Ich bin innerhalb der regulären Widerruf-Frist von einem Neuvertrag bei Unitymedia zurückgetreten und habe darüber bereits eine schriftliche Bestätigung vorliegen.
Aber was passiert jetzt eigentlich mit dem Portierungsantrag, den ich bei Vertragsabschluss unterzeichnet habe? Muss ich denn ebenfalls selbst widerrufen? Oder ist der Antrag direkt an den Vertrag gekoppelt und somit automatisch aufgehoben?
Aber was passiert jetzt eigentlich mit dem Portierungsantrag, den ich bei Vertragsabschluss unterzeichnet habe? Muss ich denn ebenfalls selbst widerrufen? Oder ist der Antrag direkt an den Vertrag gekoppelt und somit automatisch aufgehoben?