IPTV und GEZ

Gobi

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Hallo zusammen,

ich würde hier gern mal eine Grundsatzdiskussion entfachen.

Laut den Internetseiten der GEZ sind die vollen GEZ-Gebühren (17,03 Euro monatlich) dann fällig, wenn die Voraussetzung für den Empfang für "herkömmliche" Geräte vorhanden ist.

Herkömmliche Rundfunkgeräte haben ein Rundfunkempfangsteil (z. B. Tuner, Radio- und TV-Karte) und empfangen das Rundfunkprogramm über Antenne, Kabel oder Satellit.
Das bedeutet aber doch dann im Umkehrschluss, dass es sich wenn ich mein TV-Signal über das Internet empfange um ein "neuartiges" Empfangsgerät handelt, wofür nur noch 5,52 Euro monatlich fällig wären.


Als neuartige Rundfunkempfangsgeräte werden solche Geräte angesehen, die Hörfunk- oder Fernsehprogramme über konvergente Plattformen ohne Rundfunkempfangsteil wiedergeben können, wie z. B. das Internet (www) oder die UMTS-Technologie.

In dieser ist ebenfalls der Radioempfang über "herkömmliche" Geräte eingeschlossen.

Bei mir wäre genau das der Fall. Ich habe keine Sat-Schüssel, Kabelanschluss ist abgeklemmt und eine Antenne ist auch nicht vorhanden.

Schaut euch das doch mal hier an und sagt mir, was ihr dazu denkt.
http://www.gez.de/door/gebuehren/neg/index.html
und
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenuebersicht/index.html

Es geht mir bei dieser Diskussion NICHT darum, ob GEZ-Gebühren überhaupt gerechtfertigt sind oder nicht. Das soll nicht Gegenstand der Diskussion sein.

Bin gespannt, wie ihr das seht oder ob ich mit meinem Gedankenansatz völlig auf dem Holzweg bin.
 
Interessanter Ansatz. Solange Du aber ein Fernsehgerät mit Tuner oder Settopbox mit weiteren Empfangsmöglichkeiten hast, greift das alles nicht. Da genügt die blosse Möglichkeit für den vollen Satz, selbst wenn es ein DVB-T Tuner in einem unversorgtem Gebiet oder umgekehrt ist.

jo
 
Ich habe keine Sat-Schüssel, Kabelanschluss ist abgeklemmt und eine Antenne ist auch nicht vorhanden.
Hast Du denn einen Fernseher? Darauf kommt es an, der Rest ist egal... :-(
 
Das bedeutet aber doch dann im Umkehrschluss, dass es sich wenn ich mein TV-Signal über das Internet empfange um ein "neuartiges" Empfangsgerät handelt, wofür nur noch 5,52 Euro monatlich fällig wären.
Wie die Kollegen schon sagten, kommt es nicht auf das TV-Signal, sondern auf das Empfangsgerät an. Hast Du ausschließlich einen Computer, dürftest Du Recht haben. Streamst Du das ganze auf einen vorhandenen Fernseher, fallen die vollen Gebühren an, weil das Ding auch "normal" genutzt werden kann. Solange der Fernseher im Haushalt ist, bleibt das auch so. Egal, ob der nur verstaubt und in der Ecke steht.

Also lieber einen großen Monitor statt eines Fernsehers kaufen. ;-)
 
Laut der GEZ ist aber nur dann die volle Gebühr fällig, wenn ein Empfang über die herkömmliche Art "ohne größeren technischen Aufwand" zu realisieren ist.
Wenn ich jedoch ausschliesslich über IPTV empfange, ist der technische Aufwand doch ziemlich groß, da ich mich ja erst an eine entsprechende Empfangs-Infrastruktur (Kabel, Antenne, DVB-T, o.ä.) anschliessen müsste. Da keines dieser Geräte oder Infrastrukturen hier besteht, sollte das doch eigentlich rausfallen, oder?
 
Ich denke das Problem wird sein, genau diesen Sachverhalt glaubhaft darzustellen.
Die GEZ wird immer davon ausgehen, das andere Empfangsmöglichkeiten vorhanden sind.
Ich bin kein Rechtsverdreher, aber wie sieht es mit der Beweislast aus?
Muuss dir die GEZ nachweisen, das du auch anders Fernsehen kannst oder musst du der GEZ beweisen das du es nicht kannst.
Aber im Grudsatz gebe ich dir recht, wenn du nur IPTv anschaust, solltest du den ermässigten Satz zahlen müssen.
 
Die GEZ sieht das aber als "geringen technischen Aufwand", wenn man sich lediglich eine Set-Top-Box auf den Fernseher stellen muss:

Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.

Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.

Ähnlich:
Ich nutze mein Fernsehgerät nur zum Anschauen von DVDs und Videos. Muss ich mein Fernsehgerät trotzdem bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Rundfunkgeräts geknüpft, unabhängig davon, ob die Leistungen der Rundfunkanbieter genutzt werden.

