[Frage] Umziehen im Landkreis

fragol

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Hallo Fans,

ich beabsichtige in nächster Zeit innerhalb des Landkreises umzuziehen und zwar in ein anderes Ortsnetz von 05245 nach 05244

Ich habe hier einen alten ISDN Anschluss von der Telekom mit einer 3000er dsl leitung von Congstar. Natürlich möchte ich weiter über meine aktuelle Festnetzrufnummer 05245 erreichbar sein !

Wie genau mache ich das und ist das überhaupt möglich, Fritzboxen usw sind vorhanden.

viele grüsse aus dem sonnigen OWL

Frank
 
Hallo,
Imho dürfen nur noch Ortnummer vergeben werden, wenn man auch wirklich dort gemeldet ist. Die T-Kom wird da höchstens eine vorübergehende Ansage/Umleitung schalten. :meinemei:
 
Dein Vorhaben geht nicht legal.
 
Du könntest deine aktuelle Telefon Nr. zu Sipgate portieren.
 
Das wäre dann nicht legal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von sipgate basic und plus

4. Sollten sich Änderungen ergeben, die den Kommunikationsfluss oder das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und sipgate betreffen, so ist sipgate hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht erstreckt sich insbesondere auf folgende Punkte:

* Wechsel des Wohnsitzes des Kunden (unter anderem notwendig für die korrekte Lokalisierung von Notrufen). Weitere Informationen unter: Hinweise zum Absetzen von Notrufen
 
Hallo,
Ggf. kann der TE ja im neuen Ortsnetz eine Nummer beantragen, die der alten gleicht. Dann wird es einfacher für Freunde/Verwandte ;)
 
Hehe, guter Witz, Zwerch. :)

Gerade die Telekom teilt Rufnummern automatisch zu, lässt da auch nicht mit sich reden. Bei anderen Anbietern kann man schon mal Glück haben, dass man ein wenig diese Vergabe "verbiegen" kann.

Wie schon gesagt, man darf nur Rufnummern aus Ortsnetzen nutzen, zu denen man einen Bezug hat. Das kann der Wohnort, aber auch der Arbeitsort sein. Mit der entsprechenden Bescheinigung kein Problem.

Gruß
Sandra
 
Hi Fans,


lange Rede, kurzer Sinn, es geht also nicht !

das ist sehr schade


viele grüsse Frank
 
Laut BNetzA Vorgaben ist eine Nutzung von ortsgebundenen Rufnummern nur dann erlaubt, wenn ein Bezug zum Ort gegeben ist, ja.

Gruß
Sandra
 
Zusammenfassend - legal ist es nicht, aber duch Portierung zu einem VoIP Provider gehts technisch.

Wegen der Notruffunktionalität am neuen Ort auf jedem Fall eine neue Nummer registrieren. Die auch den Freunden mitteilen bzw. abgehend übermitteln. Eingehend die zu einem VoIP-Anbieter portierte Nummer zusätzlich einrichten. Dann ist man eingehend weiter unter der alten Nummer erreichbar (für diejenigen, die die neue Nummer noch nicht kennen), teilt die neue Nummer aber jedem automatisch (durch die Rufnummernübermittlung) mit.

Legal wird es eventuell dann, wenn man den Ortsbezug zum alten Ort noch hat, z.B. wenn die alte Anschrift bei den Eltern war und man da noch ein Zimmer (oder ne Ecke im Keller mit Sachen, die man in der neuen Wohnung nicht unterbringen kann) hat - die alte Adresse also nicht ganz wegfällt. Ansonsten nicht legal, aber wo kein Kläger ist auch kein Beklagter (und wenn man dadurch niemanden schädigt, wird auch kaum mehr passieren, als dass die alte Nummer dann doch irgendwann wegfällt. Bis dahin kennen dann aber alle die neue Nummer ...)
 
Hm, Sipgate z.B. verlangt bei Account einrichtung zur Freischaltung eine Adressverifizierung. Wenn am alten Wohnort jedoch noch Familienangehörige oder Verwandte wohnen, kann man evtl. die Rufnummer portieren und den SIP Account auf deren Namen laufen lassen.

Von wo sich eine Fritz!Box oder was auch immer zur Nutzung einwählt ist egal.

Gruß
Sandra
 
Noch hat der Threadersteller ja erst vor, umzuziehen, kann die Adresse also noch verifizieren. Er muß später aber die neue Adresse Sipgate mitteilen (wobei Sipgate das nicht prüft, aber wenn aus irgendeinem Grund mal schriftlich kommuniziert wird...).
Von wo sich die FritzBox einwählt ist rechtlich nicht egal, denn ganz korrekt darf man auch nur die Rufnummer übermitteln, wenn man sich an dem Ort befindet. Wird zuhauf ignoriert. Solange es nicht den Notruf betrifft, ist es aber eh egal.
 
@fragol Wenn Du Deine bisherige Rufnummer behalten willst, dann zieh nicht um oder nur im gleichen Vorwahlbereich. Wieso sollte bei Dir etwas gehen, was bei anderen (auch Anbietern) nicht geht? Eine legale Lösung gibt es nicht.
 
Von wo sich die FritzBox einwählt ist rechtlich nicht egal, denn ganz korrekt darf man auch nur die Rufnummer übermitteln, wenn man sich an dem Ort befindet. Wird zuhauf ignoriert.

Quellen?

jo
 
Hallo,
In Bezug darauf, dass ich als Osnabrücker keine Ortsnummern aus München registrieren darf, mach das imho schon Sinn :meinemei:
 
Meines Wissens geht es beim Ortsbezug lediglich um die Registrierung/Beibehaltung einer Rufnummer, alles andere interessiert den Gesetzgeber nicht. Allerdings schränken die AGBs der Anbieter mitunter die nomadische Nutzung ein.

jo
 
Solange ich einen Bezug (Wohnort, Arbeitsort etc.) zu einer Ortsnetzrufnummer habe, darf ich diese auch von anderen Standorten nutzen, sofern der Anbieter es nicht per AGB verbietet. Die Frage ist jedoch: warum sollte ich von einem Drittort eine Ortsnetzrufnummer nutzen ? Für kurzen Aufenthalt im Ausland (Urlaub Dienstreise etc. ) meiner Meinung nach in Ordnung, für längere Nutzung eher nicht.

Gruß
Sandra
 
Genau aus dem Grund, den der TE genannt hat. Er will weiterhin über seine alte, vermutlich kurze Nummer kommunizieren. In meinen Augen ein legitimer Wunsch, der leider durch die Kleinkariertheit des Gesetzgebers auf einfachem Weg verwehrt wird.

jo
 

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