Congstar - auch nicht besser als andere Anbieter

twenty7

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Hier noch eine Story zu Congstar, die zeigt, dass Congstar auch nicht besser als 1&1 und Co. ist:

Ich wollte für jemanden aus der Verwandschaft einen DSL-Vertrag abschließen, habe ich dann auch bei Congstar gemacht. Doch 5 Minuten nach dem Onlineabschluss habe wir uns dann doch umentschieden und den Vertrag per Mail wieder gekündigt. Ich hatte zwar ein ungutes Gefühl, wenn man so die Berichterstattung in den Medien verfolgt, dachte aber so schlimm kann es nicht sein, da ich bisher alle kritischen Fälle lösen konnte. Doch es kam schlimmer. Die E-Mail wurde in der Form beantwortet, dass wir uns es noch einmal überlegen sollten, die Kündigung zurückzunehmen. Bis zu einer Antwort von uns würde der Vertrag erst einmal so weiterlaufen. Das habe ich bisher noch nie erlebt, ist auch rechtlich höchst bedenklich, da eine schriftliche Willenserklärung zur Vertragsauflösung vorliegt. Auf unsere Antwort kam dann die Rückanwort, dass die Kündigung in der Fachabteilung geprüft wird. Ein paar Stunden dann der nächste Höhepunkt: die Auftragsbestätigung mit dem Schaltungstermin. Also haben wir jetzt der Auftragsbestätigung wieder widersprochen und gleichzeitig dies noch telefonisch reklamiert. Natürlich wurde auch unsere dritte Mail nicht so beantwortet, wie wir es haben wollten, Congstar prüft weiter. Nun werde ich das ganze auf dem Postweg inklusive Brief an Vorstand von Telekom und Geschäftsführung von Congstar fortsetzen, ist nur etwas ungünstig, da ich nicht der Vertragsnehmer bin.

Meine Lehren aus dem Thema.

1. Selber schuld
2. Die Telekom (und damit auch Congstar) ist auch nicht besser als ihre Mitbewerber
 
Meine Überlegungen zu dem Thema:

Im Vergleich zu dem, was hier im Forum über die anderen von Dir genannten Anbieter sonst so alles berichtet wird, halte ich das, was Du da selbst angerichtet hast, für nicht annähernd vergleichbar.

Warum überlegst Du eigentlich nicht erst 5 Minuten und entscheidest Dich danach, das spart regelmäßig Ärger?

da eine schriftliche Willenserklärung zur Vertragsauflösung vorliegt
Genau genommen liegt weder eine schriftliche Erklärung vor (da eine die Unterschrift im Original fehlt), noch eine "Willenserklärung zur Vertragsauflösung", sondern ein "Widerruf der Willenserklärung zum Vertragsabschluss" vor. Eine Kündigung per E-Mail ist "rechtlich bedenklich", wird aber in den meisten Fällen akzeptiert.

Die E-Mail mit dem Schaltungstermin dürfte automatisch erstellt worden sein, evt. gibst Du Congstar doch noch die Gelegenheit, Deinen unüberlegten Vertragsabschluss wieder aus der EDV herauszubekommen, bevor Du ein großes Rad drehst.

Ich wollte für jemanden aus der Verwandschaft einen DSL-Vertrag abschließen, habe ich dann auch bei Congstar gemacht. [...] ist nur etwas ungünstig, da ich nicht der Vertragsnehmer bin.
... und das findest Du nicht "rechtlich bedenklich"?

Einen Brief an den Vorstand der Telekom zu schreiben, dürfte Zeitverschwendung sein, denn Congstar ist zwar eine Telekom-Tochter, hat aber einen eigenen Geschäftsführer.
 
Meine Überlegungen zu dem Thema:

Warum überlegst Du eigentlich nicht erst 5 Minuten und entscheidest Dich danach, das spart regelmäßig Ärger?

wenn alle so schlau wären, dann könnten wir das Widerrufsrecht gleich wieder abschaffen - TOLL!
 
wenn alle so schlau wären, dann könnten wir das Widerrufsrecht gleich wieder abschaffen - TOLL!

Einerseits ist es m.E. irgendwie ein Unterschied, ob man in der Fußgängerzone vom Freinetz-Dückerteam bequatscht wird oder ob man selbst im Internet eine Bestellung aufgegeben hat...

