Sonderkündigungsrecht?

paNic

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Hi zusammen,
komme aus München und mache z.Zt meinen Zivi auf Norderney (Ostfriesland). Hab dort im Juli angefangen und habe seitdem einen Anschluss bei der T-Com (Call&Surf Comfort). Wohne dort im Personalwohnheim und ziehe nach den 9 Monaten wieder nach Hause zu meinen Eltern um in München zu studieren.
Habe also ein Problem mit der Mindestvertragslaufzeit. Mir fällt das nicht erst jetzt auf, aber ich will mich schonmal absichern das dann auch alles klappt wenn ich da weg bin. Habe mir sagen lassen (sogar von T-Com Hotline-Mensch), dass ich, wenn ich dahin umziehe, wo ein bestehender Telefon&Internet Aschluss ist, ein Sonderkündigungsrecht habe und auch schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 Monate?) kündigen kann.

Also wie / wann mach ich das am besten und was muss ich beachten?

Grüße
Malte
 
MVLZ ist 24 Monate. Hol dir doch einen Vertrag bei einem Anbieter mit einer kurzen Laufzeit.
 
@ nixgegendenise
wenn ich richtig verstanden habe hat er doch schon einen Vertrag, braucht also nix neues
 
...
Habe also ein Problem mit der Mindestvertragslaufzeit. Mir fällt das nicht erst jetzt auf, aber ich will mich schonmal absichern das dann auch alles klappt wenn ich da weg bin. Habe mir sagen lassen (sogar von T-Com Hotline-Mensch), dass ich, wenn ich dahin umziehe, wo ein bestehender Telefon&Internet Aschluss ist, ein Sonderkündigungsrecht habe und auch schon vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (12 Monate?) kündigen kann. ...

MVLZ ist 24 Monate. Hol dir doch einen Vertrag bei einem Anbieter mit einer kurzen Laufzeit.

Moin,

hier muss ich nixgegendenise recht geben, die MLVZ beträgt seit Abschlüssen nach dem 04.06.07 24 Monate.

Aber was ich nicht verstehe, du wusstest schon vorher, dass die MVLZ länger als Dein Zivildienst dauert. Das nenne ich ja schon fast Betrug. :-Ö
(Ähnlich, du Bestellst einen Ferrarie und hast keine Kohle dafür.)

Auf mündliche Aussagen von Hotline-Mitarbeitern würde ich mich nicht verlassen, da kaum bis garnicht beweisfähig. Ich habe aber im ok.de-Forum gelesen, dass dort mit Zahlung einer Abschlagssumme die Angelegenheit ad Acta gelegt werden kann.

AirP.
 
Also, das nenne ich nun schon Dummheit. Wenn ich weiß, dass ich an einem Ort nur 9 Monate bin, schließe ich keinen Zweijahresvertrag ab! Und eins lass dir gesagt sein: Wenn sich T-Com auf die Zahlung einer Abschlagsumme einläßt und dich damit vorzeitig aus dem Vertrag entläßt, wird der Betrag schmerzlich sein! Verpflichtet ist T-Com dazu übrigens ganz und gar nicht.
Verträge sind im Übrigen dazu da, um eingehalten zu werden. Wozu sonst einen Vertrag? Wer sich so verhält wie du, und das sind nicht wenige, darf sich nicht wundern, wenn Unternehmer, in diesem Fall die ISP´s immer rigoroser ihren Kunden gegenüber werden. Und alle anderen Kunden müssen darunter leiden.
 
da kann ich meinen Vorrednern überhaupt nicht zustimmen. die Frage ist doch, ob tatsächlich ein Sonderkündigungsrecht besteht oder nicht. Also reitet nicht auf der MVLZ rum, sondern geht mal auf die eigentliche Frage ein.
Mir ist ebenfalls bekannt, dass es genau dieses Sonderkündigungsrecht gibt, allerdings ist das situationsabhängig. Wenn aufgrund eines Umzuges der komplette Anschluss wegfällt, also z.B. nicht nur der DSL-Anschluss, sondern auch Telefon, dann sollte genau aus diesem Grund ein Sonderkündigungsrecht bestehen. Am sichersten ist es in diesem Fall, wenn dieses Recht in den AGB verankert ist oder Du eine schriftl. Zusage dafür hast.
 
