Voraussichtlich im 4. Quartal 2007 Firmwareupdate

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deta

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Hallo!

Das hab ich heute mal bekommen bez. Update von AVM

----

Derzeit kann FRITZ! Media 8020 ausschließlich für das
Video-on-Demand-Angebot von Maxdome eingesetzt werden.

Voraussichtlich im 4. Quartal 2007 wird jedoch ein kostenloses
Firmwareupdate für FRITZ! Media 8020 erscheinen, mit dem neue Funktionen
wie z.B. die Wiedergabe von Medien aus dem lokalen Netzwerk oder von einem
Datenspeicher am Anschluss für USB-Zubehör zur Verfügung gestellt werden.

Die jeweils aktuelle Firmwareversion können Sie in den Grundeinstellungen
von FRITZ! Media 8020 über die Option "Firmware-Update" aus dem Internet
herunterladen und installieren.

----

Da können wir mal alle hoffen..

cu Deta
 
Na das hört sich doch vielversprechend an. *FREU*
Für reines Maxdome bin ich mit der Box bereits heute schon zufriedener als mit mit meiner Thomson. Sie läuft stabil und zuverlässig und bisher ohne einen Aussetzer. Wenn sie dann nach dem Update auch noch meine MP3s von der NAS abspielen kann ist es perfekt.
 
1. Quartal 2008

Laut AVM erst 1. Quartal 2008 Firmware mit UPNP unterstützung
 
Wenn diese Info tatsächlich auf Basis von AVM besteht, dann lag ich ja mit meiner Schätzung garnicht mal so daneben. Aber warten wir weiterhin ab, bis dahin kann noch einiges passieren... ;)
 
Ja klar und im Januar heist es dann 2. Quartal 2008.
Langsam fühle ich mich vera.... .
 
Langsam fühle ich mich vera.... .
Wieso - steht auf dem Karton der Box die Zusage weiterer Funktionen, Updates etc. inklusive Termin für dieses Quartal? Hast Du irgendeine Zusage darüber, dass der Box überhaupt Funktionen nachgerüstet werden könnten, die nicht zum Auslieferungszustand gehören? Nimmst Du ein Gerücht, es könnte vielleicht was kommen, zum Anlass, Dich verarscht zu fühlen?


Gruß,
Wichard
 
Diese Info kam heute von AVM...
Ihre Ticket-ID xxxxxxxx

Sehr geehrter Herr xxxxx,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Voraussichtlich Ende 2007/Anfang 2008 wird ein kostenloses Firmwareupdate
für FRITZ! Media 8020 erscheinen mit dem neue Funktionen wie z.B. die
Wiedergabe von Medien aus dem lokalen Netzwerk oder von einem Datenspeicher
am Anschluss für USB-Zubehör zur Verfügung gestellt werden. Welchen
Funktionsumfang das Firmwareupdate genau haben wird, können wir Ihnen
leider aktuell noch nicht mitteilen.

.....

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

xxxxx (AVM Support)
 
Hallo allerseits,

eine klare Anfängerfrage:
habe die Box bei Vertragsabschluß nicht mit bestellt, aber nutzen könnte ich so ein Teil schon, zb. aus ebäh? Oder wird das irgendwie verhindert. Würde die Bruttodatenrate von 54MBit (in Verbindung mit Fritz7270) auch für das Streaming reichen?

Sorry für diese doofen Fragen, habe auch noch soo sehr recherchiert, ist eher ein spontaner Beitrag ;)

viele Grüße
Andreas
 
Ja, geht auch.
Meine ist auch von eBäh und funktioniert genauso.
 
Wieso - steht auf dem Karton der Box die Zusage weiterer Funktionen, Updates etc. inklusive Termin für dieses Quartal? Hast Du irgendeine Zusage darüber, dass der Box überhaupt Funktionen nachgerüstet werden könnten, die nicht zum Auslieferungszustand gehören? Nimmst Du ein Gerücht, es könnte vielleicht was kommen, zum Anlass, Dich verarscht zu fühlen?

Angaben in Mails etc. vom Hersteller sind keine Gerüchte sondern stellen sie die Basis der Kaufentscheidung dar. Wenn der Händler (z.B. 1&1) das auch so kommuniziert hat, ist er selber wegen Nichterfüllung dran. Sonst nur AVM. Gegenüber dem Händler (falls der von allem nichts wusste) kann man dann aber den Kauf anfechten, also rückabwickeln ... (Und den Schaden von AVM ersetzen lassen.)

Ob etwas auf nem Karton oder in ner Mail steht, ist nur für das Vertragsverhältnis mit jemandem von Belang, der eins von beidem nicht kannte, also evtl. dem Händler. AVM hat beides gleichermaßen zu verantworten.

Außerdem steht bis heute auf der Website von AVM, dass die FRITZ! Media 8020 einen USB-2.0-Hostport hat. Für den Verbraucher heißt das natürlich: einen nutzbaren. Nicht einen irgendwann vielleicht mal nutzbaren.
 
Angaben in Mails etc. vom Hersteller sind keine Gerüchte sondern stellen sie die Basis der Kaufentscheidung dar.
Zusagen: Ja, Ankündigungen über in Zukunft absehbare Erweiterungen: Nein!
Wenn der Händler (z.B. 1&1) das auch so kommuniziert hat, ist er selber wegen Nichterfüllung dran. Sonst nur AVM. Gegenüber dem Händler (falls der von allem nichts wusste) kann man dann aber den Kauf anfechten, also rückabwickeln ... (Und den Schaden von AVM ersetzen lassen.)
Welchen Schaden ist Dir denn entstanden, wenn eine angekündigte Firmware-Erweiterung nicht in in diesem, sondern erst im nächsten Monat kommt? :noidea:
Außerdem steht bis heute auf der Website von AVM, dass die FRITZ! Media 8020 einen USB-2.0-Hostport hat. Für den Verbraucher heißt das natürlich: einen nutzbaren. Nicht einen irgendwann vielleicht mal nutzbaren.
Nö, das ist einzig und alleine eine Beschreibung der Hardware, mehr nicht. Über die Nutzbarkeit haben sie sich nicht ausgelassen!
 
