1und1 KomplettAnschluss seit 6 Wochen bestellt! Rücktritt möglich

fafnir1972

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Hallo!
meine freundin hat vor 6 Wochen eine DSl2000 Komplettanschluss bestellt. Bisher hat sie nur eine email zur Auftragsbestätigung bekommen und seit dem gar nix mehr! habe 1und1 vor 2 Woche ne Email geschrieben aber daruf kamm keine Antwort nur das Sie im moment überlastet wäre! Und das es noch dauern kann bis sie antworten! meine Frage ist jetzt kann ich jetzt noch zurücktreten vom Vertrag? oder ist das nicht mehr möglich? Weil wir könnten einen Anschluss bei freenet kriegen und der wäre in 4 Wochen geschaltet! Wie kann mann orgehen um vom Vertrag zurückzutreten!

Hoffe es kann mir jeamand helfen!:D :D

Fafnir1972:boxer: :banned:
 
Bist du dir da ganz sicher, dass Freenet das in 4 Wochen schafft?
Wenn du da noch 4 Wochen warten kannst, dann ist dein 1&1-anschluss bestimmt auch schon geschaltet.
BTW, willkommen im forum
 
Danke erst mal!

Danke für die schnelle Antwort! aber ich würde trotzdem wissen ob man noch zurücktreten kann? Und wie ich das am besten bewerkstellige?
danke im voraus!
 
Normales Einschreiben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit trete ich von meinem Auftrag mit der Bestellnummer xyz vom xx.yy.zzzz gemäß § 312b und § 312d BGB zurück.
Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichem Gruß,
Name des Auftraggebers

So ungefähr jedenfalls, die genannten Paragraphen sind das Widerrufsrecht des Fernabsatzgesetzes.

P.S. Willkommen im Forum
 
Sicher kannst Du zurücktreten. Wenn Freenet, Arcor oder wie die alle heißen behaupten daß sie es in 4 Wochen schaffen, dann geh da hin - wunder Dich aber nicht wenn dann nach 4 Monaten noch immer nichts passiert ist.

Meine 1&1 Kunden berichten mit Anschaltungszeiten von 10 - 14 Tage - und sporadisch immer wieder mal 4 - 6 Wochen und gegegentlich auch mal 2 Monate. Den Rekord hält hier ein Kunde, der hat 6 1/2 Monate warten müssen. Grund: T-Com hat einfach den Port nicht rausgerückt.

Was bekommst Du hier: http://dsl-status.1und1.de/

angezeigt?
 
Das mit der Kündigung ist so nicht korrekt.

Wenn schon ein Schaltungstermin feststeht, ist ein Rücktritt nicht weiteres Möglich.

Also der Vorrausssichtliche Termin.

;)
 
Richtig. Davon angesehen sind die 2 Wochen Widerrufsrecht eh rum, so da ein Widerruf hier nicht in Frage kommt.

Daon abgesehen, setzt Freenet in vielen Teilen auf die gleiche Infrastruktur. Der ausschlaggebende Punkt ist hierbei der Carrier, also Telefonica. Da ist die lange Wartezeit zu suchen und das würde bei Freenet genauso sein.
 
rosx1 schrieb:
Richtig. Davon angesehen sind die 2 Wochen Widerrufsrecht eh rum, so da ein Widerruf hier nicht in Frage kommt.
Interessante Auffassung. Worauf stütz sich die?

IMO zwei Möglichkeiten:

1. Rücktritt noch möglich? Dann einfach zurücktreten

2. Rücktritt u.U. nicht mehr möglich? Vertrag schon zustandegekommen?
Dann Frist setzen und Kündigung androhen.
Wie lange muss die Frist sein? Ich weiß es nicht, zu der Problematik wurde hier schon oft diskutiert. Eine 14 tägige Frist ist auf jeden Fall lange genug (und so von 1und1 auch in den AGB vorgesehen). IMO aber zu lang, insbesondere wenn man schon lange auf den Anschluss wartet und mehrmal versucht hat die Sache zu beschleunigen.
(außerordentliche Kündigung § 314 BGB, u.U. analog)

