiss nicht ob 1&1 das macht) oder bis zum Ende der MVLZ eben die Geb. zu zahlen.

Gruss

Kaweh Jazayeri
 
Kann ich bestätigen, da ich einen Fall kenne, wo gerade frisch 1&1DSL plus Flaterratte läuft, jetzt jedoch ein Umzug ins Haus steht, am neuen Standort aber kein DSL möglich ist. 1&1 gewährt Aufhebung des DSL, die Flat muss mit dem Argument, dass diese ja auch Mehrleistungen (Webspace, Mail etc.) und auch eine leitungsgebundere Einwahl (was freilich zusätzlich Kosten verursacht) enthält, weiter gezahlt werden.
 
Data schrieb:
am neuen Standort aber kein DSL möglich ist. 1&1 gewährt Aufhebung des DSL,

Das wäre in diesem Fall und nur in diesem (kein DSL möglich) anfechtbar, da wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung der Vertragsgegenstand weggefallen ist.
Dein Vertrag lautet auf DSL-Zugang, nicht auf Beiwerk.

Aber, sie müssen dich nicht kostenfrei aus dem Vertrag entlassen, können dir ausserdem die anteiligen Kosten für etwaige Hardware in Rechnung stellen.

Lässt sich vmtl. nur mit einer Klage klären.

Du kannst aber mal bei der Verbraucherberatung anfragen, die wissen da oft genaueres.
 
Es ist aber so, das er für Wohnung A einen 1&1 DSL gemacht hat, 1&1 kann nichts dafür das Kunde in Wohnung B zieht.

So haben es mir mal Rechtsanwälte erklärt. Ein Urteil von QSC sagt ähnliches.

Gruss

Kaweh Jazayeri
 
Das ist meines Erachtens nach keine Bestätigung über die Rechtslage, was 1und1 macht! Die können ja einerseits Kulant sein oder sich andererseits rechtswiedrig verhalten, das besagt ja nichts.

Data schrieb:
Kann ich bestätigen, da ich einen Fall kenne, wo gerade frisch 1&1DSL plus Flaterratte läuft, jetzt jedoch ein Umzug ins Haus steht, am neuen Standort aber kein DSL möglich ist. 1&1 gewährt Aufhebung des DSL,

Kann es sein, daß DSL andere Laufzeit hatte? Ich kann mich erinnern, daß früher die DSL Anschlüsse nach einem Jahr auf unbestimmte Zeit weiterliefen (also mit 2 Monaten zum Monatsende kündbar), während die DSL Tarife sich automatisch um weitere 12 Monate verlängerten.

kombjuder schrieb:
Das wäre in diesem Fall und nur in diesem (kein DSL möglich) anfechtbar, da wegen Unmöglichkeit der Leistungserbringung der Vertragsgegenstand weggefallen ist.
Dein Vertrag lautet auf DSL-Zugang, nicht auf Beiwerk.

Also eine gerichtliche Überprüfung dieser Praxis wäre schon interessant. Aber zumindest in Fällen, in denen der Kunde irgenbdwo hin zieht, wo DSL überhaupt nicht möglich ist, denke ich schon, daß das gerichtsfest sein könnte. Außerordentliche Kündigung ist für den Kunden grundsätzlich dann möglich, wenn der Grund aus der Sphäre des Anbieters herrührt.
z.B. der Anbieter erbringt die Leistung nicht zuverlässig, rechnet andauern ab, Beleidigt den Kunden usw.

Anders würde es meines Erachtens nach nur aussehen, wenn am neuen Wohnort andere Anbieter am T-Com Anschluß DSL Bereitstellen, nur 1und1 sich verweigert einen Port für den Kunden zu erwerben, oder dazu technisch nicht in der Lage ist.

Aber, sie müssen dich nicht kostenfrei aus dem Vertrag entlassen, können dir ausserdem die anteiligen Kosten für etwaige Hardware in Rechnung stellen.

Diese Diskusion hatten wir doch schon öfter hier. Die Hardware ist gekauft, wenn auch zu einem günstigen Preis. Sie ist im Eigentum des Kunden, dafür kann der Anbieter nichts weiter verlangen. (Könnte u.U. in AGB anders gereglt sein, Wirksamkeit dürfte fraglich sein.)


Du kannst aber mal bei der Verbraucherberatung anfragen, die wissen da oft genaueres.

Das kann ich auch nur raten.
 
Data schrieb:
Kann ich bestätigen, da ich einen Fall kenne, wo gerade frisch 1&1DSL plus Flaterratte läuft, jetzt jedoch ein Umzug ins Haus steht, am neuen Standort aber kein DSL möglich ist. 1&1 gewährt Aufhebung des DSL, die Flat muss mit dem Argument, dass diese ja auch Mehrleistungen (Webspace, Mail etc.) und auch eine leitungsgebundere Einwahl (was freilich zusätzlich Kosten verursacht) enthält, weiter gezahlt werden.