1. Sofern es klare Angaben über Änderungen und deren Termin gibt schon.

2. Stromkosten für PC und nötiges Zubehör um damit Filme /Musik zu sehen.

3. Sofern nur das vorhandensein beworben wird, kann das bei USB stimmen. Bei Festplatte oder Tunern ist das wohl was anderes. Kommt drauf an, ob man allein durch das vorhandensein eindeutig auf bestimmte Funktionen schließen (würde z.B. bei nem Tuner gehen, bei USB aber nicht) kann.
 
1. Sofern es klare Angaben über Änderungen und deren Termin gibt schon.
Das Schlüsselwort"Vorraussichtlich" in den Ankündigungen verrät aber, dass das keine definitive Zusage ist
2. Stromkosten für PC und nötiges Zubehör um damit Filme /Musik zu sehen.
Strombedarf? Zubehör? Was denn noch alles. Ich bitte Dich, das ist doch an den Haaren herbeigezogen und entzieht sich dem Wirkungsbereich von AVM. Außerdem auch hier: Siehe Punkt 1.
3. Sofern nur das vorhandensein beworben wird, kann das bei USB stimmen. Bei Festplatte oder Tunern ist das wohl was anderes. Kommt drauf an, ob man allein durch das vorhandensein eindeutig auf bestimmte Funktionen schließen (würde z.B. bei nem Tuner gehen, bei USB aber nicht) kann.
So sehe ich das auch, wie gesagt, es handelt sich ja nur um eine schnöde USB-Schnittstelle, die ("voraussichtlich" :hehe:) irgendwann mal Leben eingehaucht bekommt. Für welche Geräte speziell, verrät AVM ja auch noch nicht. Wo steht denn, dass jeder USB-Datenspeicher Verwendung findet und nicht nur ausgewählte?
(Ja, auch das ist an den Haaren herbeigezogen, zeigt aber auf, dass man ebenso in die andere Richtung argumentieren kann)
 
Und ausserdem kommt eh bald die 8040 (ich hab sie in der Hand gehabt) und dann rennen alle da hinterher :-D Immerhin steht da aber auch auf der Packung, dass die erwähnten Funktionen drin sind ;)
 
Ist aber immer noch kein wirtschaftlicher Schaden, der unvermeidbar ist und das allgemene Lebensrisiko übersteigt. ;)
(Oder hast Du schon mal von einem Kneipenbetreiber Schadensersatz für die verlorene Zeit und den Sprit Deines Autos verlangt, nur weil Du vor geschlossener Tür standest wegen geschlossener Gesellschaft?)
Privat Schadensersatz anzumelden ist oft ein Problem, denn auch hier gilt der Grundsatz der Schadensminimierung. Von daher ist meiner Auffassung nach kein Schaden entstanden
 
Nö, das ist einzig und alleine eine Beschreibung der Hardware, mehr nicht. Über die Nutzbarkeit haben sie sich nicht ausgelassen!

Ich schrieb nicht umsonst "Für den Verbraucher heißt das" - Verbraucher im Sinne BGB ist jemand, der auf solche Werbeaussagen reinfällt. Und deshalb vor ihnen geschützt werden soll. (Meint der Gesetzgeber.) Wenn ein USB-2.0-Hostanschluss beworben wird, darf der Verbraucher also davon ausgehen, dass er benutzbar ist - als USB-2.0-Hostanschluss. Also zum Anschließen und Benutzen von Perepherie, die an einem solchen Gerät üblicherweise Sinn macht: vor allem Speichergeräte. Das ist ja auch der Sinn der Werbebotschaft. Die Kleinigkeit, dass das eine Aussage sein soll, die (noch) nicht meint, was sie eigentlich doch meint - diese Kleinigkeit muss der Verbraucher nicht verstehen.
 
Das ist ja auch der Sinn der Werbebotschaft.
Bitte unterscheide Werbung und Produktbeschreibung. Nebenbei besteht ja kein Zweifel daran, dass mit einem Firmwareupdate auch mal die USB-Schnittstelle nutzbar ist (wofür auch immer - darum geht es im Moment aber nicht). ;)
Nur zu den bisher verkauften Fritz!Media-Boxen steht halt in der Produktbeschreibung nichts davon, welche Geräte an der Schnittstelle betrieben werden können! In der Werbung und den Ankündigungen ist nur davon die Rede, dass es mit einem späteren Firmwareupdate geplant ist, diese für Massenspeichergeräte nutzbar zu machen. Beachte bitte den feinen Unterschied. Auch die Gerichte sehen den Kunden als mündig genug an, nicht alle Werbung ungefiltert zu glauben.
(Oder hast Du AVM auch schon versucht, zu verklagen, weil eine Fritz!Fon-Box (z.B. 7170) von sich aus auch keinen Bluetoothstick an dem USB-Host unterstützt? Ich schätze mal, diese Klage würde wegen Geringfügigkeit abgelehnt.)
Die Kleinigkeit, dass das eine Aussage sein soll, die (noch) nicht meint, was sie eigentlich doch meint - diese Kleinigkeit muss der Verbraucher nicht verstehen.
Diese Kleinigkeit von Dir habe ich nun nicht verstanden :gruebel:
 
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