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Aus den AGBs für Kabel Internet:
1.2.
...
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
...
– eine Multimediadose,
...
--> Ich weiß, dass im Haus die Anlage schon rückkanalfähig ist, aber ich habe noch die "alte" Dose. Soll ich dafür sorgen, dass da eine andere hinkommt oder muss ich meinem Vermieter ansprechen, da KD ja nur bis zum Hausanschluss zuständig ist (zumindest bei TV).
ABER es kommt noch besser:
3.2.1.
......
Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer
des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes (Gefahrübergang). Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten
des Kunden.
...
4.1.12
....
Kabel Deutschland ist berechtigt, für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Kabelmodem eine
Pauschale in Höhe von 60 ¤ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich.
....
--> Was bedeutet das alles, wenn das Kabel-Modem einfach zwischendurch den Geist aufgibt oder andere Funktionsstörungen zeigt?
lt. 3.2.1 erfolgt der Tausch auf Wunsch und Kosten des Kunden!?
lt 4.1.12 muss der Kunde auch noch zahlen, wenn er ein defektes Gerät zurückgibt!?
Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, aber wenn es hart auf hart kommt zählen nur die AGBs.
1.2.
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Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
...
– eine Multimediadose,
...
--> Ich weiß, dass im Haus die Anlage schon rückkanalfähig ist, aber ich habe noch die "alte" Dose. Soll ich dafür sorgen, dass da eine andere hinkommt oder muss ich meinem Vermieter ansprechen, da KD ja nur bis zum Hausanschluss zuständig ist (zumindest bei TV).
ABER es kommt noch besser:
3.2.1.
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Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer
des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes (Gefahrübergang). Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten
des Kunden.
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4.1.12
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Kabel Deutschland ist berechtigt, für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Kabelmodem eine
Pauschale in Höhe von 60 ¤ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich.
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--> Was bedeutet das alles, wenn das Kabel-Modem einfach zwischendurch den Geist aufgibt oder andere Funktionsstörungen zeigt?
lt. 3.2.1 erfolgt der Tausch auf Wunsch und Kosten des Kunden!?
lt 4.1.12 muss der Kunde auch noch zahlen, wenn er ein defektes Gerät zurückgibt!?
Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, aber wenn es hart auf hart kommt zählen nur die AGBs.