Woher weißt Du welche Variante richtig ist?
Ich würde einen Anwalt fragen.
IMO beginnt die Widerrufsfrist (neben allen anderen Voraussetzungen)frühestens mit Vertragsschluss zu laufen [Edit: OK ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, § 312 d II BGB, die Frist beginnt erst mit Vertragsschluss zu laufen!!). Also nachdem 1und1 die Annahme des Vertrages erklärt hat. IMO verlagert 1und1 diesen Zeitpunkt sehr weit nach hinten, also auf den Zeitpunkt, in dem der Kunde die Zugangsdaten erhält. Ist vorher der Vertrag nicht zustandegekommen, kann also noch der Rücktritt erklärt werden.
Zumindest solange bis das Widerrufsrecht erlischt:
Das Widerrufsrecht erlischt [...] bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Was ist zu tun? Widerruf an 1und1 absenden und hilfsweise mit gleichem Schreiben eine Frist setzen.
Sollte 1und1 sich nicht freiwillig auf eine Lösung einlassen, eine Rechtsberatung einholen, was zu tun ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Kunde erhält ein Schreiben.
Ab diesem Schreiben, so stehts auch drinne, gelten die 2 Wochen widerrufsrecht.

Egal ob der Anschluss dann rechtzeitig geschalten wird oder erst 3 Jahre später (um mal zu übertreiben).

Ganz einfach.
 
@Ullmulu
Gut, jetzt lieste bitte nochmal das Ausgangsposting, steht da etwas von einem Schreiben? Nein, ich kann dort nichts entdecken.

Es ist auch egal, was 1und1 schreibt, Wenn mit dem Schreiben, das Du hier nennst nicht die Annahme erklärt wird (und damit der Vertrag abgeschlossen wird), beginnt die Frist IMO auch nicht zu laufen.
Wenn der Vertrag aber mit dem Schreiben tatsächlich abgeschlossen ist, dann beginnt auch die Frist zu laufen (sie wird dann aber recht bald enden, wenn nämlich 1und1 mit der Ausführung der Dienstleitung beginnt).

Insgesamt ist die Materie recht komplex und auch insgesamt noch ziemlich umstritten und vieles noch unklar, obwohl das Gesetz ja nicht mehr das jüngste ist, so dass man hier auf Nummer sicher gehen sollte und sich tatsächlich gut beraten lassen sollte und es IMO auf eine rechtliche Auseinandersetzung nicht ankommen lassen sollte (da das aber für beide Seiten gilt, gehe ich davon aus, dass eine gütliche Einigung möglich sein sollte.)
 
Und was war jetzt die Antwort? Kommt nun mit dem Schreiben ein Vertrag zu stande (und fängt damit auch die Widerrusfrist zu laufen) oder nicht?

Und wann erhält der Kunde dieses Schreiben? Ich vermute mal, wenn 1und1 die Zusage bekommen hat, dass der Technikpartner den Kunden zu einem bestimmten Termin anschließen kann.

Außerdem ändert das nichts daran, dass 1und1 auch Leisten muss, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde. D.H. das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon in jedem Fall unberührt. Alos 3 Jahre muss man denen nicht Zeit lassen, den Anschluss zu schalten.
 
Ich gehe mal nach dem Ausgangsposting davon aus, dass die Kundin noch gar keine Auftragsbestätigung und somit auch keine Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Die erste Mail bei Komplettanschlüssen kommt umgehend nach der Online-Bestellung und hat diesen Text:

Sehr geehrter Herr ****,

Ihre Online-Bestellung ist bei 1&1 eingegangen!

Sie erhalten in den nächsten Tagen eine weitere E-Mail von uns mit wichtigen Informationen zu Ihrem bestellten Produkt und zum Bestellablauf.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre 1&1 Internet AG

Das ist keine Auftragsbestätigung, sondern nur eine Bestellbestätigung und setzt keine Fristen in Gang.

Danach wird i.d.R. innerhalb von ca. 10 Tagen eine Auftragsbestätigung (mit angehängter Widerrufsbelehrung) geschickt, nachdem der Auftrag im System erfasst wurde. Das scheint wohl trotz Online-Bestellung ein Vorgang zu sein, wo Menschen mitarbeiten und Fehler passieren, denn es häufen sich Fälle, wo Aufträge auch nach mehreren Wochen nicht bestätigt werden, bzw. nicht mehr auffindbar sind.

Wer (Alt-)Schulden bei Telekom hat, bekommt meist auch keine Benachrichtigung, denn diese Aufträge werden trotz Vollanschlussbestellung ohne Telekomanschluss, durch 1&1 storniert.
Freenet und KabelDeutschland sehen das nicht so eng mit der Bonität.