Das Widerrufsrecht ist wichtig, man erspart sich aber schon einiges Aufwand und ggf. "Ärger", wenn man erst in Ruhe nachdenkt und dann erst auf "Bestellung absenden" klickt. Wer binnen 300 Sekunden (!) eine Bestellung widerruft, hat vorher nicht wirklich über irgendetwas nachgedacht. Was mich an dem o.g. Posting etwas geärgert hat, ist die Tatsache, dass hier die Initiative eindeutig nicht von Congstar ausgegangen ist. Die "anderen Anbieter" gehen da mit ganz anderen Methoden vor, um Kunden aktiv zu "gewinnen"; davon gibt es hier im Forum unzählige Berichte.

Wenn ich mal Mist baue, dann muss ich nicht gleich den Vertragspartner öffentlich schlecht machen. Und in diesem Beispiel ist der Vorgang noch nicht einmal zu Ende bearbeitet. Also etwas mehr Ruhe bei der Bestellung und Geduld bei der Rückabwicklung und nicht gleich laut lospoltern und wild in alle Richtungen schlagen - das sollte doch eigentlich selbstverständlich sein.
 
was Du da selbst angerichtet hast...

...Warum überlegst Du eigentlich nicht erst 5 Minuten und entscheidest Dich danach, das spart regelmäßig Ärger?

Das war auch mein erster Gedanke.
Der OP gehört imho zu der Kategorie Kunden, auf die man als Unternehmen gerne verzichtet.

Ich bin ehrlich gesagt etwas überrascht, das der Spruch mit dem Anwalt fehlt ;-)
 
Nochmal zur Erinnerung:
es geht darum, das vertraglich zugesicherte und gesetzlich verankerte Widerrufsrecht wahrnehmen zu können, ohne dass der Wunsch danach quasi ignoriert wird - und ggf. zu erneutem Widerruf aufgefordert wird.
Dies handhabt congstar möglicherweise so, egal ob man nach 5 Minuten, 5 Stunden oder 5 Tagen widerruft.

Ich habe diese Erfahrung mit congstar auch gemacht und werde ggf. berichten, falls noch etwas nachkommt.
Allerdings habe ich mich auf eine Textbausteinschlacht gar nicht erst eingelassen, da ich der Meinung bin, dass mehr als ein eindeutiger Widerruf vetragsrechtlich nicht notwendig ist.
Falls er nicht wirksam sein sollte, hilfft auch ein zweiter, dritter,... nicht.
Und ggf. sollte man in so einem Forum schon vor Unternehmen warnen dürfen, die versuchen, dies anders zu interpretieren. wenn sie es denn wirklich tun, was noch offen ist.
 
Mir sieht es eher so aus wie ungelesene AGBs oder nicht aufmerksam gelesener Bestelltext. Meist ist im Auftrag eine Klausel mit Verzicht auf das Widerrufsrecht enthalten, wegen sofortiger Beginn der Bearbeitung.

Das ist vollkommen korrekt und im Einklang mit dem Widerrufsrecht.
 
Das ist vollkommen korrekt und im Einklang mit dem Widerrufsrecht.

Nein, das ist es nicht, auch wenn diverse andere Anbieter (ich nenne da mal keine Namen) dies immer wieder vorgaukeln wollen.
Die AGB dürfen nebenbei gesagt keine überraschenden Klausel enthalten.
 
das ist juristisch gesehen absolut nicht "vollkommen korrekt".
die Frage ist z.B., ob eine Auftragsbestätigung schon den Beginn der Dienstleitung darstellt.
entsprechende Kommentare dazu aus Verbrauchersicht kann jede Verbraucherzentrale liefern - auch in einer der letzten c't hat sich ein Jurist dahingehend geäußert.
kein Zufall, dass es eben kein Grundsatzurteil dazu gibt, weil die Anbieter ein zu ihren Ungunsten ausfallendes Urteil vermeiden und ggf. zurückziehen.
 
@detejo = Und ggf. sollte man in so einem Forum schon vor Unternehmen warnen dürfen, die versuchen, dies anders zu interpretieren. wenn sie es denn wirklich tun, was noch offen ist.

. . . außerdem sehen die Forenmitglieder auch, mit wem und welchen Ansprüchen sich die Firmen auseinandersetzen müssen . . .
 
@DG279
unbenommen in diesem Fall - nur geht es hier offensichtlich um eine Standardantwort, die verschickt wird und die vermutlich jeder erstmal bekommt, der seinen Auftrag widerruft.
selbst wenn er hier gar nicht Forenmitglied ist ;)
 
Ein Widerruf und der gleichen würde ich so wieso nur per Post oder Fax machen !
So das man auch was in der Hand hat !
 
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