Bleibt t-online Email Adresse bei Vertragswechsel erhalten?

Quickdraw

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Ich werde demnächst meinen bestehenden privaten Call u. Surf Vertrag nach 2 Jahren kündigen und einen neuen abschließen (Übernahme des Geschäftsanschlusses, geht nicht anders).
2 Leitungen sind vorhanden.
Ich plane eine Überlappung beider Verträge von 1 Woche.

Frage: besteht Gefahr für meine @t-online Email-Adresse, die ich mir mit dem ersten Privat-Vertrag angelegt habe?
Kann ich die irgendwie in den neuen Vertrag rüberretten oder muss ich die da neu anlegen?
Aber wahrscheinlich ist die Adresse dann erst mal für einige Zeit gesperrt...?

Gruß
Joachim
 
du kannst sie retten, einfach vor der abschaltung des alten tarifes den alias löschen und darauf achten das du das richtige anhackst damit der nicht gesperrt wird für 40 tage. dann gleich im neuen vertrag den selben alias wieder einrichten. die mailbox kannst du so nicht übertragen.
 
Ah ok. Danke für die schnelle Antwort.
Gruß Jo
 
Ruf einfach mal bei T-Online an und frag ob es noch t-online by call gibt, dann dazu einfach das email packet buchen und du kannst per smtp und pop3/imap weiterhin draufzugreifen kannst ja dann wenn du den neuen anschluss hast so das alte postfach übernehmen und dann das email packet wieder kündigen.
 
du kannst sie retten, einfach vor der abschaltung des alten tarifes den alias löschen und darauf achten das du das richtige anhackst damit der nicht gesperrt wird für 40 tage. dann gleich im neuen vertrag den selben alias wieder einrichten. die mailbox kannst du so nicht übertragen.

Mir ist nicht klar, wie ich den Alias lösche.
Im Kundencenter unter E-Mail Postfacheinstellungen kann ich zwar meine E-Mail Adresse ändern, aber nicht löschen. Ok, ich kann sie natürlich auf mickeymouse ändern...

Ich habe heute meinen Call&Surf Vertrag gekündigt. Wird dann die E-Mail Adresse mit Beendigung des Vertrages eigentlich automatisch gelöscht oder wird die dann kostenpflichtig weitergeführt, weil man annimmt, dass ich meine E-Mails nicht verlieren will.
Habe da letztens von so einem ähnlichen Fall irgendwo was gelesen ...
 
Die e-Mail Adresse wird gelöscht... Löschen und gleich freigeben (ohne 40 Tage Frist) und unter t-online freemail wieder reggen.

MfG
groove
 
gibt ein formula bei der Hotline -

alt t-online nr. mit alias wird auf neue t-online samt postfach portiert.
 
Ich habe das damals bei meinem Vertag ähnlich probiert. Das gab so richtig Ärger mit dem rosa Riesen. Ich hatte darum gebeten, dass aus den Einzelverträgen Telefon und DSL ein C&S Tarif wird, mit der Bedingung, dass meine E-Mail Adresse ([email protected]) übernommen wird. Lt. Kundenservice von T-Online kein Problem.

Der C&S Tarif wurde geschaltet und ich konnte meine E-Mail Adresse nicht mehr abrufen, auch kein Webmail. Bei T-Online angerufen, Problem geschildert, und dann wusste keiner mehr was davon.

Habe dann der netten Hotline Dame mitgeteilt, dass dieses eine Bedingung war um den C&S Tarif zu schalten, und ich ansonsten den C&S Tarif wieder stornieren werde. Die Frage der Dame, wer das denn zugesichert hätte, beantwortete ich, dass ich der Dame gerne das von mir mitgeschnittene Telefonat als MP3 Format gerne zuschicken könnte (was ich natürlich nicht gemacht hatte). Dort wäre die Zusicherung der Frau ..... deutlich zu vernehmen. Ich bitte nun um Einhaltung der Zusicherung seitens T-Online.

Und siehe da, 2 Std. ging mein E-Mail Account nun wieder. Zugegeben, das war hoch gepokert, hat aber funktioniert.
 
Die Frage der Dame, wer das denn zugesichert hätte, beantwortete ich, dass ich der Dame gerne das von mir mitgeschnittene Telefonat als MP3 Format gerne zuschicken könnte ... Zugegeben, das war hoch gepokert, hat aber funktioniert.

Mit soetwas kannst du dir aber auch eine Menge Ärger einhandeln, wenn du die Erlaubnis zur Aufzeichnung des Gespräches nicht vorab eingeholt hast.
Selbst wenn du damit etwas beweisen kannst, sind die für dich zu erwartenden Kosten bzw. Folgen im Falle einer Anzeige wegen Verstoss gegen §201 StGB
evtl. höher als der von dir damit bewiesene Vorteil aus dem telefonischen Versprechen. Würde dir auch nichts bringen, denn durch die unerlaubte Aufzeichnung wäre dieses Beweismittel vor Gericht unzulässig.
 
Ich würde wg. einer E-Mail Adresse auch nicht klagen.

Mir ging es darum, dass die Telekom etwas zugesichert hat und anschließend nach Vertragsabschluss die Bedingungen nicht einhalten möchte.

Mir ist bewusst, dass das nicht OK ist. Die Telekom hat mir schon so einiges zugesichert und sich nicht daran gehalten. Das ist genauso wenig OK sich nicht an Zusagen zu halten.

Wie sagt man doch so schön: So wie man es in Wald hinein ruft, so kommt es auch zurück. :)
 
Habe das nun heute wie folgt erfolgreich gemacht:
- im alten Vertrag die Email Adresse umbenannt; dabei ausgewählt, dass die Adresse nicht 40 Tage gesperrt werden soll
- im neuen Vertrag diese Adresse wieder angelegt
- noch das Email Passwort passend eingestellt

fertisch und funzt :)

Danke Euch ....
 
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