1&1 Mobiles Internet (Surf-Flat): Ist GPRS/EDGE und UMTS/HSDPA -by Call sperrbar?

blacksun

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Hallo zusammen,

auf der Suche nach einer Datenflat bin ich auf das Angebot von 1&1 gestoßen. 10 Euro für eine GPRS/Edge-Datenflat. Das ist schon ein super Preis.
An den Orten, an denen micht hauptsächlich aufhalte, ist ohnehin kein UMTS oder gar HSDPA verfügbar. Daher eigentlich genau das richtige für mich und mein Smartphone.


Nun habe ich mir mal die Mühe gemacht und habe die alles entscheidende Gesamtpreislist durchgeschaut:
http://hilfe-center.1und1.de/mobilfunk/bin/1und1_preisliste_mobile_internet.pdf

Was mich stutzig macht, das ist die Seite 8. Dort heißt es:

GPRS/EDGE und UMTS/HSDPA -by Call
· Service WAP/ Web
· Preis pro Datenblock Einheit pro MB (10 KB-Takt)0,49 ¤
· Onlinepreis 0,01 ¤

Noch viel erstaunter bin ich über die Fußzeile mit der Nummer 13:

Gilt bei Nutzung von 1&1 BlackBerry-Endgeräten als Modem für angeschlossene Computer mit der Zugangseinstellung für Datenverbindungen „mail.partner.de " und für die PocketWeb / Ogo CT-25E SIM-Karte beim Betrieb in einem dafür geeigneten Endgerät und der Zugangseinstellung „wap.vodafone.de“. Verbrauchtes Volumen wird am Ende jeder Datenverbindung, mindestens jedoch einmal stündlich auf die nächste volle Datenblockgröße gerundet. Im Tarif „Surf-Flat“ steht jeweils für paketvermittelnde Datenverbindungen maximal GPRS/EDGE zur Verfügung.

Denn auf Seite 1 heißt es bei den Bedingungen, was über die Flat abgedeckt ist u.a.:

Die Flatrate gilt nur innerhalb des deutschen Vodafone D2-Netzes und ausschließlich für Datenverbindungen mit der
folgenden Zugangseinstellung: bei Smartphones: „mail.partner.de“; bei BlackBerry-Endgeräten „blackberry.net“. Die Flatrate
für PocketWeb und Ogo CT-25E gilt ausschließlich in Verbindung mit den hierfür von 1&1 vorkonfigurierten Endgeräten.



Das verstehe ich nun überhaupt nicht.
Wenn ich mein Handy/Smartphone auf den APN mail.partner.de einstelle, dann ist Datentraffic einmal abgedeckt über die Flat und dann aber wieder nicht?
Kann mir mal jemand erklären, wie das funktionieren soll?

Ich hab schon zweimal bei 1&1 angerufen und um Aufklärung gebeten. Die erzählen einem nur, dass das eine der Preis sei, wenn man das Handy als Modem benutzt und das andere der Preis, wenn mit dem Handy gesurft wird. Nur wie soll das unterschieden werden? Ich verwende so oder so immer den gleichen APN.

Da besteht ja für 1&1 die Möglichkeit, dass die Traffic nach Lust und Laune zusätzlich abrechnen, indem Sie behaupten, dass das Gerät als Modem benutzt wurde oder ein "nicht zertifizierter Browser".

Um da gleich mal einen Riegel vorzuschieben und hohe Rechnungen zu vermeiden, wollte ich mal fragen, ob jemand weiß, ob man den Dienst "GPRS/EDGE und UMTS/HSDPA -by Call" sperren kann.

Denn dann geht nur noch das, was über die Datenflat abgedeckt ist und man läuft nicht Gefahr, dass 1&1 sich nach herzenzlust einfach bei mir bedient.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 10 Euro-Flat ist ausschliesslich für die Verwendung mit Blackberry, Ogo & Co. vorgesehen. Für einen frei verwendbaren Zugang mit Notebook kostet der Spass 20 bzw. 30 Euro mit UMTS.
 
Was die Frage von blacksun, die auch ich mir stellte, in keinster Weise beantwortet und auch nicht richtig ist: Die 10¤ Flat gibts auch für WM-Handys und nicht nur für Blackberry und OGO.

