Weiterleitung - ab wann zahlt der Anrufende...?

martin-72

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Hallo Zusammen,

ich ahbe da mal eine Frage, deren Antwort ich hier nicht gefunden habe - aber vielleicht habe ich auch nur falsch gesucht...

Ich möchte bei meinem Arcor Anschluß mit Flat in der Vermittlungsstation eine Weiterleitung bei besetzt, nicht erreichbar und nicht-Annahme auf meinen Sipgate.de-Anschluß mit Anrufbeantworter schalten. Dieser hat eine maximale Wartezeit von 100 Sekunden, während mein Telefon ebenfalls klingelt, erst dann geht der AB dran...

Welche Kosten mir entstehen ist klar...

Aber ab wann gilt der Anruf für den Anrufenden als zustande gekommen und ab wann muss dieser bezahlen? Schon für die Wartezeit bei Sipgate oder erst wenn das Telefon abgenommen wurde, bzw. der AB drangeht?

Kann mir jemand diese Frage beantworten...?

Vielen Dank

MArtin
 
Aber ab wann gilt der Anruf für den Anrufenden als zustande gekommen und ab wann muss dieser bezahlen?
Der Anrufer bezahlt erst, wenn die Gegenstelle "abhebt".

Wenn du also eine externe Rufumleitung wie angegeben über Arcor an deine Sipgate-Telefonnummer veranlasst hast, so entstehen dem Anrufer nur Kosten wenn du dein Sipgate-Telefon abhebst oder die Sipgate Voicemail das Gespräch entgegennimmt.

Gr. Wopper
 

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