Rechtsgrundlage: VoIP im Wlan

zeeschplitz

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Hier eine Diskussion für die Jurafachleute: Wlans wurden im Amtsblattt 14/1997 des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation (Seite 675) geregelt. Eine neuere Regelung gibt es meines Wissens nach nicht. Die Ausführungen sind ein Zusatz zur AmstblVfg Nr. 12/1993 S.46 und gilt für die heute noch üblichen 10 Mbit 2,4 Ghz Accesspoints welche im Amstdeutsch Rlan (Radio Lan) genannt werden.

Hier heist es in Vfg 122/1997 Absatz 2:
Rlans dienen zur Übertragung von Daten mit mindestens 250kbit/s (Definition ETS 300329) zwischen einzelnen Geräten über geringe Entfernungen sowohl innerhalb eines Grundstücks als auch grundstücksüberschreitend.

Nun kommt es aber ganz fett:

Eine Sprachübertragung ist im Rahmen dieser Allgemeinzuteilung nicht zulässig !!!

Von der Übertragung von UDP Paketen ist freilich nicht die Rede und das sind ja wiederum Daten. Möglicherweise gibt es längst einen neueren Rlan Gesetzesentwurf oder ein anderes Pamphlet der RegTP und ich weis nix davon ? Codecs und PCM gabs ja aber schliesslich damals auch schon.
 
btw, wegen Grundstücksübergreifendem WLAN...das ist seit neuestem der RegTP egal, braucht man nicht mehr anmelden.

Nichtmal wenn man Kohle verlangt (wegen Deckung von Fixkosten).

Wenn ich die passende Hardware + Software hätte , dann könnte man ganz easy im Vorort WLAN aufbauen mit generellem VOIP :)

Nur dass sowas halt nicht "genattet" werden kann wie bei Internet, es also nix mit Slipgate + Nikotel ist...
 
hast du was genaueres wegen der Grundstücksüberschreitung ?
Bei öffentlichem Anbieten dürfte aber noch immer eine Lizenz fällig sein.
Dass sowas nicht genattet werden kann möchte ich noch bezweifeln.
 
zeeschplitz schrieb:
Eine Sprachübertragung ist im Rahmen dieser Allgemeinzuteilung nicht zulässig !!!

Ich seh das auch so das es Datenpakete und keine Sprachpakete sind ;-)
 
bei www.mobileaccess.de hat jemand nen Formular zur RegTP hingeschickt.
Die haben geschrieben, die wollen das nicht.

Daraufhin gabs einen fetten Post im Forum, wie das jetzt so ganz genau ist.

Wenn Du mit dem WLAN 10.000EUR Gewinn machst, dann würd ich es mal lieber anmelden :)
Für Fixkosten Decklung (so stands im Forum geschrieben, ist es wurscht).

Ausserdem wer soll Dir was nachweisen, wenn da mal eine Antenne am Dach ist :)

Also DSL mit Nachbarn ist mehr als aktuell.

Ganz klar dass ich mich da frage, wie ich hier VOIP nutzen könnte/anbieten könnte.

Gibts für sowas keine größere Lösung ?

Oder es muss sich halt doch jeder Adapter/Softphone anschaffen.

Wie war das gleich nochmal mit mehreren VOIP-Nutzern hinter NAT-Firewall ? :))
 
ich verdiene überhaupt nichts daran, möchte nur selber darüber telefonieren und alles was ich mache kostet Geld. An ein gar öffentliches Anbieten ist nicht zu denken. Wenn die RegTP VoIP nicht will, dann ist die Frage wo hier die Grenze zu setzen ist. Bei einem Laptop mit Accesspoint im Zimmer? Bei grundstücksüberschreitenden Anwendungen? Bei öffentlichem Anbeiten der Dienstleistung? Bei letzterem gibts jedenfalls eine klare Formel für Lizenzkosten mit einer Variablen für die Bevölkerungsdichte im abgedeckten Funkbereich.

Die NAT Thematik dürfte klar zu lösen sein, denn schliesslich sind Studentenwohnheime mit Uni-Flat die Kundengruppe momentan überhaupt.
 
Ich denke diese Regelung mit "keine Sprache" bezieht sich eher auf die Nutzung des Frequenzbandes für Telefone.

Unsere DECT Telefone senden alle in einem Frequenzband (ich glaube auch so 2,4 GHz); in Amiland senden sie munter in diversen Frequenzbändern. Schaut mal auf google.com, da gibt es mindestens 3 verschieden Frequenzen.

Eventuell soll so verhindert werden, dass die Datenkommunikation immer dann zusammenbricht, wenn man zu Telefon greift.

just my 2 cents,

Rincewind
 
Ich glaube ohnehin, daß diese Regelungen auf einem anderen technischen Grundverständnis beruhen. Das sieht den Unterschied zwischen Datenübertragung und -analoger oder digitaler - Sprachübertragung. Dabei geht es sicher um einen kontinuierlichen Datenstrom, der letztlich zumindest überwiegend Sprache beinhaltet.

Anders ist das auch nicht praktikabel. Ich denke zum Beispiel daran, daß eine solche Regelung erforderlich machen würde, Daten auf Sprachdaten zu überprüfen - nehmt z.B. eine Zip-Datei - die müßte dann zerlegt werden. Audiofiles ohne Sprache ja, Audio-Files mit Sprache nein. Das ist natürlich Quatsch.

:blonk:

Ich meine, diese doch sehr theoretische Diskussion muß man erst dann führen, wenn dafür konkreter Anlaß - z.B. eine ausführende Verfügung der RegTP - vorliegt.
 
Wen interessierts was in einem postalischem vorEU Amtsdeutschskaeseblatt stand. Sowas ist doch gar nicht mehr haltbar in einer Zeit wo Sprache ueber GMS, GPRS und UMTS AIRtime ohne Ende hat. Wir sind doch nicht China.
 
Uns interessierts nicht - aber vielleicht die RegTP? ;-)

Abwarten und Teetrinken. Gegenwärtig können wir weiter telefonieren. Und - da glaube ich hat koehler recht - letztlich wird das auch eine gründliche deutsche Behörde nicht verhindern können.
 
Was ist aus der Sache mit Sipgates Telefonnummern geworden ? Sipgate war doch vorgeladen bei der Regulierungsbehöre für Telekommunikation und Post ?

Und noch eine Anmerkung :) Wer hat den laut der Verfügung 122 aus 1997 Absatz 2... daran gedacht, dass sich WLAN zum "ich würde sagen" defakto Standard entwickelt ? Das GSM Netz (Handy) war doch damals dass Ding überhaupt... wer weiss denn heute schon was nach WLAN kommt ? Demnächst kommt doch nach den "Alkopops" erstmal "Toothing" *lol*

Wüsste gerne, ob die früheren Generationen von Menschen auch so tolle moderne Wörter hatten ... Alkopops = Jugendliche_in_Droge_zum_saufen - oder - die bösen Mönche welche das Bier schufen, alles Werbemassnahmen
Toothing = Beischlaf_organisieren

*sarkasmus_live*
 
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