[gelöst] Portierung von Festnetznummern zu Nikotel möglich?

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ganjamen

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funktioniert schon soweit ich weiss, allerdings ist das eher ein problem der telekom als das von nikotel ,ob sie deine alte nummer freigeben.
 
Die Rufnummernportierung ist gesetzlich geregelt.
Kein Provider, nicht mal der Ex / (defacto) Monopollist Telekom darf es verhindern oder behindern.
Eine Rufnummermitnahme von Telekom z.B. zum Arcor funktioniert auch (nach 8 Wochen).
Es gab aber früher Diskussionen ob ein SIP- Provider ein vollwertiger Telefonprovider ist, der auch Telefonnummer portieren darf.
Interessant wäre der Ausgang, oder der aktueller Stand davon.
Vielleicht sollte man eine Anfrage direkt bei RegTP Bonn stellen.

MfG Jan
 
naja also das problem ob die telekom die nummer freigibt besteht auch weil du nur nummern transferieren kannst von anschluessen , die dir noch gehören. die werden dann "stillgelegt" in telekomsprech und die nummer zu deiner wunschgesellschaft übertragen , ich glaube bei nikotel ist es versatel ...

wenn du den anschluss aber schon gekündigt hast ist deine nummer auch weg.
 
Die Nummern bestehen noch und kosten (überflüssige) Grundgebühren.
Mit Portierung zum SIP wären jährlich ca. 500 Euro eingespart. (2 * ISDN * 12 Monate)

Interessante Option zum sparen der Grunggebühren ohne Verlust der Nummer:
Nummern zu einem bestehenden ISDN Mehrgeräteanschluss, z.B. von „Bekanten oder Nachbar“ portieren, und dort parken, bis die SIP Provider es endlich schaffen selbst zu portieren. Von dort mit ISDN- Weiterleitung im Amt an SIP Nummern gebührenpflichtig weiterleiten, so das keine der beiden Sprechkanäle im ISDN S0 blockiert wird. Wenn bei Nachbarn in der Nähe geparkt wird, könnte kabelloser dect reichen.

NACHTRAG: Ein ISDN Mehrgeräteanschluss kann max. 10 Nummern ohne Aufpreis verwalten. Meistens sind nur die 3 gelieferten genutzt, so das bis zu 7 weitere Nummern geparkt werden könnten.
 
eine stillgelegte nummer kostet nicht grundgebühr . allerdings ist die telekom manchmal sehr unflexibel was das stillegen von isdn anschluessen betrifft, weil dann gleich 3 nummern stillgelegt werden aber oft nur eine transferiert wird.
 
Aber die übernahme zu VoIP ist so ja nicht direkt geregelt oder?!

Lediglich Fest->Fest
Nicht Fest->irgentwas (hmm handy? ;-)

Wobei hmm naja Genion gibts auch.

Aber die Frage iss auch, lohnt sich der ganze aufwand für einen Privatnutzer?
 
Leider ist das ganze doppelter Stress, aber manche Telefonnummern sind es wert - ich habe noch ne vierstellige Nummer - die zweistellig meiner Großeltern ist leider schon ein paar Jahrzehnte weg. Neukunden bekommen in der Weltstadt Königstein inzwischn bis zu 8(!) Ziffern. Da lohnt sich die Portierung der alten Nummer. Auch wenn die Telekom grausam inflexibel ist und zu allem Unheil auf die noch unflexiblere RegTP verweisen kann. Das versteht auch kein Nicht-Telekommunist:

Im Büro wollten wir bei der Telekom bleiben, aber endlich unsere Hauptnummer auf Durchwahlen umstellen. Da hat man mir erklärt, daß der Nummernraum nicht der Telekom gehört und daß sie das nicht machen können. Also: die Nummer 6977 gehörte uns und damit der Telekom, aber nicht die 6977-0. Beim IP-Telefonieren wäre das klar, aber beim seriellen Wählen im Telefonnetz? Wo jeder, der mit seinem analogen Telefon die 6977 gewählt hätte, eh bei uns gelandet wäre. Da blockt man doch den ganzen Bereich!
 
Ich habe heute auch gerade eine mail von Nikotel erhalten.
Vielleicht erinnert Ihr Euch, ich hatte berichtet das ich anfang März bereites ein Fax nach Hamburg zu Nikotel gesendet habe mit einem Formular und bat um Portierung der 3 Ex-ISDN-Telekomnummern.

Nach 4 Wochen kam schon ein bescheid das von Nikotels-seite alles ok wäre und es nur noch an der RegTP in bonn liegt.

Nun (gestern) kam von Nikotel die Mitteilung per mail das die Telekom behauptet..."es wären nicht IHRE Telefonnummern...".

Was soll man dazu sagen ? Ja mir ist klar das die mit allen Mitteln versuchen werde diese Portierungen zu vermeiden. Warum sollten Sie denn auch, erstens verdienen Sie nichts dabei und zweitens wird somit die Ihr Nummernpool ja immer kleiner, denn es machen ja dann mehrere.

