Klar kannst Du, bist aber verpflichtet, den ENUM-Eintrag nach der Kündigung zu löschen, weil Dir die Nummer dann nicht mehr "gehört".Nehll schrieb:wenn ich meine Hausfestnetznummer per ENUM registriere,
kann ich dann den Anschluss kündigen?
malicious schrieb:Und was soll das bei einem herkömmlichen, bislang nicht entbündelbaren DSL-Anschluss bringen?
da dacht ich das ich die nummer regge und dann den anschluss nicht mehr brauche?
Gut! :lach: :lach: :lach:malicious schrieb:Dann mach hier für uns einen Feldtest und berichte deine Erfahrungen.
Nehll schrieb:Ich nehme an das gilt auch für 1und1,
,Nehll schrieb:da die reseller von terror com sind.
Ich nehme an das gilt auch für 1und1, da die reseller von terror com sind.
Odysseus schrieb:Kurz zusammengefasst:
.......ENUM ist eine Ergänzung zu einer Rufnummer die du bereits hast - kündigst du diese Rufnummer musst du auch deinen ENUM-Eintrag killen. Ist ja auch klar, du kannst ja nicht per ENUM Anrufe zu dir Leiten während diese Rufnummer wieder einem anderen Menschen vergeben wird.
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