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pppoe=>bras

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Hallo,
ich würde gerne in den nächsten Wochen eine Synology-DiskStation kaufen, um einen OpenVPN-Server, SIP-Server UND einen DVB-C Server auf die Beine zu stellen. Kurz und knapp:

Ich habe einen DVB-C Anschluss mit PayTV (HD-Sender und Sky)... Wenn ich eine Sendung eines Sky-Senders aufnehmen möchte wird diese im verschlüsselten Zustand abgelegt und kann 24 Stunden nach der Aufnahme nicht mehr entschlüsselt (angeschaut) werden.

Frage:

Wenn ich einen DVB-Receiver mit CI-Modul und Smart Card an die Synology DiskStation anschließe um mit der VideoStation Sendungen aufzunehmen, sind die Sky-Aufnahmen dann da auch nach 24 Stunden nicht mehr "entschlüsselbar" oder werden diese als erstes entschlüsselt und dann erst abgelegt, damit man sie immer schauen kann?

Ich freue mich auf eure Antworten,

Mit besten Grüßen,

Felix
 
Dir ist bewusst das das hier ein Legales Forum ist ?
Und das was du Vorhast ist das Umgehen von Sicherheitsmaßnamen von Sky ist und wenn das jemand Melden.

Das das Forum hier deine IP rausgeben muss ? Weil du hier eine Straftat ankündigst
 
Das ist mal wieder reines "Bullshit-Bingo" und ich bewundere die offensichtlich tiefergehenden Kenntnisse von @DrachedesTodes2, was die rechtliche Situation in Luxemburg bei diesem Thema angeht.

Wie wäre es denn, wenn Du anstelle bloßer Behauptungen einfach einmal substantiiert darlegst (am besten mit entsprechenden Fundstellen im Internet, damit man das auch nachvollziehen kann), gegen welchen Paragraphen des luxemburgischen Strafrechts der TE denn jetzt genau verstoßen würde nach Deiner Meinung?

So, wie das im Moment in #2 steht, ist das nur "heiße Luft" und wenn man sich schon vorher nicht richtig kundig machen will (schon in D wäre es einigermaßen zweifelhaft, ob es sich um eine Straftat handelt), dann sollte man wenigstens "die Form" wahren.

Die Forenregeln sehen nämlich auch den korrekten Gebrauch der deutschen Sprache in puncto Grammatik und Orthographie vor und wenn man das nicht selbst gebacken bekommt (9 Fehler in #2 sind vermutlich "Rekord" bei einem derartig "inhaltsreichen" Posting - Glückwunsch), dann läßt man sich eben helfen.
 
[SIZE=2pt]PeterPawn[/SIZE]
daran erkenne ich eher das du dich nicht über Sky Vertrag mit der EU auskennst :(
Und nur aufmerksamkeit haben willst oder nichts darüber Weis das es Illegal ist.

3 punkt kann aber auch sein das du verschleiern willst das es Illegal ist, weil du dieses schöne Sharing kostenfplichtig im netzt anbietest : )
 
@pppoe=>bras

Da man verschlüsselte Programme (egal ob DVB-S*, DVB-T* oder DVB-C legal unter *nix nicht entschlüsseln kann, würden die nur verschlüsselt auf der Platte landen.
Ohne dass du sie dir ansehen kannst.
Damit ist es dann natürlich auch egal, ob du sie nach * Tagen nicht mehr entschlüsseln kannst.

Wenn es eine (legale) Möglichkeit geben würde, die Sendungen mittels einer passenden Smart-Karte zu entschlüsseln, wären alle Beschränkungen, die der Sender dem Signal mitgibt, natürlich weiter vorhanden.
 
Tut mir Leid dass meine "Antwort" erst jetzt kommt,
aber ich wusste nicht wie lange die Diskussionen noch weitergehen würden...