Entsprechend steht in der Tarifliste nur etwas von blackberry und ogo, die standardmäßig eine andere APN haben als mail.partner.de
Bei diesen Geräten erkennt 1&1 bzw. vodafon, wenn sie als Zugangsgerät für den PC eingesetzt werden anhand des APN, der in dem Vertrag nicht von der Flat erfasst ist.

Bei Windows Mobile Geräten lautet die APN jedoch immer mail.partner.de, der Anbieter hat - außer dem illegalen Abhören des Datenstroms - keine Möglichkeit, festzustellen, ob nur das WM-Handy dran ist, oder über Verbindungsfreigabe ein Notebook am WM-Handy hängt. Die bei WM-Handys mögliche Internetverbindungsfreigabe ist eben etwas anderes, als ein Modem. Lediglich die übertragene Datenmenge bildet ggf. ein Indiz.

Für Windows Mobile Smartphones gibt es entsprechend im Gegensatz zu ogo und Blackberry keinen Preis für die Nutzung by call, die Nutzung als Zugangsgerät für angeschlossene Computer ist bei diesen Geräten in dem Tarif Mobile Internetflat schlicht nicht erlaubt.

Einen Tarifwechsel zur Notebookflat für diejenigen, die entdeckt haben, dass es mit der Internetverbindungsfreigabe bei WM-Handys wunderbar geht und gerne legal diese Möglichkeit nutzen wollen, bietet 1&1 sinnigerweise auch auf Nachfrage nicht an.
 
Das hatte ich mich auch schon gefragt. Immerhin war meine 1&1-Rechnung trotz minimaler Nutzung 17 Seiten lang. Glücklicherweise gab es außer der Grundgebühr von 10 ¤ keinen kostenpflichtigen Posten drauf, obwohl ich anfangs aus Unwissenheit nicht mail.partner.de eingestellt hatte, weil es auch schon so funktioniert hatte. (Hoffentlich kommt keine Nachberechnung.) Ich benutze ein Windows Mobile Gerät.
 
Die 10 Euro-Flat ist ausschliesslich für die Verwendung mit Blackberry, Ogo & Co. vorgesehen. Für einen frei verwendbaren Zugang mit Notebook kostet der Spass 20 bzw. 30 Euro mit UMTS.

Das hilft mir leider nicht weiter. Du vermischt hier zwei Dinge

Das erste ist die Frage nach dem Gerät.
Welche Handys/PDAs/Smartphones dürfen benutzt werden? Darf ich z.B. nur Geräte verwenden, die 1&1 anbietet? Das kann eigentlich nicht sein, da man den Tarif ja explizit auch ohne Gerät verwenden kann.
Daraus ergibt sich die Frage, ob ich z.B. jedes xbeliebige Handy, z.B. irgend ein WindowsMobile Smartphone benutzen darf.

Das zweite ist die Frage der Kopplung mit einem PC.
Nach den Bedingungen des Vertrages darf ich keinen PC mit dem Handy verbinden, um so das Handy als Modem zu benutzen.


Ich gehe nun einmal davon aus, dass mir 1&1 nicht vorschreibt, dass ich nur bestimmte Geräte mit bestimmten Programmen verwenden darf, sondern auch mein vorhandenes Smartphone mit z.B. WindowsMobile benutzen darf.

Nun Frage ich mich, wie ich dann auf der sicheren Seite sein kann, dass 1&1 mir nicht nach dem by-Call-Tarif Datentraffic in Rechnung stellt. Denn mal angenommen ich würde das WM-Handy als Modem benutzen, würde der Datentraffic immer noch so über das Handy laufen, als würde ich mit dem Handy selbst surfen. Es wird ja schließlich so oder so der gleiche APN benutzt.

Das heißt, 1&1 kann nicht eigentlich so nicht feststellen, ob ich die Flat nicht doch mit einem PC benutze. Darum geht es mir aber nicht.
Da 1&1 das eben nicht feststellen kann, wie schütze ich mich im Umkehrschluss davor, dass 1&1 einfach behauptet, ich würde das Handy zusammen mit einem PC benutzen und mir entsprechend Traffic im by-Call-Tarif abrechnet?
 
1. Wer Geld will, muss beweisen, dass er Anspruch drauf hat... Also "behaupten" reicht nicht, 1&1 muss beweisen. Die beweislast zu haben, ist immer schwer...

