Vertrag vorzeitig kündigen?

gaal

Neuer User
Mitglied seit
6 Apr 2005
Beiträge
17
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Hallo.

Hat vielleicht jemand schon mal DSL-Vertrag vorzeitig gekündigt?
Ich habe gehört man könnte Telekom-Anschluß kündigen und damit dem DSL-Anbieter die technische Grundlage für das weitere Anbieten der DSL-Zugangs entziehen, was zu einer Kündigung führt.

In einigen Foren habe ich Meinungen gelesen, dass der Anbieter trotz Kündigung, wie oben beschrieben, die monatliche Flatrate-Gebühr bis zum Vertrgsende verlangen kann.

Danke.
 
gaal schrieb:
Ich habe gehört man könnte Telekom-Anschluß kündigen und damit dem DSL-Anbieter die technische Grundlage für das weitere Anbieten der DSL-Zugangs entziehen, was zu einer Kündigung führt.
Da hast Du falsch gehört, da Du verpflichtet bist laut AGB den Telefonanschluss zu haben. Kündigst Du den, oder ziehst Du um, dann liegt das Problem auf Deiner Seite. Keine Kündigung!

gaal schrieb:
In einigen Foren habe ich Meinungen gelesen, dass der Anbieter trotz Kündigung, wie oben beschrieben, die monatliche Flatrate-Gebühr bis zum Vertrgsende verlangen kann.
Richtig. Bei 2-3-4DSL wird die gesammte Summe fällig.
 
Vertrag ist Vertrag. Überlegt euch das bevor ihr einen 24 Monatsvertrag abschließt.
 
Man schreibt in so ein Forum in Hoffnung einen konstruktiven Rat zu bekommen. Ich bedanke mich für eure Antworten, aber das ist alles banal. Natürlich weiss jeder, dass ein Vertrag eine Mindestlaufzeit hat und vorher nicht gekündigt werden darf.

Aber!!! Jeder DSL-Verkaufsagent bestätigt euch, dass der von mir beschriebene Vorgang sehr verbreitet ist. Das Thema ist in anderen Foren schon mehrmals diskutiert worden, ich wollte nur eine Meinung hören von jemandem, der den Vertrag selbst auf diese weise beendet hat.

Trotzdem danke.

Gruß,
Albert
 
Wenn der Telefonanschluß nicht mehr besteht und auch kein anderer Telefonanschluß mehr betrieben wird, zB wegen Umzug ins Ausland, so entfällt natürlich auch der Vertragszweck, weswegen ein vorzeitige Kündigung immer berechtigt ist. Hier gibt es ausreichend Urteile in Sachen Fitneßstudioverträge, die man analog heranziehen kann.

Bei Firmen wie 1&1 würde ich da auch gar nicht klein beigeben, sondern ganz rigoros mit denen verfahren, so wie die es mit ihren Kunden machen.

Kündigen, Einzugsermächtigung widerrufen, zuviel gezahlte Beträge zurückbuchen lassen und Mahnungen und Inkassoschreiben in die Ablage P. Die werden kaum klagen, weil es keine Grundlage dafür gibt.
 
Die gibt es aber und die nennt sich Vertrag. Wenn der Kunde seinen Telefonanschluss kündigt, dann hat er kein Recht auf Vertragsauflösung! Verantwortlich ist in dem Falle der Kunde und dieser kann für seinen selbst herbeigeführten Umstand, nicht auf Kündigung pochen. Also manchmal muss man echt zweifeln was einige schreiben.
 
gaal schrieb:
Man schreibt in so ein Forum in Hoffnung einen konstruktiven Rat zu bekommen. Ich bedanke mich für eure Antworten, aber das ist alles banal.

Bist du jetzt beleidigt weil du hier die Wahrheit gesagt wird? Vertrag ist Vertag, wie man in den Wald ruft so........

Will sagen, rede doch mal mit deinem Provider, vielleicht laesst sich Kulanzmaesig was machen, z.B. wegen Auswanderung, ernster Krankheit oder so.
Aber wenn du vor hast nur zu einem Mitbewerber zu wechseln, vergiss es!

Vorher ueberlegen und dann unterschreiben, nicht umgekehrt.
 

Neueste Beiträge

Statistik des Forums

Themen
244,860
Beiträge
2,219,690
Mitglieder
371,578
Neuestes Mitglied
ingolf01
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.