Anschlussstörung - Kündigung möglich?

pReya

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Hallo zusammen,

wollte mal fragen, ob jemand weiß, wie das bei einer Anschlussstörung recht lich aussieht:

Habe seit ca. 12h (zumd. habe ich es vor 12h gemerkt) eine Störung meines gesamten Anschlusses (sowohl Telefon, als auch DSL). Habe sofort bei der Störungs-Hotline angerufen. Die haben mir das halbwegs bestätigt (sie können keine Leitungsmessung durchführen) und sie kümmern sich darum. Bisher noch keine Besserung...

Ich bin selbstständig als Grafik- und Webdesigner, bin von daher v.A. auf den DSL-Anschluss angewiesen. Weiß einer ab wann ich wegen einer Störung außerordentlich kündigen kann (will eh aus dem Vertrag aus)?
 
Um die Frage zu beantworten, solltest Du zumindest sagen, welchen Vertrag Du bei welcher Gesellschaft hast.
Zudem ist zu bedenken, daß Rechstauskünfte Juristen vorbehalten sind - und IMHO fast nie eindeutig zu geben sind.
So wichtig, wie für Dich die Internetverbindung zu sein scheint, ist es eh ratsam, 2 parallele Verträge zu haben, also zwei unabhängige Telefonleitungen. Zudem brauchst Du einen Vertrag, der Dir für jeden Tag Ausfall eine Konventionalstrafe zusichert, wie es z.B. die Telekom anbietet.
 
Völlig unabhängig vom Anbieter ist eine Kündigung nach so kurzer Zeit natürlich nicht möglich...
Wenn du so auf die Leitungen angewiesen bist, musst du entsprechende Verträge abschließen, natürlich gegen üppigen Aufpreis. In diesen Verträgen sind Reaktionszeiten festgelegt...
In deinem wahrscheinlich auch...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

oder, ganz einfach, als Fallback eine UMTS-Flat mit entsprechendem USB-Stick für den PC.
 
@Preya

Bevor Du Schritte einleiten kannst, musst Du dem Vertragspartner erst einmal Gelegenheit geben das PRoblem zu beseitigen. Dazu musst Du eine Frist setzen. Die Frist muss angemessen lang sein.
Problematisch ist, was eine angemessen lange First ist, häufig werden hier pauschal 24 Tage gesagt, das ist wohl auf jeden Fall lang genug, IMO kann aber im Einzelfall eine deutlich kürzere Frist immer noch angemessen sein, insbesondere wenn bereits eine Störungsmeldung aufgegeben wurde. Meines Erachtens kann ein Hinweis auf die Angemessenheit einer Frist auch die vertraglich vereinbarte Reaktionszeit sein.
Häufig wird gesagt, dass für den Fall, dass die Frist zu kurz gesetzt war, im Zweifel eine angemessene Frist gelten soll (die dann durch das Gericht bestimmt würde), so dass auch eine zu knappe Frist unter Umständen nicht wirkungslos ist.

Diese Fristsetzung musst Du im Zweifel beweisen können (sofern Du im Falle einer Fristversäumung Ansprüche geltend machen möchtest. Dazu ist es Zweckmäßig, die Frist vorab per Fax zuversenden, gegebenenfalls, sofern der Eingang nicht bestätigt wird zusätzlich per Einschreiben.

Wenn dann die Frist verstreicht könntest Du die Kündigung aussprechen.

Edit:
Danke Novize, natürlich, richtig soll es 14 Tage heißen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

trotzdem sollte man ein Fallback haben, wenn man das Internet beruflich nutzt. :wink:
 
In der Leistungsbeschreibung der Telekom heisst es wörtlich:

Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei
97,0 % im Jahresdurchschnitt.

8760 Stunden im Jahr - 3 % = 262,8 Stunden Ausfall sind durch die AGB/Leistungsbeschreibung abgedeckt.
 
Hi,

97% hört sich irgendwie wenig an.

Bei mir beträgt die Verfügbarkeit im letzten Jahr 100%. :D
 
Hi,


chked schrieb:
Die mittlere Verfügbarkeit des Internet-Zugangs liegt bei
97,0 % im Jahresdurchschnitt.
hm? Wenn man die "Mittlere Verfügbarkeit" (mal mehr mal weniger, im Schnitt eben 97%) garantieren würde, dann hätten rechnerisch die Hälfte der Kunden einen Kündigungsgrund. :rolleyes:

Die 3% (=11 Tage) beissen sich nichtmal mit den pauschalen 24(?) Tagen Frist.
Wenn der Schnitt 97% ist, dann gibts auch Anschlüsse mit weniger, zB 92% bzw ca. 29 Tage.


Steht irgendwo, dass die Telekom in Sachen Verfügbarkeit überhaupt irgend einen greifbaren Wert garantiert?


Blitzschlag oder Baggerabeiten können mal einen Totalausfall bewirken. Das kann keinen Kündigungsgrund bewirken.
Inzwischen finktioniert schon wieder alles?
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal am Rande: Ich denke, florianr hat da die falsche Taste getroffen:
Die übliche Fristsetzung betrifft imo nicht 24 sondern 14 Tage.
Jedoch spielt das hier nur am Rande eine Rolle, da wir uns auch damit weit außerhalb der anderen diskutierten Zeiträume befinden ;)
 
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