2. Wenn Du ein Gerät mit Karte bestellt hast, darfst Du die Karte zumindest beim OGO nur in dem Gerät verwenden (ich hatte mal den Fall, dass mein Display kaput war und ich ein anderes Pocketweb nahm. Da kam dann zwar keine Nachforderunger - sondern es lief einfach nicht mehr). 1&1 bzw vodafon merkt sich (zumindest beim Pocketweb) die IMEI des Gerätes. Ich gehe davon aus, dass dies auch bei den Blackberrys der Fall ist. Bei WM-Handys bin ich mir etwas unsicher.

3. Anhand der IMEI ist zumindest feststellbar, ob die SIM in einem WM-Handy drin ist oder nicht (so man nicht irgend einen Empfänger mit gefälschter IMEI verwendet). Die Karte in einen Surf-Stick zu packen geht also erstmal nicht, das kann vodafon merken.

4. Die SIM-karten ohne Gerät laufen in allen WM-Handys. Hier haben 1&1 bzw. vodafon ein Problem, wie schon dargelegt. Die IMEI reicht nicht, um die vertragsgemäße Nutzung zu prüfen. Abhören dürfen sie nicht. Also müssen sie drauf vertrauen, dass es nicht mißbräuchlich genutzt wird.

5. Im "by call"-Tarif kann 1&1 nicht abrechnen, weil es diesen nur bei OGO/Pocketweb und Blackberry-karten gibt. Wenn du eine WM-Karte hast, gibt es diesen Tarifpunkt gar nicht. Nur mit OGO/Pocketwebkarten und Blackberry karten darfst Du das Handy als Modem nutzen - weil Du dafür extra zahlst. Bei WM-Handys darfst Du´s einfach nicht. Es gibt keinen Tarif dafür. Wenn Dus trotzdem machst, können die eben nicht einfach einen Tarif berechnen, sonden müssten formal Schadensersatz einfordern - und alles schön säuberlich beweisen.
 
1. Wer Geld will, muss beweisen, dass er Anspruch drauf hat... Also "behaupten" reicht nicht, 1&1 muss beweisen. Die beweislast zu haben, ist immer schwer

Naja, grundsätzlich stimmt das schon. Nur ich hab auch schon so oft gehört (immer im Zusammenhang mit Flatrates), dass der Nachweis damit geführt wird, dass die Nutzung erheblich vom "sonst üblichen Nutzungsverhalten" abweicht und man deshalb wohl die Flatrate mißbraucht.
Z.B. bei Festnetzflatrates. Die sind ja ausschließlich für eine private Nutzung bestimmt. Wenn nun ein Gewerbetreibender die Flatrate geschäftlich nutzt (z.B. Voip-Flat bestellt auf seinen Namen mit privater Adresse), dann sieht der Anbieter auch nur, welche Rufnummern angerufen wurden und die Dauer eines Gespräches.

Gerade 1&1 ist ja ein Rühmliches Beispiel, dass man bei Internetflatrates Poweruser los haben möchte.
Schau mal z.B. hier: http://www.teltarif.de/arch/2005/kw35/s18470.html
Da hat 1&1 doch vor Jahren schon den Powerusern Prämien geboten, wenn Sie einer vorzeitigen Vertragsauflösung zustimmen (ich meine es waren 100 Euro) und dann unterschreiben, dass sie nie wieder eine Flatrate bei 1&1 bestellen. ==> http://www.teltarif.de/arch/2004/kw12/s13133.html

Genau aus diesem Grund bin ich besonders vorsichtig bei 1&1.

Im Grunde würde mir eine Kündigung durch 1&1 nichts ausmachen. Solange eben 1&1 kündigt und nicht Vodafon als Netzbetreiber. Ich meine ich hätte irgendwo in den AGBs gelesen, dass 1&1 im Falle einer Kündigung durch Vodafon weiter die restlichen monatlichen Gebühren für die restliche Mindestvertragslaufzeit kassieren darf.

Aber noch was ganze anderes:
Mal angenommen, 1&1 stellt mir was in Rechnung, bucht das ganze ab, ich widerspreche und lasse das ganze zurückbuchen. Dann dauert es ja nicht lange, dann sperrt mir 1&1 die SIM-Karte. Kann 1&1 auch andere Verträge (DSL, Webhosting, Server), die ich bei 1&1 habe, sperren, um so den Druck zu erhöhen?

