KD AGBs mit Hintertürchen?

rene_in_le

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Aus den AGBs für Kabel Internet:

1.2.
...
Darüber hinaus ist erforderlich und vom Kunden bereitzuhalten:
...
– eine Multimediadose,
...

--> Ich weiß, dass im Haus die Anlage schon rückkanalfähig ist, aber ich habe noch die "alte" Dose. Soll ich dafür sorgen, dass da eine andere hinkommt oder muss ich meinem Vermieter ansprechen, da KD ja nur bis zum Hausanschluss zuständig ist (zumindest bei TV).


ABER es kommt noch besser:

3.2.1.
......
Eine Haftung für Mängel, die während der Dauer
des Leihverhältnisses am Gerät auftreten und nicht auf eine unsachgemäße Behandlung zurückgehen, trifft Kabel Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben, also nur im Falle des arglistigen
Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes (Gefahrübergang). Der Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gerätes während der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch und, sofern Kabel Deutschland die Beschädigung oder Zerstörung nicht zu vertreten hat, auf Kosten
des Kunden.
...

4.1.12
....
Kabel Deutschland ist berechtigt, für ein beschädigtes, funktionsuntüchtiges oder nicht zurückgegebenes Kabelmodem eine
Pauschale in Höhe von 60 ¤ pro Gerät zu berechnen, es sei denn, der Kunde ist nachweislich für die vorgenannten Fälle nicht verantwortlich.
....


--> Was bedeutet das alles, wenn das Kabel-Modem einfach zwischendurch den Geist aufgibt oder andere Funktionsstörungen zeigt?

lt. 3.2.1 erfolgt der Tausch auf Wunsch und Kosten des Kunden!?
lt 4.1.12 muss der Kunde auch noch zahlen, wenn er ein defektes Gerät zurückgibt!?


Eigentlich kann ich mir das nicht vorstellen, aber wenn es hart auf hart kommt zählen nur die AGBs.
 
"Normalerweise" geht ein Gerät auch nicht so einfach kaputt. Fast immer ist es eine fehlerhafte Behandlung oder Überspannung. Da musst Du oder besser noch Deine Hausratversicherung (Thema Überspannung) dann für Entschädigung sorgen.

Grundsätzlich kenne ich es aber auch so:
Überlasse ich ein Gerät einem anderen, der macht es kaputt, dann ist es mein Ding, das zu ersetzen, sofern ich als Verleiher es nicht anders mit dem Leihenden ausgemacht habe. Das Risiko bleibt bei mir als Eigentümer. Und genau dort setzt die AGB an, um den Schaden auf den Leihenden abzuwälzen.
Andererseits würde ich hier mal lieber eine Kosten/Nutzen-Berechnung ansetzen:
Wieviel wirst Du bei dem KD-Angebot im Vergleich zu einem adäquaten T-Com-Angebot sparen. Wie lange wirst Du diesen Tarif nutzen, was hast Du dann unter dem Strich gespart? Das sollte in der Regel deutlich über dem "Risiko-Wert" von 60¤ liegen. Und auch geht nicht jedes (oder jedes 2.) Gerät einfach so kaputt, also ist das durchschnittliche Risiko noch einmal deutlich darunter.
Weiter reduzieren kannst Du das Risiko, indem Du das Kabelmodem incl. Netzteil auch schön beobachtest: Wird es sehr heiss, liegt das Risiko eines Defektes naturgemäß höher. Dann kannst Du auch schon im Vorfeld einschreiten und KD um Austausch bitten, da hier ein offensichtlicher baulicher Mangel vorliegt, den Du natürlich nicht zu vertreten hast (=>4.1.12).
Unter dem Strich ist das von Dir zu tragende Risiko nicht als sehr hoch einzuschätzen. ;)
 
So gesehen ist es ok, dass der Leihende das Risiko trägt.

Was wäre aber innerhalb der Garantiezeit von 6 Monaten bzw. 2 Jahren?
Als Käufer hatte ich da ja ein paar mehr Rechte oder würde KD innerhalb dieser Fristen auch mehr entgegenkommen, da sie es ja auch dem Hersteller zurückgeben könnten?

Danke!
 
"würde, hätte, könnte" finde ich nicht in den AGBs ;)
Solange dort nichts zu irgendwelchen Garantien oder Gewährleistungen steht, kannst Du Dich auch nicht darauf berufen. Wo steht dort eigentlich, dass das gestellte Kabelmodem immer neu ist und nicht gebraucht sein darf? :noidea:
 
:)

Hast ja recht, man kann halt nicht alles absichern im Leben.

Danke für die Antworten!
 
Der Anschluss funktioniert nicht ohne die geliehene Technik. Aus diesem Grund ist der Anschlussanbieter auch verpflichtet diesen zu entstören. Und zwar kostenlos.
 
Tja, da frag ich mich auf welchen § ich mich berufen kann.
Gibt es für diese Regel ein übergeordnetes Gesetz (Bsp aus dem BGB), welches mir dieses Recht als Kunde zusichert?
 
rene_in_le schrieb:
Aus den AGBs für Kabel Internet:

--> Was bedeutet das alles, wenn das Kabel-Modem einfach zwischendurch den Geist aufgibt oder andere Funktionsstörungen zeigt?

lt. 3.2.


Mahlzeit,

solange du den Vertrag inne hast, wird dir das Modem immer kostenfrei getauscht - der nette Onkel kommt, baut ein und pegelt/ prüft.
Alles ohne Kosten!
Auch eine MMD ist in der Installation soweit dabei, die setzt der Techniker beim Anschluss - wenn man seitens der Hausverwaltung Internet von Kabel bei dir erlaubt, dann kann er das auch automatisch alles ersetzen.

Das mit dem Zahlen meint - Defekt im Sinne von du demolierst das Plastegehäuse mit Absicht und willst es so abgeben bzw. das Teil läuft und du als KD bestehst aber darauf das Gerät zu tauschen - weil dir die rosa Farbe nicht gefällt. ;)

MfG
 
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