Naja, ich kenne mich zwar überhaupt nicht mit der rechtlichen Situation aus, allerdings bin ich der Meinung dass meine IP-Adresse nur auf Beschluss eines Richters herausgegeben werden darf, ihr könnt mich aber gerne des Besseren belehren!

Eigentlich hätte ich gedacht ich würde ordentliche Antworten erhalten, aber das war ja nicht der Fall...

3 punkt kann aber auch sein das du verschleiern willst das es Illegal ist, weil du dieses schöne Sharing kostenfplichtig im netzt anbietest : )

Was soll das denn? Blinde Anschuldigung, ohne Grund- und ohne Beweise!? Früher habe ich das Niveau der Mitglieder dieses Forums höher eingeschätzt...

Wenn ein Admin das hier liest kann er es von mir aus gerne löschen, vorher auch mit der Staatsanwaltschaft telefonieren oder ähnliches tun, ist mir sch*** egal, ich falle eh noch nicht unter normales Strafrecht und Beweise gibt es auch keine!
 
Lass dich von einzelnen selbsternannten Rechtsberatern nicht beirren. Deine Frage hat ja offensichtlich primär technische Gründe.
Mancher DVB-Receiver erlaubt es, externe Speicherorte z.B. per NFS einzubinden. Damit ändert sich jedoch rein gar nichts an der Verschlüsselung der Dateien. Nur liegen die Daten nicht länger auf einer lokalen Festplatte sondern eben auf dem konfigurierten NFS-Server.
 
Naja, ich kenne mich zwar überhaupt nicht mit der rechtlichen Situation aus, allerdings bin ich der Meinung dass meine IP-Adresse nur auf Beschluss eines Richters herausgegeben werden darf, ihr könnt mich aber gerne des Besseren belehren!

Die Beiträge des betreffenden Users dbzgl. kannst du getrost ignorieren (dieser User ist hier vor kurzem auch schon bzgl. eines anderen Themas nicht unbedingt positiv aufgefallen was die realistische Bewertung rechtlicher Umstände angeht), hier muss weder deine IP-Adresse herausgegeben werden noch hast du eine Straftat angekündigt. Das ist (wie Peter schon schrieb) einfach nur "Bullshit".
 
Die Beiträge des betreffenden Users dbzgl. kannst du getrost ignorieren (dieser User ist hier vor kurzem auch schon bzgl. eines anderen Themas nicht unbedingt positiv aufgefallen was die realistische Bewertung rechtlicher Umstände angeht), hier muss weder deine IP-Adresse herausgegeben werden noch hast du eine Straftat angekündigt. Das ist (wie Peter schon schrieb) einfach nur "Bullshit".

Komisch wenn ich Bullshit Rede :)
Dann sollte ich vielleicht Überlegen ob ich meinen Polizei Dienst aufhöre :)

[SIZE=2pt]qwertz.asdfgh[/SIZE]
und nein du hast Unrecht ihr seid hier auf einen Offizellen Forum kein Underground daher muss es die IP bei Gerichtsurteil herraus geben XD

Und natürlich ist hier schon jemand dahinter ! Es wurde Angefragt wie man eine Sicherheitsmaßnahme übergehen kannst. Die 24 Stunden Verschlüsselungs System Umgehen ist ein Eingriff in den Vertrag und Software von Sky :)
Oder Glaubt ihr nur weil ihr Bezahlt das ihr alles machen dürft ?
 
Ja, genau. Zu Analogzeiten konnte man sich bei Sky noch Mengen von VHS-Kassetten anlegen, ganz legal.
Und warum wurde YouTube in Deutschland noch nicht abgeschaltet?
...ach ja, wir bezahlen mit unseren Daten.

Meine Filmsammlung darf ich aber schon im LAN streamen, oder?
...auch meine IP-Telefone sind Multicaststreamfähig, in ALAW (G.711) Qualität.

Heutzutage steht nicht nur der Netzwerkadmin immer mit einem Bein im Knast.
:rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Früher bei VHS war es auch anders !

