Moin AndyO,
dein Kunde hat seine bestehenden T-Com Telefonnummer(n) NICHT zu 1&1 portiert. Sie wurden dort lediglich registriert, um abgehend übertragen werden zu können. Wenn also der 1&1-Vertrag gekündigt wird, passiert mit diesen Nummern absolut nichts. Sie bleiben weiterhin im Besitz des Kunden.
Anders sieht es bei den Rufnummern aus, die dein Kunde über das ControlCenter direkt von 1&1 bezogen hat. Diese müssen, sofern sie bestehen bleiben sollen, zu einem anderen Anbieter portiert werden. Das läuft wie jede andere Portierung auch ab:
Du gehst zum Anbieter, der die Nummern importieren soll, und erteilst ihm den entsprechenden Auftrag. Im Auftrag muss dann halt 1&1 als abgehender Provider angegeben werden.
Zusätzlich sollte bereits im Kündigungsschreiben, das wegen des DSL-Anschlusses an 1&1 geschickt wird, darauf hingewiesen werden, dass die von 1&1 zugeteilten Rufnummern exportiert werden sollen und daher nicht einfach gelöscht werden dürfen.
Die Kündigungsfrist lautet "2 Monate", nicht "60 Tage". Die Kündigung muss also spätestens am 25.07.2007 bei 1&1 vorliegen. Je früher, desto besser.
Ja, es können alle durch 1&1 zugeteilten Rufnummern portiert werden. Ist durch das TKG gesetzlich geregelt.
Grüße Dirk