Mobilnummer portieren - nach oder trotz Widerruf des Vertrages

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Guten Tag zusammen,

ich brauche mal einen Rat:

Angenommen, ein vor 7 Tagen online geschlossener Mobilfunkvertrag soll widerrufen und ein neuer abgeschlossen werden. Die Portierung der Rufnummer zum aktuellen Vertrag sei bereits ganz aktuell (heute) erfolgt.

Der Anbieter (nennen wir ihn "Rosa") riet dem Kunden, den brandneuen, noch besseren und noch günstigeren Vertrag abzuschließen und den aktuellen (7 Tage alt) zu widerrufen, behauptet dabei aber, dass man damit seine (bereits vom anderen Anbieter erfolgreich portierte) Rufnummer verlieren werde.

Ist das tatsächlich so? Ich frage deshalb, weil bei einem Widerruf eigentlich keine Nachteile entstehen sollten. (Ist ja auch kein Tarifwechsel)

Angenommen man entscheidet sich, bei einem anderen Anbieter (nennen wir ihn mal Rot) nun einen neuen Online-Vertrag abzuschließen und dem Anbieter Rosa beim Widerruf des aktuellen (7 Tage alten) Vertrages nun eine Portierung zum neuen Anbieter ankündigt, müsste das doch möglich sein, oder?

Rosa ist leider nicht sehr auskunftsfreudig und behauptet recht pauschal , dass "man bei Widerruf seine Nummer verliere".

Wer kennt sich aus?

Viele Grüße
 
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