Es ist wie mit Kassetten früher war das Aufnehmen vom Radio legal,
mittlerweile ist es ein illegaler Mitschnitt :)
 
Es ist wie mit Kassetten früher war das Aufnehmen vom Radio legal,
mittlerweile ist es ein illegaler Mitschnitt :)

Dummfug.

Natürlich kannst du weiterhin das, was aus dem Radio kommt, aufnehmen. Und beim fernsehen das, was aus einem vorhanden analogen Anschluss kommt (FBAS/SCART/...) (mit der entsprechenden Qualität)

Nur kommt du nicht so einfach an die digitalen Daten, um sie so aufzuzeichen, dass du sie dir später auch wieder ansehen kannst.

Die analoge Aufnahme von einem im Haushalt stehenden Radio- oder Fernsehgerät ist in Deutschland nicht verboten. Die Weitergabe der Aufnamen auch nicht. (So lange man damit keinen Handel treibt)
Bei Aufnahmen von DAB+-Sendungen ist es eventuell ähnlich.
Aber nicht ohne Grund wird im Radio (fast) kein Stück mehr wirklich ausgespielt.
 
Na das wird er ja hoffentlich nicht gewesen sein ... innerhalb der eigenen vier Wände und zum eigenen Gebrauch ist das - soweit ich weiß, ich nehme gerne Verweise auf passende Urteile zur Kenntnis - bisher nicht ausgeurteilt, auch nicht für Sky-Kunden. Verweise aber bitte zum Strafrecht, zivile Streitigkeiten zwischen Kunden und Sky sind hier wenig relevant.

Daß es seit der Einführung neuer Verschlüsselungssysteme bei Sky auch nicht mehr ohne weiteres möglich ist, für sich selbst entsprechende Aufnahmen anzufertigen, liegt eher an Patentfragen (bzgl. der verwendeten Verschlüsselungsalgorithmen) als an irgendeiner generellen Strafbarkeit entsprechender Aufnahmen (für den eigenen Gebrauch wohlgemerkt), analog zu den Regelungen für "Privatkopien".

Und falls es jemandem tatsächlich nicht geläufig sein sollte: Man (also wir alle) zahlt praktisch mit jedem für solche Zwecke geeigneten Gerät (auch mit jeder Speicherkarte oder Festplatte) und mit jedem dafür geeigneten (Wechsel-)Datenträger eine (geräteabhängige) Pauschale an Verwertungsgesellschaften, die die Rechte von Urhebern wahrnehmen sollen (und meist doch nur ihre eigenen im (primären) Blick haben, wenn man sich auch mal Berichte zu dem ansieht, was bei den eigentlichen Urhebern am Ende ankommt). Grundlage dafür ist der §54 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG, der eigentliche "Titel" ist auch "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte").

OT:
Wobei mich schon gestern beim Lesen der Heise-Meldung die Frage beschäftigte, ob das bayrische LKA da tatsächlich ohne Gewinnabsicht (RStV §55, Abs. 1) handelt. Angesichts des Firmensitzes des deutschen Sky-Ablegers und einer (hoffentlich) direkten Abhängigkeit zwischen bayrischen Steuereinnahmen und Sky-Geschäftserfolg (ich unterstelle mal, daß Sky tatsächlichj in D Steuern zahlt, gibt bestimmt irgendwo einen Geschäftsbericht), ist eine Webseite ohne die - nach TMG/RStV notwendigen - Angaben zumindest auf den ersten Blick recht verblüffend. Die mit der Portalseite ja offenkundig beabsichtigte "Abschreckung" ehemaliger, gegenwärtiger und künftiger "Kunden" der Seite (ansonsten hätte man sie ja auch einfach "schließen" können, indem man den betreffenden Server komplett abschaltet), dürfte in direkten Zusammenhang mit dem Geschäftserfolg von Sky (und damit zu den erzielten Steuereinnahmen) zu bringen sein.
 
@AtemdesTodes2:
Aktenzeichen?
 
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