Preissenkung/Aktion auch für Bestandskunden

talthoff

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Arcor bewirbt seit kurzem das "All-Inklusiv-Paket" mit ISDN/DSL 2000 und allen Flatrates (Festnetz) zum Preis von knapp ¤ 35,- statt der bisherigen knapp ¤ 40,-

Gilt die Preissenkung auch für bestehende Arcor-Kunden?
 
Nein, bei Arcor muss man als Bestandskunde den neuen Tarifen ständig selber hinterherlaufen, falls man sie überhaupt bekommt. Auf jeden fall beginnen wieder 24 Monate neue Laufzeit mit neuen (schlechteren!) AGB, wenn man wechselt.

Udo
 
Ja, du wechselst aber nicht in das neue "Aktions"-Paket, (geht nicht für Bestandskunden!)
sondern einfach in ein aktuelles Standard-(AI-)Paket.

Beim Wechsel in ein aktuelles Standard-Paket beginnt lediglich eine neue 12 monatige Mindestvertragslaufzeit.
 
RudatNet schrieb:
...
Beim Wechsel in ein aktuelles Standard-Paket beginnt lediglich eine neue 12 monatige Mindestvertragslaufzeit.

... die grundsätzlich nur verschlechterten AGB's kriegt man dennoch übergebraten ...
 
Ohne Frage! ... ganz normales Geschäftsverhalten! ... nicht nur bei ARCOR!

Wäre das nicht klasse,
wenn man sich aus Allem (Tarife und AGB) immer nur das Beste raussuchen könnte? :cool:
 
Tja, leider sind wir hier nicht bei "wünsch dir was"... :)
Bei Arcor muß man immer mal im Kundencenter nachsehen, ob der Tarif noch der alte ist, oder ob es billiger geworden ist. Solche Angebote für Neukunden kommen dann meist ab dem Anfang des kommenden Monates auch für Bestandskunden raus.
 
kohrti schrieb:
Hi,

hast Du ein Beispiel, für mind. eine massive Verschlechterung:confused:


- keine kostenlose Hotline mehr
- 24 Monate MVLZ statt früher 12
- Kündigungsfristen-Verschlechterung
- die "Zwangs-Einwilligung" statt ISDN NGN übergebraten zu kriegen
- kein PIA mit 069 mehr, sondern nur noch per 032-Abzocke
- ... mehr fällt auf die Schnelle nicht ein; ist aber noch nicht alles, 5 Punkte sollten wohl reichen, um "massiv" zu unterlegen
 
Danke für die Infos. :)

Zudem was Arcor macht :-Ö
 
ciesla schrieb:
- keine kostenlose Hotline mehr
Gab es doch eh nicht! Oder hast Du noch einen ganz alten Vertrag?

- die "Zwangs-Einwilligung" statt ISDN NGN übergebraten zu kriegen
Kannst du von der betreffenden Regelung bitte mal den Wortlaut posten, würde mich interessieren.
 
florianr schrieb:
Gab es doch eh nicht! Oder hast Du noch einen ganz alten Vertrag?


Kannst du von der betreffenden Regelung bitte mal den Wortlaut posten, würde mich interessieren.


Habe mir die AGB immer ausgedruckt. Kann ja nicht schaden.
Ist doch übrigens egal, wann was verschlechtert wurde ...
Es ging doch hier darum, daß schleichend bei Arcor alles immer schlechter gemacht wird.
Und neuerdings kommen dann auch noch teilweise 25 ¤ Wechselgebühren zwischen Paketen dazu.
 
- 24 Monate MVLZ statt früher 12
Die ist bei mir immer noch 12 Monate, außer der gerade bestellten Handykarte, die läuft 24 Monate. Man kann aber immer noch vorzeitig aussteigen, muß dann halt die Ablöse bezahlen.
- kein PIA mit 069 mehr, sondern nur noch per 032-Abzocke
Das betrifft aber alle Kunden, auch die, die die kostenlose Version nutzen und steht nicht in den AGBs.

Ich habe mir die AGBs nicht ausgedruckt, sondern abgelegt, mit dem Datum des gültig ab vorangestellt, nur ist es halt schwer, den gesamten Inhalt zu vergleichen, bei ca. 30 Seiten, incl. Tarifen.
 
Hallo,

wie Hoch ist die Ablösesummer pro Monat ungefähr? Dachte das man nur vorzzeitig aus seinem Vertrag kommt, wenn die Sonderkündigungsgründe greifen, die nicht gerade viel sind.
 
Ich müßte nachsehen, das letzte, was mir hängen geblieben war, sind 49,95€.
 
Hi,

das wäre Nett. 49,95¤ pro Monat? Wow...
 
Ich muß mich korrigieren: in den aktuellen AGBs steht es so drin:

Zahlung bei einvernehmlicher Beendigung des Vertrages über ein Arcor-Paket innerhalb der Mindestvertragslaufzeit oder ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist 99,95€
 
ciesla schrieb:
- die "Zwangs-Einwilligung" statt ISDN NGN übergebraten zu kriegen

verrät mir bitte jemand was NGN ist?
 
sven@mainz schrieb:
Zahlung bei einvernehmlicher Beendigung des Vertrages über ein Arcor-Paket innerhalb der Mindestvertragslaufzeit oder ohne Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist 99,95�
Wird man aber im Zweifelsfall einmal überprüfen lassen müssen, könnte IMHO Unwirksam sein, da nicht klar ist, ob es sich auf Fälle der Ausübung eines Sonderkündigungsrechts oder Wegfall der Vertragsgrundlage beziehen soll. In solchen Fällen kann eine pauschale Zahlung sicher nicht verlangt werden.

btw ich habe jetzt auch einige Verträge auf die neuen All Inklusive Tarife umgestellt, jeweils mit 12 Monaten Laufzeit.
 
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