Hi,
ich hatte seit 17.09.2005 "T-Online dsl 1000" mit "T-Online dsl volume" und wollte jetzt dieses Jahr zu "1&1 Surf&Phone 16.000" wechseln. Also habe ich meinen T-Online Zugang am 04.07.2007 (74 Tage vor Vertragsablauf) gekündigt. Ich bekam also eine Kündigungsbestätigung und dachte, alles sei ok.
Folglich habe ich 1&1 zum 17.09.2007 bestellt. Das lief alles problemlos ab (Hardware, Installation, Einrichtung). Alles funktionierte.
Zum 21.09.2007 hat dann 1&1 meinen DSL-Anschluss zu sich umgezogen auf 16.000.
So weit, so gut.
Jetzt bekam ich vor kurzem die aktuelle Rechnung von der Telekom und sehe Positionen für "T-Online dsl 1000" und "T-Online dsl volume" von nach dem 17.09. bzw. 21.09.
Also habe ich bei der Telekom angerufen und gefragt, wie das zustande komme. Die Antwort war, dass ich bei denen immer noch Kunde sei. Mit einem Blick in die Kündigungsbestätigung wurde mir klar, warum: Kündigungstermin 16.09.2008! Ich hätte die Kündigungsfrist von 3 Monaten (90 Tagen) nicht eingehalten.
Meine Fragen sind nun:
1.:
Laut der AGB von T-Online muss einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, sonst wird der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert.
In den FAQ steht allerdings ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, allerdings nichts mit Verlängerung von 12 Monaten, also aus meiner Sicht dann jeder Zeit möglich.
Wo nimmt T-Online den "Mix" dieser beiden Regelungen (3 Monate vorher, sonst 12 Monate verlängert) her, wenn das nirgends explizit in den AGB steht?
2.:
Warum berechnet T-Online mir "T-Online dsl 1000", wenn es mir faktisch seit 21.09.2007 nicht mehr zur Verfügung steht? Außerdem hat 1&1 für mich doch den Anschluss umgezogen, die müssten doch das geregelt haben. Zudem steht in den AGB, dass T-DSL (zu T-Online dsl gibt es keine AGB im Netz) zu jedem Werktag mit einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden kann.
btw:
Welche AGB gelten eigentlich immer: die zum Vertragsschluss oder die aktuellen? Oder sind Kündigungsfristen und -regelungen davon ausgenommen. Wo bekäme man dann aber die damals gültigen her, wenn man sie nicht aufgehoben hat?
mfg
Jengo
ich hatte seit 17.09.2005 "T-Online dsl 1000" mit "T-Online dsl volume" und wollte jetzt dieses Jahr zu "1&1 Surf&Phone 16.000" wechseln. Also habe ich meinen T-Online Zugang am 04.07.2007 (74 Tage vor Vertragsablauf) gekündigt. Ich bekam also eine Kündigungsbestätigung und dachte, alles sei ok.
Folglich habe ich 1&1 zum 17.09.2007 bestellt. Das lief alles problemlos ab (Hardware, Installation, Einrichtung). Alles funktionierte.
Zum 21.09.2007 hat dann 1&1 meinen DSL-Anschluss zu sich umgezogen auf 16.000.
So weit, so gut.
Jetzt bekam ich vor kurzem die aktuelle Rechnung von der Telekom und sehe Positionen für "T-Online dsl 1000" und "T-Online dsl volume" von nach dem 17.09. bzw. 21.09.
Also habe ich bei der Telekom angerufen und gefragt, wie das zustande komme. Die Antwort war, dass ich bei denen immer noch Kunde sei. Mit einem Blick in die Kündigungsbestätigung wurde mir klar, warum: Kündigungstermin 16.09.2008! Ich hätte die Kündigungsfrist von 3 Monaten (90 Tagen) nicht eingehalten.
Meine Fragen sind nun:
1.:
Laut der AGB von T-Online muss einen Monat vor Ablauf gekündigt werden, sonst wird der Vertrag um weitere 12 Monate verlängert.
In den FAQ steht allerdings ein Kündigungsfrist von 3 Monaten, allerdings nichts mit Verlängerung von 12 Monaten, also aus meiner Sicht dann jeder Zeit möglich.
Wo nimmt T-Online den "Mix" dieser beiden Regelungen (3 Monate vorher, sonst 12 Monate verlängert) her, wenn das nirgends explizit in den AGB steht?
2.:
Warum berechnet T-Online mir "T-Online dsl 1000", wenn es mir faktisch seit 21.09.2007 nicht mehr zur Verfügung steht? Außerdem hat 1&1 für mich doch den Anschluss umgezogen, die müssten doch das geregelt haben. Zudem steht in den AGB, dass T-DSL (zu T-Online dsl gibt es keine AGB im Netz) zu jedem Werktag mit einer Frist von 6 Werktagen gekündigt werden kann.
btw:
Welche AGB gelten eigentlich immer: die zum Vertragsschluss oder die aktuellen? Oder sind Kündigungsfristen und -regelungen davon ausgenommen. Wo bekäme man dann aber die damals gültigen her, wenn man sie nicht aufgehoben hat?
mfg
Jengo