Blödsinn ist natürlich die Aussage, dass das Widerrufsrecht von 2 Wochen ausgeschlossen ist, auch wenn der Kunde Monate oder Jahre warten sollte.
Da würde 1&1 auch nicht drauf bestehen.
Ein Kundenauftrag wird meist "schnellstmöglich" bestellt.
Das führt bei Resale-Anschlüssen (nicht-Komplettpakete) dazu, dass das Widerrufsrecht (laut Auffassung von 1&1) bereits mit Erteilung eines Schalttermins erlischt, was zur Zeit innerhalb von spätestens 2 Tagen der Fall ist, wenn der Port frei ist und gerade keine Änderungen (Tarifänderungen/Anschlusswechsel/unbestätigte Neuschaltung) am Telefonanschluss stattfinden. Siehe Nr.3 der Widerrufsbelehrung

3. Bitte beachten Sie auch folgende besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn 1&1 mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B. wenn Sie uns mit der sofortigen Bereitstellung des DSL-Anschlusses beauftragen etc.). Wenn wir Ihnen Waren liefern, die nach Ihren Kundenspezifikationen angefertigt werden, oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder wenn Sie die Ausführung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist selbst veranlasst haben, besteht kein Widerrufsrecht (z.B. sofortige Registrierung einer Domain nach Kundenwunsch). ...

Wenn 1&1 also nicht in angemessener Zeit liefert, kann man auch später noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ersatzweise mit Fristsetzung von 2-3 Wochen ein Sonderkündigungsrecht geltend machen. Immerhin hat man evtl. schnellstmöglich bestellt und nicht erst in 8 bis (n+1) Wochen. Ist natürlich auslegungsbedürftig, wie lange eine Wartezeit angemessen ist.
 
Um hier mal was klarzustellen: Grundsätzlich ist eine Rücktrittsmöglichkeit nicht abhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Denn wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, kann ich auch nicht zurücktreten. Das wäre Widerruf. In den meisten AGBs dieser Anbieter steht (siehe AUftragsbestätigung Kleingedrucktes), dass die Widerrufsfrist spätestens mit der ersten Nutzung der Leistungen oder der Schaltung des Anschluss erlischt bzw. der Vertrag in Kraft tritt. Es wurden ja bei dir gegenseitig noch keine Leistungen gewährt. Also- einfach Einwurfeinschreiben und Bestellung widerrufen.

Freenet hat mir an der Hotline sogar mal dazu geraten, nachdem sie 3(!) Monate gebaraucht haben. Ich habe ihn dann schriftlich gedroht, Schadenersatzansprüche prüfen zu lassen, eben wegen der versprochenen 4 Wochen. Eine Woche später hatte ich nen Anschluss.
 
Ohne dieses Widerrufsschreiben wird kein Vertrag bei 1&1 Zustande gekommen sein.

Ein anruf bei unserer Hotline wird klarheit schaffen.
 
@vinoCrew85
Du hast zwar schön den Unterscheid zwischen Rücktritt und Widerruf erklärt, aber seit der Schuldrechtsreform wird auch für den Rücktritt nach Vertragsschluss (§ 312 d BGB) ausdrücklich ein Widerrufsrecht gewährt.

Der Kunde kann also auf jeden Fall widerrufen, bis zwei Wochen nach "Vertragsschluss".

Damit sollte für den OP die Sache eigentlich klar sein, einfach einen Widerruf an 1und1 abschicken, ich würde den im Zweifel nicht unnötig auf irgendwelche §§ stützen, einfach Widerruf drüberschreiben und gut ist.
Dann braucht sich der Kunde auch nicht darum zu kümmern ob schon ein Vertrag zu Stande gekommen ist.
 
@SteffenGrün

Guck Dir die Nachricht auf die Du geantwortet hasst mal richtig, aber wirklich richtig genau an. Dann weißt Du was/wen er mit "uns" gemeint hat.
 
1&1 Komplettsystem Kündigungsproblem

Hallo habe vor 1 Woche schon einmal einen Beitrag geschrieben wegen der Kündigung eine 1&1 vertrages! Von ein paar Leuten habe ich Hilfe bekommen diesen Vertrag zu kündigen weil meine Freundin seit 7 Wochen keine Zusage noch Absage von 1&1 gekommen ist(10.08.2007) (habe diesen dann versucht zu Kündigen mit Einschreiben! Jetzt hat 1&1 geschrieben das die Kündigung unwirksam sei! Aber haben weder nen Termin noch einen Brief bekommen das es länger dauert! Wir wollen nicht mehr warten sondern raus aus den Vertrag! auf ne Email von uns haben sie gar nicht reagiert! Was können wir noch machen ?
Hoffe jeamand von euch da draussen kann helfen!:noidea: :noidea: :noidea: :noidea:
 
fafnir1972 schrieb:
Hallo habe vor 1 Woche schon einmal einen Beitrag geschrieben wegen der Kündigung eine 1&1 vertrages!...
Na dann verschiebe ich den neuen Beitrag doch mal in Deinen alten Thread ;)
 
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