Sieht bei mir ähnlich aus, genauso hätte ich das auch gern.
Umzug steht an, am neuen Standort kein DSL.
Aber ich würde gern nur die Cityflat weiter zahlen (nicht nutzen), den 1&1-DSL-Zugang kann ich nicht mehr nutzen und möchte ich daher auch nicht bezahlen.
An wen muß ich mich dazu wenden? Der Umzugsservice von 1&1 war etwas überfordert und der Sprachcomputer hatte nicht die richtige Frage parat. Gibt's eine Telefonnummer bei der ich auch einen Menschen erreiche?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Oliver

PS: Es geht nicht um den in der Signatur beschriebenen Versatel-Anschluß.
 
hatte vor nicht allzulanger zeit nen ausführliches gespräch mit (einem vertrauenswürdigen telefonierer von) 1+1 - sobald dier tcom anschluss wegfällt wird die ltg nicht mehr berechnet - klappt wohl tagesaktuell (bei anderen Resalern klappt das gar nicht die berechnen weiter ohne grundlage) schadenerstatz wg vertragsverletzung wurde auch noch nie gefordert -

rechtlich dünn aber so ist die praxis (könnte schlechter sein -wie zB nachweis kein DSL möglich) - die flat muss weiter bezahlt werden - vieleicht kommt man auf kulanz raus wenn man die Telefonagenten lange genug quält.... oder es wirklich vor den Richter bringt - spätestens dort wird man sich aber auch auf die frage gefasst machen müssen warum man einen subvebtionierten Laufzeitvertrag eibgeht und dann die grundlage des vertrages entzieht -

"Dem Kunden obliegt es, den für die Nutzung des 1&1 DSL-Anschlusses erforderlichen Telefonanschluss auf seine Kosten einrichten zu lassen und während der Vertragsdauer zu unterhalten."

abgesehend davon enthält der vertrag ja auch komponenten die weiter genutzt werden könnten, wie domain, webspace, email...
 
Zuletzt bearbeitet:
olue schrieb:
Aber ich würde gern nur die Cityflat weiter zahlen (nicht nutzen), den 1&1-DSL-Zugang kann ich nicht mehr nutzen und möchte ich daher auch nicht bezahlen.
An wen muß ich mich dazu wenden?

Also einfach nicht bei denen melden und es läuft automatisch so, wie ich es mir vorstelle? Kann ich gar nicht glauben!
Oliver
 
Das Teure an dem ganzen Deal ist ja der DSL Anschluss.

Egal was du machst, die Flat muss bis zum Ende der MVL gezahlt werden.
Aber bei 5¤ im monat und einem Jahresvertrag sind das ja max 60¤, also noch zu verschmerzen.

Wenn du deinen bestehenden Telefon-Anschluss kündigst, dann wird automatisch der DSL-Anschluss auch gekündigt. Somit entfallen die DSL Anschlussgebühren. Aus dem Prinzip, wenn keine Leistung erbracht wird, musst du diese auch nicht bezahlen.

Seitens T-com und 1&1 wurde mir das mündlich bestätigt. (Von 1&1 sogar zusätzlich per Mail)

Der Flat Tarif wird dann, wenn du Pech hast und nicht vorher mit denen das schriftlich ausmachst, in einen Dial-In Tarif geändert. Achtung: bei Tarifänderung gibts einen neuen Vertrag und somit eine volle neue MVL!!!
Also drauf achten, dass der Tarif gleich bleibt, bzw. es keine Verlängerung der MVL gibt!

Achtung:
Beim "Umziehen" deines Telefonanschlusses wird aber der DSL Anschluss auch "mitumgezogen", dh. es werden die Umzugsgebühren und evtl sogar nochmal die Bereitstellungsgebühren fällig (in seltenen Fällen)!

Da du komplett zu Arcor wechseln möchtest, wirst du nur die Flat weiterhin zaheln müssen. Denk dran zu schriftlich per Einschreiben 1&1 zu kündigen!!
 
exode schrieb:
Seitens T-com und 1&1 wurde mir das mündlich bestätigt. (Von 1&1 sogar zusätzlich per Mail)

Es würde mir super weiterhelfen, wenn Du mir die 1&1-Mail weiterleiten könntest! (olue_nospam(at)gmx.de)
Vielen Dank!
Oliver
 
exode schrieb:
Beim "Umziehen" deines Telefonanschlusses wird aber der DSL Anschluss auch "mitumgezogen",
Bei der Online-Beauftragung des Umzugs meines Anschlusses wurde explizit angezeigt, dass der DSL-Anschluss nur bei einem zusätzlichen, expliziten Auftrag mit umzieht.
 
ziehe jetzt auch um, allerdings brauch ich den vertrag nicht mehr, weil ich mit meinem neuen nachbarn dsl teilen kann. hinzu kommt, dass ich nun in ein cityflat-gebiet ziehe. daher die frage, ob es erfahrungen gibt, ob
1) wirklich nur die flat-kosten weiter erhoben werden
2) die flat-kosten auf city-niveau schrumpfen.
wer das schon mal mit dem support abgeklaert hat, der schicke mir bitte betreffende mail zu.

habe beim support auch mal nach "goldenem handschlag" gefragt, aber das gibt es wohl nicht mehr, obwohl ich 300gb traffic habe.
wie reagiert 1und1 auf den entzug der einzugsermaechtigung?
 
µRaCoLi schrieb:
wie reagiert 1und1 auf den entzug der einzugsermaechtigung?
Ganz blöde Idee, damit katapultierst Du Dich (berechtigt) in eine automatisierte Falle mit vielfach höheren Kosten! Laß es lieber....
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,831
Beiträge
2,219,105
Mitglieder
371,533
Neuestes Mitglied
ipeee
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.