Edit: Interessant wäre aber mal der Fall, dass man nicht in einer DVB-T-Region wohnt, kein analoger Antennenempfang möglich ist und in einem Einfamilienhaus keine Sat-Schüssel und kein Kabelanschluss vorhanden ist. ;-)

Edit2: Vermutlich werden sie dann damit argumentieren, dass es möglich ist, mobile Sat-Schüsseln ans Fenster zu stellen und eine STB dranzuklemmen. :-(
 
Nun würde aber doch noch die Möglichkeit bestehen, den Receiver aus dem Fernseher zu entfernen, damit ist ein Empfang über die herkömmliche Art absolut ausgeschlossen.....
 
Die Möglichkeit, eine Set-Top-Box anzuschließen bleibt aber, außer Du reißt auch noch alle Scart-Anschlüsse etc. aus dem Fernseher. Nur ist er dann ausschließlich noch als Spiegel zu gebrauchen. :mrgreen:

Ich denke, so lange Du ein TV-ähnliches Gerät separat betreibst und nicht als PC-Monitor, lassen die sich auf keine Diskussionen ein (tun die auch sonst nicht). Die GEZ hat ihren guten Ruf ja nicht umsonst.
 
Ich denke, so lange Du ein TV-ähnliches Gerät separat betreibst und nicht als PC-Monitor, lassen die sich auf keine Diskussionen ein (tun die auch sonst nicht). Die GEZ hat ihren guten Ruf ja nicht umsonst.

Gibt es denn Monitore mit HDMI Anschluss? Dann würde ich das glatt in Betracht ziehen. Ob ich meinen alten Röhren-Fernseher nun durch einen LCD-Fernseher oder durch einen Monitor mit HDMI Anschluss ersetze, spielt dann auch keine Rolle mehr. Wollte eh nen neuen haben. Und für eine Differenz von fast 12,00 Euro pro Monat, wäre ja dann nur noch die Frage, welches Gerät man sich anschafft.
 
Hmmm....aber alles nicht wirklich spannend. Das größte sind da 27,5". Das ist ja nun ein bißchen klein.
Suche mal nach noch ein paar Argumenten, um den herkömmlichen Fernseher mit dem ermäßigten Beitrag zu nutzen....
 
Die Möglichkeit, eine Set-Top-Box anzuschließen bleibt aber, außer Du reißt auch noch alle Scart-Anschlüsse etc. aus dem Fernseher.

Das stimmt zwar, hat aber auf die GEZ Pflicht solange keine Auswirkung, solange man keine Set-Top-Box besitzt.

Im Fernseher ist die GEZ Pflicht durch das Vorhandenseins des eingebauten Tuners begründet. Wird dieser Tuner ausgebaut, entfällt für das TV Gerät die Voraussetzung.

Ich betreibe einen 21" TFT Monitor (ohne Tuner!), der direkt mit seinem Komponenteneingang am DVD Player hängt. Dieser Monitor ist nicht GEZ pflichtig. Natürlich könnte ich an einen seiner Eingänge auch noch zusätzlich einen SAT-Receiver anschließen. Damit würde sich die GEZ-Pflicht begründen. Allerdings nicht für den Monitor, sondern für den SAT Receiver.

Somit kommen wir zur eingangs gestellten Grundsatzfrage IPTV:

Wenn Du in Deinem Haushalt ausschließlich IPTV nutzt, fällt die Box, mit der Du das tust, unter die ermäßigte GEZ Gebühr. Auch wenn Du IPTV auf dem PC nutzt, gilt der ermäßigte Satz. ABER das gilt - bezogen auf den PC - natürlich nur so lange, wie Du im PC keine herkömmliche TV oder SAT Karte eingebaut hast. Denn diese Komponenten begründen eine volle Gebührenpflicht, da sie keine "neuartigen" Empfangsgeräte sind, sondern Rundfunk empfangen können.

Es ist übrigens sinnvoller, im Fall der "ermäßigen GEZ-Pflicht" (ich meine damit die Pflicht, nur die ermäßtige Gebühr zu bezahlen) ein Radiogerät bei der GEZ anzumelden statt eines "neuartigen Empfangsgerätes". Die Anmeldung eines Radiogerätes beinhaltet nämlich bereist die Nutzungsmöglichkeit auch "neuartiger Empfangsgeräte" ohne zusätzlich Gebühren. Umgekehrt gilt dies nicht! Wer nur ein neuartiges Empfangsgerät anmeldet, darf deshalb noch lange kein Rundfunksempfangsgerät gebührenfrei betreiben! (Auch wenn die Gebühren in beiden Fällen gleich hoch ist)


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Hmmm....aber alles nicht wirklich spannend. Das größte sind da 27,5". Das ist ja nun ein bißchen klein.

