Ein ISDN-Anschluss für 3 Haushalte?

Lord-Schaschlik

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Ist es von Seiten der Telekom erlaubt einen ISDN-Anschluss für 3 Haushalte zu verwenden wenn sich 2 Haushalte in einen Gebäude und der 3 Haushalt im Nachbargebäude befinden? Momentan bestehen noch 2 ISDN-Anschlüsse, je Haus einer. Kann ich die Rufnummer des einen Anschlusses einfach auf den anderen Anschluss portieren und danach den Anschluss kündigen ohne Probleme mit der Telekom zu bekommen? Falls ja, mit welchen Formularen bzw. wie mach ich das am besten? Gruß
 
Erst die Rufnummern übernehmen und dann kündigen wird wohl nicht funktionieren, da die Rufnummern dann ja noch an einem Anschluss gebunden sind. Also wird man wohl kündigen müssen und gleichzeitig für den anderen Anschluss weitere Rufnummern beauftragen mit dem Hinweiss, welche Rufnummern man haben bzw. übernehmen möchte.
Es wäre möglich, dass wenn beide Anschlüsse verschiedenen Personen gehören, die übernahme der Rufnummern nicht möglich ist, da dieses normalerweise für 3 Monate gesperrt werden, bevor diese wieder verwendet werden dürfen.
Wenn ich Richtig informiert bin, kosten zusätzlich Rufnummern, die für einen ISDN-Anschluss nachträglich bestellt werden zusätzlich Geld.

Ist die Frage, ob sich der Aufwand lohnt, da ja maximal 2 Telefonate gleichzeitig geführt werden können. Ob das bei 3 Haushalten die perfekte Lösung ist, wage ich zu bezweifeln. Anders wäre es wenn zusätzlich VoIP genutzt werden soll.
 
[/QUOTE]Wenn ich Richtig informiert bin, kosten zusätzlich Rufnummern, die für einen ISDN-Anschluss nachträglich bestellt werden zusätzlich Geld.

Richtig 10¤ pro Rufnummer einmalig.

Mfg
 
Zuletzt bearbeitet:
10¤ pro Rufnummer? Das war früher zumindest billiger.

Verkabeln darfst Du das über die Grundstücksgrenze hinweg nicht.
Da mütest du auf DECT und WLAN zurückgreifen, ob das dann den Vertragsbedingungen entspricht weiß ich allerdings nicht.
Es wird aber hier so sein wie überall sonst auch, wenn das Volumen sich insgesamt halbwegs im Rahmen hält wird das vermutlich bei der Telekom kein Problem sein.

Man sollte allerdings auch bedenken, dass man den Anschluss nachher nicht wieder ohne weiteres Auflösen kann. Alos die einzelnen MSN wieder aus dem Anschluss herauslösen.
 
Ja leider ist so
 

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10¤ pro Rufnummer? Das war früher zumindest billiger.

Ja, das war vor vielen Jahren mal kostenlos. Dann hat es IMHO 10 DM pro Nummer gekostet, jetzt halt 10 Euro ....

Ich habe aus der kostenlosen Zeit noch 6 Telefonnummern und benutze sie heute noch. ist halt praktich, wenn man an verschiedene Personengruppen verschiedene Nummern raus gibt und diese nach Belieben "konfigurieren" kann .... ;):D

Gruß
Outi
 
Hallo,

einfach noch mal aus der Vergangenheit:

2002: Neuer ISDN-Anschluß in einem Mehrfamilienhaus (meiner) 3 Rufnummern. Im gleichen Haus eine Seniorenwohnung (Eltern).

Besuch beim T-Punkt: Anliegen: Kündigung des "Seniorenanschlusses" und Übernahme der Telefonnummer (Analoganschluss) auf den ISDN-Anschluss. Wurde problemlos übernommen und ausgeführt.

Ca. einige Jahre später die restlichen 6 Rufnummern neu beantragt. Wurde von der Telekom für 0 Euro geliefert.

Wie gesagt, Vergangenheit !?

Gruß
Stephan
 
Hi danke für die antworten. Wenn das stimmt das die Rufnummer für 3 Monate gesperrt sind weil die Anschlüsse auf unterschiedlichen Namen laufen hat es sich eh erledigt. Das mit den zwei Amtsleitungen stellt kein Problem da, da einer von den 3 Haushalte aus einer Seniorin besteht die eigentlich nie telefoniert. Wieso dürfen die Häuser nicht über eine selbst gelegte Telefon-Erdleitung verbunden sein sondern es muss über DECT bzw. WLAN laufen? Frage mich nur ob das von den AGBs her erlaubt ist das zwei getrennte Haushalte (2 Häuser) über einen ISDN-Anschluss telefonieren dürfen. Das mit den 10 Euro pro Rufnummer wär ok, da es nur 3 Rufnummern sind und ich allein durch die ISDN-Grundgebühr in weniger als zwei Monaten Geld gespart hätte.
 
Es ist nicht so das die AGBs es dir verbieten da Kabel zu ziehen, es ist die deutsche Gesetzeslage. Und die sagt nunmal das nicht einfach jeder überall Kabel verbuddeln darf. Nicht auf öffentlichem Grund. Liegen die beiden Grundstücke direkt aneinander sehe ich da kein (rechtliches) Problem. Problematisch könnte höchstens die elektrische Kopplung werden, wenn die Gebäude auf unterschiedlichen Potentialen liegen oder in einem Haus der Blitz einschlägt und es über das Kabel zu schäden im Nachbarhaus kommt. Hier sollte eine Potentialfreiheit (=keine elektrisch Leitende verbindung, auskoppeln auf Glasfaser o.ä.), hergestellt werden, und ob das für Privat machbar und bezahlbar ist... weis ich nicht.

Daher ist eine Funktverbindung einfacher.

Gruß,
Sven
 
Also rechtlich ist das problematisch - aber vll. lösbar.

Genaues weiß ich da auch nicht, habe eben mal gegooglet und auf die schnelle Folgendes gefunden:


"Eine grundstücksübergreifende Verkabelung erfordert eine Genehmigung der
Regulierungsbehörde und darf vorher nicht in Betrieb gesetzt werden ..." (Quelle http://www.keyong.de/1175084-telekom-stresst (erster Beitrag, vorvorletztet Absatz))

Und zum Funk:
"Das Betreiben von Datenfunksystemen ist durch das Amtsblatt 14/1997 des BMPT ohne jede Einschränkung durch Grenzen eines Grundstücks erlaubt. Somit ist die grundstücksübergreifende Datenübertragung genehmigt. Zu beachten ist, dass Installationen von Funkanlagen, die der grundstücksübergreifenden Datenübertragung dienen, dem BMPT formlos, schriftlich mitzuteilen sind (Fax 06131185616). Dies dient dem Zweck einer zentralen Registrierung und stellt keine Anmeldung zur Erlangung einer Betriebsgenehmigung dar. WLAN Systeme nach IEEE 802.11 sind anmelde- und gebührenfrei. Durch die Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur können für WLANs auch die Frequenzen in den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz gebührenfrei genutzt werden." (Quelle http://www.gepanet.com/wlan.htm)

Inwiefern die Funkvorschriften vom WLAN auf DECT übertragbar sind, weiß ich nicht.
 
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