Ich gehe mal nach dem Ausgangsposting davon aus, dass die Kundin noch gar keine Auftragsbestätigung und somit auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Die erste Mail bei Komplettanschlüssen kommt umgehend nach der Online-Bestellung und hat diesen Text:
Sehr geehrter Herr ****,
Ihre Online-Bestellung ist bei 1&1 eingegangen!
Sie erhalten in den nächsten Tagen eine weitere E-Mail von uns mit wichtigen Informationen zu Ihrem bestellten Produkt und zum Bestellablauf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre 1&1 Internet AG
Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern nur eine Bestellbestätigung und setzt keine Fristen in Gang.
Danach wird i.d.R. innerhalb von ca. 10 Tagen eine Auftragsbestätigung (mit angehängter Widerrufsbelehrung) geschickt, nachdem der Auftrag im System erfasst wurde. Das scheint wohl trotz Online-Bestellung ein Vorgang zu sein, wo Menschen mitarbeiten und Fehler passieren, denn es häufen sich Fälle, wo Aufträge auch nach mehreren Wochen nicht bestätigt werden, bzw. nicht mehr auffindbar sind.
Wer (Alt-)Schulden bei Telekom hat, bekommt meist auch keine Benachrichtigung, denn diese Aufträge werden trotz Vollanschlussbestellung ohne Telekomanschluss, durch 1&1 storniert.
Freenet und KabelDeutschland sehen das nicht so eng mit der Bonität.
Blödsinn ist natürlich die Aussage, dass das Widerrufsrecht von 2 Wochen ausgeschlossen ist, auch wenn der Kunde Monate oder Jahre warten sollte.
Da würde 1&1 auch nicht drauf bestehen.
Ein Kundenauftrag wird meist "schnellstmöglich" bestellt.
Das führt bei Resale-Anschlüssen (nicht-Komplettpakete) dazu, dass das Widerrufsrecht (laut Auffassung von 1&1) bereits mit Erteilung eines Schalttermins erlischt, was zur Zeit innerhalb von spätestens 2 Tagen der Fall ist, wenn der Port frei ist und gerade keine Änderungen (Tarifänderungen/Anschlusswechsel/unbestätigte Neuschaltung) am Telefonanschluss stattfinden. Siehe Nr.3 der Widerrufsbelehrung
3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). ...
Wenn 1&1 also nicht in angemessener Zeit liefert, kann man auch später noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ersatzweise mit Fristsetzung von 2-3 Wochen ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Immerhin hat man evtl. schnellstmöglich bestellt und nicht erst in 8 bis (n+1) Wochen. Ist natürlich auslegungsbedürftig, wie lange eine Wartezeit angemessen ist.