Also wenn ich mir mein Posting #4 nochmal durchsehe, ich denke Arcor hat hier die Entscheidung, die ja ursprünglich gegen T-Online erwirkt wurde völlig richtig interpretiert, auch wenn eine direkte Übertragung einer Entscheidung zu Internetzugängen nicht 1:1 auf Sprachtelefonie übertragen werden kann.
Ich habe gerade einmal bei der Telekom in einen aktuellen Verbindungsnachweis gesehen, dort werden ebenfals alle Gespräche, die nicht abgerechnet werden nicht aufgeführt.
Überhaupt hier von anderen Anbietern auf die rechtmäßigkeit zu schließen :noidea:?! Als ob sich andere Anbieter immer korrekt verhalten würden. Ich denke aber, dass sie auch nachziehen werden.
Wenn dem so wäre, dann hätten 1&1, Versatel und Alice (um nur einige zu nennen) längst massenhaft die Verbraucherschützer und (von diesen initiiert) die Gerichte am Hals. Ist aber nicht so.
Und warum ist das so? Weil wo kein Kläger, da kein Richter. Ich denke es hat niemand interesse daran hier zu klagen. Bei der Speicherung der Verbindungsdaten bei einem Internetzugang (im Verfahren gegen T-Online) ging es ja um etwas, da hatte t-online Verbindungsdaten an Dritte herausgegeben (StA glaube ich) und der Betroffene hatte daher ein Interesse daran, dass diese Daten nicht weiter erhoben und gespeichert werden.
Es fällt mir schwer ein solches Interesse hier zu finden ... Daher ist es naheliegende, dass gegen die Anbieter (noch) nicht geklagt wird. Es ist ja eher andersherum, dass die meisten Kunden so einen Nachweis ja gerade haben wollen. S.h. diesen Thread.
In Frage käme eine Abmahnung durch einen Konkurenten, aber in diesen Kreisen ist es verpönt sich gegenseitig abzumahnen.
Weil die "Daten innerhalb der Flatrate" eben schon "abrechnungsrelevant" sind bis zum Ende der nächsten Abrechnungsperiode: eben um zu prüfen, ob diese "innerhalb" der Flatrate waren.
Hmm bin mir nicht sicher, ob das zulässig wäre. Das wird man vermutlich direkt festellen könnne. Aber selbst wenn nicht, dann wären die Daten umgehend nach Rechnungsstellung zu löschen.
Daß die Daten auch längerfristig gespeichert sind/werden, sieht man ja daran, daß immer mal wieder Kunden wegen "übermäßigem Genuß" abgemahnt werden. Also zieht das Argument der Nichtspeicherung (auch über das sowieso notwendige Ende der nächsten Abrechnungsperiode hinaus) nicht.
Ist das je passiert? Aber um das festzustellen, reicht es ja auch, die Gesamtzahl der Gesprächsminuten der Abrechnungsperiode zu speichern und auszuwerten, das wäre wohl in jedem Fall zulässig.
Einen Aspekt gibt es aber noch: Von den Flatrates ausgenommen sind Verbindungen zu Onlinediensten, das Festzustellen kann ja im einzelnen schwierig sein, und eine längere Speicherung der Daten erfordern. Aber in der Praxis dürfte dies keine Rolle spielen.