Also ich weiß, dass dieses Sonderkündigungsrecht besteht.
Ich weiß nicht ob du Rechtsanspruch drauf hast oder ob die Telekom das nur aus Kullanz macht.
Allerdings wäre dann wirklich zu bedenken ob das gilt wenn er nen 24monatigen Vertrag abschließt wo er schon vorher weiß, dass er ihn nicht einhalten wird.
 
woher soll die T-COM wissen, dass er das vorher wusste? Muss er doch niemandem (außer uns) auf die Nase binden. Ist zwar nicht ganz sauber, aber aus meiner Sicht schon in Ordnung. Sollen die Anbieter doch vernünftige VLZ machen
 
... Personalwohnheim (Anm.: Adresse ist Magenta bekannt) ... und ziehe nach den 9 Monaten (Anm.: Laufzeit) wieder nach Hause (Anm.: Namensgleichheit, da Magenta bestimmt einen Nachweis möchte) zu meinen Eltern um in München zu studieren. ...

Bisschen denken können die bei Magenta auch, oder? ;)

Aber wie schon Uranus sagte, Magenta kann, muss aber nicht aus Kulanz den Vertrag aufheben.
Und Kosten für Aufhebung waren mal im OK-Forum mit noch halber Vertragslaufzeit x Grundgebühr (hier: 15 Monate / 2 * 44,95 EUR = 337,13 EUR) von Andreas Wilke (Magenta-Mitarbeiter) genannt worden. Man, da ist ja Arccor mit 99,95 EUR günstiger. Ein teurer Spass für 9 Monate I-Net.
Aber im Endeffekt sollte er die Frage direkt an Magenta richten, da nur die Ihm alles sagen können. Wir machen hier nur Stochern im Nebel.

OT
Olmiako schrieb:
zwar nicht ganz sauber, aber aus meiner Sicht schon in Ordnung.

Aus meiner Sicht sollten alle Kinderschänder bis zum Lebensende in den Knast, auch wenn es nicht ganz sauber wäre.
/OT

AirP.
 
moin zusammen,
ja ich weiß das das nicht gerade die beste variante gewesen ist, aber es ist nun mal so jetzt, und irgendwie muss ich da wieder rauß. meine zivi-vorgänger haben das genauso gemacht, ich werde die nochmal befragen wie das bei denen abgelaufen ist. das mit der nachzahlung kommt auf garkeinen fall in die tüte, ich bin doch armer zivi :rolleyes:

sonst noch ideen wie man das angehen sollte?

grüße von der insel
malte
 
Moin,

rechtlich betrachtet bist auf der Verliererseite. Also ist es an Dir, der Telekom Angebote zumachen.
a) Entschädigungszahlung: wie oben schon erwähnt, kann man Laufzeitverträge vorzeitig kündigen, wenn man eine entsprechende Zahlung leistet. Der Telekom stehen ja noch mind. 18 Monate zu je 44,95 Euro zu. Dazu gibt es bei der Telekom interne Vorgaben, wie diese zu berechnen ist. Darüber hinaus wird es schwierig, weitere Abschläge zu bekommen.
b) Du ziehst mit dem Anschluss um. Dabei ist es dann Verhandlungssache, welchen Anschluss und Tarif Du am neuen Wohnort einrichten läßt. Eine Variante wäre, sofern nicht auch da Vertragslaufzeiten dagegen sprechen, den Anschluss der Eltern zu integrieren, sprich als MSN auf einen ISDNer zu schalten. Das geht später auch wieder rückwärts, also bei Kündigung des ISDN die MSN als Rufnummer eines TelAs zu bekommen. Hat bei meinen Eltern auch geklappt, wenn auch schon ein paar Jahre her.
c) Übertragung des Anschlusses auf einen Nachfolger. Wie unter den AGB nachzulesen ist, kann unter Zustimmung der Telekom der Anschluss auf einen Nachfolger übertragen werden. Hier ist es also an Dir, einen geeigneten Nachfolger zu finden, der den Anschluss im Hause übernimmt.

Generell kann man mit den Mitarbeitern der Telekom schon reden, solange man sachlich und vernünftig bleibt. Unter Hinweis auf Wegfall des Arbeitsplatzes (wenn auch absehbar gewesen), kann man da auch bestimmt Verständnis wecken, um eine günstige Lösung zu bekommen.
Wer allerdings wütend und schimpfend die Mitarbeiter anpöbelt, wird ohne Anwalt keinen Erfolg haben. Auch wenn es keiner glaubt, die Mitarbeiter bei der Telekom sind auch nur Menschen!

Ciao,

gorchfock
 
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