Bundles aus Telefon und Web-Zugang nicht rechtens

SuperMario

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Bundles aus Telefon und Web-Zugang nicht rechtens
Von der Telekom angebotene Bündles aus ISDN-Anschluss und Internet-Zugang sind "kartellrechtlich bedenklich". Damit missbrauche die Telekom ihre beherrschende Stellung auf dem Markt für Festnetz-Anschlüsse dazu, ihre Position auf dem benachbarten Markt für den Internet-Zugang nachhaltig zu stärken, urteilte der Bundesgerichtshof (Az.: KZR 1/03).

Die Telekom hatte im Jahr 2000 für ein Koppel-Angebot mit Aussagen wie "T-ISDN jetzt inklusive T-Online-Anschluss ohne zusätzliche Grundgebühr" geworben. Dagegen wandte sich der Online-Dienst AOL.

T-ISDN-Kunden für die Konkurrenz verloren?
Der Provider beklagte, dass ein Großteil neuer T-ISDN-Kunden - nach AOL-Darstellung 80 Prozent - über T-Online ins Internet gehe und für andere Anbieter verloren sei. Mit einer Beschwerde beim Bundeskartellamt hatte die AOL Deutschland jedoch keinen Erfolg.

Das Amt sah in der Telekom-Praxis keinen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, weil mit der Kopplung keine Verpflichtung verbunden gewesen sei, den Zugang über T-Online zu wählen. Mit ähnlicher Begründung wiesen das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg die auf Unterlassung und Schadenersatz gerichtete AOL-Klage ab.

Bundle aus Telefon und Internet mit Sogwirkung
Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jetzt auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Nach Auffassung der Karlsruher Richter steht es jedem Kaufmann zwar grundsätzlich frei, seine Waren oder Leistungen nur gekoppelt mit anderen Waren oder Leistungen abzugeben.

Das Kartellrecht schränke die Freiheit jedoch ein, wenn die Kopplung zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führe. Für ein Bundle aus ISDN-Anschluss und Web-Zugang bestehe keine sachliche Notwendigkeit. Die funktionale Nähe von Telefonanschluss und Internet-Zugang reiche hierfür nicht aus.

Das Oberlandesgericht muss nun vor allem klären, ob das von AOL vorgebrachte Argument einer erheblichen Sogwirkung des Kopplungsangebots zutrifft. (ddp)

Info: www.bundesgerichtshof.de

Quelle: http://www.chip.de/news/c_news_11714589.html?tid1=9226&tid2=0

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Hoffe das AOL den Streit gewinnt und VoIP-Telefonierer in Zukunft sich von den Telefongründgebühren trennen können!
 
Janur 2003... auch nich gerade Aktuell oder?! ;-)
 
Die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam...

Zumal große Anteile der Telekom dem Staat gehören, macht die RegTP auch nicht so viel..
 
RyoBerlin schrieb:
Janur 2003... auch nich gerade Aktuell oder?! ;-)

eeehhhhmm.... was meinst du damit??

Hab die Nachricht erst gestern gelesen und gestern ist die Nachricht auch bei Chip.de erstellt worden.
 
Ich glaube, Ryo interpretiert das Az. Zeichen anders. ;-)
 
i'm sorry
 
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