2. Wenn Du ein Gerät mit Karte bestellt hast, darfst Du die Karte zumindest beim OGO nur in dem Gerät verwenden (ich hatte mal den Fall, dass mein Display kaput war und ich ein anderes Pocketweb nahm. Da kam dann zwar keine Nachforderunger - sondern es lief einfach nicht mehr). 1&1 bzw vodafon merkt sich (zumindest beim Pocketweb) die IMEI des Gerätes. Ich gehe davon aus, dass dies auch bei den Blackberrys der Fall ist. Bei WM-Handys bin ich mir etwas unsicher.

Das hört sich verdächtig nach SIM-Lock an. Funktionieren denn andere SIM-Karten in dem OGO?

3. Anhand der IMEI ist zumindest feststellbar, ob die SIM in einem WM-Handy drin ist oder nicht ... Die Karte in einen Surf-Stick zu packen geht also erstmal nicht, das kann vodafon merken.

Richtig, darum verstehe ich die Leute nicht, dass die alle so scharf auf die USB-Surf-Sticks sind. Man muss auf jeden Fall ein Handy benutzen.
Das ist das gleiche wie bei GSM-Gateways. Ich hab mir auch einen besorgt, der mit einem Handy arbeitet. Auf diese Art und Weise sieht der Netzbetreiber immer nur die IMEI eines Handy und nicht die IMEI eines Gateways.


4. Die SIM-karten ohne Gerät laufen in allen WM-Handys. ...
Abhören dürfen sie nicht.

Also bei mir kommt ohnehin nur ein WM-Gerät in Frage. Und zwar nicht, um hier irgendwas mißbräuchlich zu nutzen, sondern ganz einfach weil ich Programme und Tools habe, die es nur für WM gibt.
Und ein weiter Grund ist, dass ich das Gerät schon habe (es ist genau das, was ich brauche) und ich ganz bestimmt nicht nochmal wegen 1&1 ein anderes kaufe, nur damit die spionieren können.

Jetzt sagst Du, das die nicht abhören dürfen, sprich analysieren, was da übertragen wird. Wo steht denn das?

Hinzu kommt noch, dass selbst eine Verschlüsselung nichts bringt (bitte korrigier mich, wenn ich das falsch sehe), aber der Internetzugang erfolgt im Mobilfunk doch über APNs. Und APNs sind doch nichts anderes wie Proxies. Durch den Proxy wird doch aber die Verschlüsselung aufgebrochen, weil keine End-to-End Verschlüsselung mehr stattfindet. Oder sehe ich das falsch?

Bei mir auf der Arbeit erfolgt der Internetzugang ausschließlich über einen Proxy. Und dieser scannt auch auf verschlüsselten übertragenen Webseiten. Man merkt es auch, weil die SSL-Zertifikate nicht mehr stimmen.

Im "by call"-Tarif kann 1&1 nicht abrechnen, weil es diesen nur bei OGO/Pocketweb und Blackberry-karten gibt. Wenn du eine WM-Karte hast, gibt es diesen Tarifpunkt gar nicht. Nur mit OGO/Pocketwebkarten und Blackberry karten darfst Du das Handy als Modem nutzen - weil Du dafür extra zahlst. Bei WM-Handys darfst Du´s einfach nicht. Es gibt keinen Tarif dafür. Wenn Dus trotzdem machst, können die eben nicht einfach einen Tarif berechnen, sonden müssten formal Schadensersatz einfordern - und alles schön säuberlich beweisen.

Hört sich grundsätzlich richtig an.
Jetzt sprichst Du von einer WM-Karte. Meinst Du wirklich, dass Du eine andere Karte bekommst, wenn Du ohne Gerät bestellst? Ich bin mir fast sicher, dass eine SIM, die zusammen mit einem OGO bestellt wurde, dass die auch in einem WM-Gerät läuft.

Das würde aber auch wieder bedeuten, dass es tariflich keine Unterscheidung gibt, ob jemand einen OGO/Pocketweb oder ein WM-Gerät benutzt. Weiter gedacht heißt da aber auch, dass Dir 1&1 auch bei Nutzung über ein WM-Gerät den by-Call-Tarif abrechnen könnte.