Nimm doch nen Beamer ;)

Suche mal nach noch ein paar Argumenten, um den herkömmlichen Fernseher mit dem ermäßigten Beitrag zu nutzen....

Solange im Fernseher ein Tuner werkelt, hast Du keine Chance. Allerdings gibt es Werkstätten die Dir den Tuner ausbauen, und Dir den Ausbau bestätigen. Damit entfällt dann für Deinen Fernseher die GEZ-Pflicht.
 
Genau so sehe ich das auch.
Wenn ich kein Gerät besitze, daß mir den herkömmlichen Empfang ermöglicht (sprich ein Tuner oder Receiver für die herkömmlichen Übertragungsarten, egal ob irgendwo eingebaut oder extern), darf ich auch die ermäßigte Gebühr bezahlen.

Lt. den Seiten der GEZ beinhaltet das Anmelden eines "neuartigen" Gerätes aber auch das herkömmliche Radio.

Für mich stellt sich halt einfach die Frage, warum ich die volle Gebühr bezahlen soll, wenn ich die vorgegebenen Voraussetzungen (herkömmliche Übertragungsart) nicht nutze....
Wie gesagt, es handelt sich immerhin um eine Differenz von 12,00 Euro monatlich.
 
Lt. den Seiten der GEZ beinhaltet das Anmelden eines "neuartigen" Gerätes aber auch das herkömmliche Radio.

Oh, dann hat sich das wohl geändert oder ich war falsch informiert. Jedenfalls wußte ich, daß es schon einmal eine lange Diskussion über dieses Thema gab.

Gobi schrieb:
Für mich stellt sich halt einfach die Frage, warum ich die volle Gebühr bezahlen soll, wenn ich die vorgegebenen Voraussetzungen (herkömmliche Übertragungsart) nicht nutze....

Es geht grundsätzlich nicht darum, ob Du sie nutzt, sondern darum, ob Du die vorgegebenen Voraussetzungen nutzen könntest beziehungsweise besitzt.

Aber komm jetzt nicht auf die Idee, Kindergeld zu beantragen mit der Argumentation "ich habe zwar keine Kinder, aber ich könnte..." sonst wirst Du sofort als Vergewaltiger verhaftet "Sie haben zwar noch nicht, aber sie könnten..."

Dieses absurde Prinzip funktioniert ausschließlich bei der GEZ.
 
Das trifft wieder genau auf meine Frage weiter oben.
Wer muss wem was beweisen :confused:
 
Die GEZ muß das beweisen. Wenn Du Dein Gerät abmeldest, dann unterschreibst Du auf der Abmeldung für die Richtigkeit Deiner Angaben. Wenn die GEZ dann aber der Meinung ist, daß Du falsche Angaben machst, müssen sie Dir das eindeutig nachweisen.

Und damit tut sich die GEZ furchtbar schwer.

Denn dazu bräuchte sie einen richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschluß für Deine Wohnung. Und den kriegt sie nicht, weil aufgrund der bisherigen Rechtssprechung der Schutz Deiner eigenen Wohnung immer höher gestellt wurde als das wirtschaftliche Interesse der GEZ.

Und entgegen immer wieder anderslautender Meinungen und Behauptungen - NEIN, du mußt den GEZ-Beauftragten vor Deiner Tür nicht in Deine Wohnung lassen. Und laß Dich bloß nicht von ihm einschüchtern :mrgreen:
 
Du hast eine Anzeigepflicht gegenüber der GEZ. Sowohl was zum Empfang bereit gehaltene Geräte betrifft, als auch Gründe für eine Abmeldung zum Beispiel.

Kommst Du dem nicht nach, setzt es unter Umständen eine Geldbuße. ;-)

Edit: Wie das in der Praxis aussieht, hat Beta ja gerade beschrieben. :hehe:
 
Du hast eine Anzeigepflicht gegenüber der GEZ. Sowohl was zum Empfang bereit gehaltene Geräte betrifft, als auch Gründe für eine Abmeldung zum Beispiel.

Dazu noch ein Hinweis:

Hat man sich bei der GEZ mal erfolgreich abgemeldet (was gar nicht so einfach ist :mrgreen: ) bekommt man einmal pro Jahr einen Fragebogen, in dem man freundlich :-Ö daran erinnert wird, doch bitte mal zu prüfen, ob man nicht vielleicht inzwischen wieder gebührenpflichtige Geräte bereithält, die man vergessen hat, anzumelden.

Toller Service... A B E R ich habe noch nie erlebt, daß jemand, der regelmäßig seine Gebühren zahlt, jemals einen Fragebogen erhalten hat mit der Bitte zu prüfen, ob er vielleicht zwischenzeitlich gar keine Geräte mehr hat, die er nur vergessen hat abzumelden.

:verdaech:​
 
Wie sieht es dann mit Fernseher mit herkömmlichen analogen Tuner aus?
 
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