Am sichersten finde ich wäre immer noch, wenn ich diesen by-Dienst sperren lassen könnte, und zwar so wie man z.B. auch 0900 sperren lassen kann, also direkt beim Anbieter. Ideal wäre sogar, wenn die Sperre was kosten würde, denn dadurch hättest Du einen Nachweis. Dann darf Dir 1&1 auf jeden Fall nichts berechnen.

Das wäre so, als wenn Du trotz 0900er-Sperre es schaffst, eine 0900-Rufnummer anzurufen. Wenn Dir das in Rechnung gestellt wird, gibt's keine Diskussionen, ob Du das bezahlen musst. So stell ich mir das auch für diesen komischen by-Call-Dienst vor.

Weißt Du oder sonst jemand, ob man das sperren lassen kann. Dann hab ich die Sicherheit, dass nur Dinge gehen, die auch über die Flat abgedeckt sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
zu 1. Das Verhalten von 1&1 habe ich selbst in anderem Zusammenhang schon erlebt. Nicht einschüchtern lassen, im Zweifelsfall können die es sich nicht leisten, pressewirksam einen Prozess zu verlieren. Eine Rechtsschutz zu haben, ist schon nicht verkehrt.

zu 2. Nein, kein SIM-Lock. Anhand der IMEI werden vom Provider die gebuchten Funktionen des Pocketweb freigeschaltet (1 email /mehrere eMail/Chat usw.). Mit meinem gebraucht ersteigerten pocketweb lief alles ein halbes Jahr lang - so lange war die IMEI der Gebrauchtgerätes noch in der Datenbank. Der Verkäufer hatte offensichtlich gekündigt, die IMEI verschwand aus der Datenbank und auf dem Gerät verschwand die eMailfunktion. Web ging noch...
Die SIM-Karten mögen identisch sein, aber die Funktionalität wird anhand der Kombination IMEI / Kartennummer festgelegt.

zu 4:
Art. 10 GG, §201 StGB usw.
Die eigentlich übertragenen Inhalte darf der Provider nicht anrühren. Er kann also nur schauen, was die Daten zum Aufbau der Verbindung hergeben - IMEI, Kartennumer, APN, verwendete Ports. Alle Inhalte selbst fallen unter das Fernmeldegeheimnis. Ab wann das beginnt und was er noch darf, ist für den Provider eine sehr riskante Sache. Verschlüsselt müssen die Daten nicht sein. Meine Postbriefe sind auch unverschlüsselt...

Was die Karten angeht: Natürlich sind die Karten bis auf die Nummer identisch. Was mit der Karte zulässig ist und wie tarifiert wird ist aber (zumindest beim OGO ganz eindeutig) in einer Datenbank abgelegt. Eine OGO-Karte im WM-Handy dürfte dank des anderen APN richtig teuer werden. Wie die Karten ohne Gerät einzustufen sind, weis ich nicht genau, aber dem text nach dürfen die nur in WM Geräten laufen (und damit nur mail.partner.de als APN verwenden)
 
Im Grunde würde mir eine Kündigung durch 1&1 nichts ausmachen. Solange eben 1&1 kündigt und nicht Vodafon als Netzbetreiber. Ich meine ich hätte irgendwo in den AGBs gelesen, dass 1&1 im Falle einer Kündigung durch Vodafon weiter die restlichen monatlichen Gebühren für die restliche Mindestvertragslaufzeit kassieren darf.
Dein Vertragspartner ist 1&1. Vodafone kann nichts kündigen, da Vodafone in keiner Weise an Deinem Vertrag beteiligt ist.

Grüße Dirk
 
Dein Vertragspartner ist 1&1. Vodafone kann nichts kündigen,...

Hallo Dirk,

das ist richtig, ich meine es stand aber mal was in der Richtung in den AGBs, dass man bei Rauswurf noch etwas bezahlen muss. Wie das aber genau war, kann ich leider nicht mehr genau sagen. Auf jeden Fall hatte 1&1 wohl irgendwie das Recht, noch weiter Gebühren zu berechnen. Ob voll für die restliche Laufzeit oder nur 25%, da bin ich mir auch nicht mehr sicher.
 
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