Ja ich habe es schon abgeschrieben und nutze die von Nikotel und Sipgate angebotenen Vorwahlen und Rufnummern.
 
Ältere Nummernblöcke gehören der RegTP (Regulierungsbehörde), nicht der Telekom.
Telekom hat dabei nicht zu sagen, versucht aber durch Dessinformation oder durch Unwissenheit der Mitarbeiter manche Portierung als unmöglich zu Beraten.
(Der Kunde soll mit seiner Nummer bei der teuren Telekom geknebelt bleiben!)
Hier behindert die Telekom AG die Teilnahme am freien Wettbewerb der Telekommunikation.

Oft denken die von Hotline auch: „was ich nicht kenne, gibt’s nicht“. Den Vorgesetzten zu oft zu Fragen vermeiden diese, um nicht als unfähig zu erscheinen. Glaube selten der Hotlineauskunft. Manchmal erhält man bei 3 Anfragen 3 verschiedene Antworten.

In Fällen von Rufnummerportierung sollte man den Rufnummermanagement bei die Telekom Bonn mit Fristsetzung zu Antwort anfaxen. Zusätzlich bei der RegTP anfragen ob deine Rufnummer der RegTP ist, oder der Telekom gehört.

MfG Jan
 
Jan...wie verhält sich das denn bei gekündigten Rufnummern bei der Telekom. Ich habe meinen Telefonanschluss zum 1.3.04 gekündigt.

Was meinst Du soll ICH oder Nikotel denn nun als nächstes tun ?

Falls Du dich damit echt auskennst dann würde ich mich sehr über echte hilfreiche Infos freuen.
 
Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung sagt dazu:

§ 20 Zuteilung von Teilnehmerrufnummern

(1) 1Soweit im Rahmen der Regelungen nach § 43 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes eine Zuteilung von Teilnehmerrufnummern nicht durch die Regulierungsbehörde erfolgt, erhält der Kunde die benötigten Teilnehmerrufnummern von seinem Anbieter des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz schriftlich zugeteilt (abgeleitete Zuteilung). 2Die Zuteilung erfolgt aus den Rufnummernblöcken, die dem Betreiber des Telekommunikationsnetzes oder dem Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen von der Regulierungsbehörde zugeteilt wurden (originäre Zuteilung).

(2) 1Der Kunde hat Anspruch auf diskriminierungsfreie Zuteilung der Teilnehmerrufnummern im Rahmen der von der Regulierungsbehörde nach § 43 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes festgelegten Bedingungen und Regelungen und der dem Netzbetreiber aufgegebenen Verpflichtungen. 2Dies gilt auch für Kunden, deren Anbieter nicht zugleich Netzbetreiber sind. 3Mit der Zuteilung der Teilnehmerrufnummer erwirbt der Endkunde im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes und der Bedingungen und Regelungen nach § 43 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes ein vom Anbieter unabhängiges dauerhaftes Nutzungsrecht an derTeilnehmerrufnummer. 4DieTeilnehmerrufnummer ist rechtsgeschäftlich nicht übertragbar.

(3) 1Kunden müssen Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Regulierungsbehörde gegenüber dem Anbieter nach § 43 des Telekommunikationsgesetzes und der dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlaßt sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.

(4) 1Für die Zuteilung der Teilnehmerrufnummer kann der Anbieter nur die mit der Zuteilung verbundenen Kosten verlangen.

(5) 1Teilnehmerrufnummern, die bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung vom Anbieter vergeben wurden, gelten als zugeteilt.

(6) 1Einwendungen gegen die Rufnummernzuteilung oder gegen Änderungen der Teilnehmerrufnummern kann der Kunde seinem Anbieter gegenüber nur innerhalb einer Ausschlußfrist von sechs Wochen ab Zugang der schriftlichen Zuteilung geltend machen. 2War der Kunde ohne Verschulden verhindert, diese Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. 3Der Kunde ist in der schriftlichen Zuteilung auf die Frist hinzuweisen.

§ 43 Absatz 5 Telekommunikationsgesetz

(5) 1Betreiber von Telekommunikationsnetzen haben in ihren Netzen sicherzustellen, daß Nutzer bei einem Wechsel des Betreibers und Verbleiben am selben Standort ihnen zugeteilte Nummern beibehalten können (Netzbetreiberportabilität); hierfür können nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die einmalig beim Wechsel eines Kunden entstehen. 2Die Regulierungsbehörde kann dieseVerpflichtung aussetzen, solange und soweit das Fehlen von Netzbetreiberportabilität den Wettbewerb auf einzelnen Märkten und die Interessen der Verbraucher nicht wesentlich behindert. 3Des weiteren kann sie diese Verpflichtung aussetzen, solange und soweit dies aus technischen Gründen gerechtfertigt ist.

:blonk:

Also im Klartext: Der Kunde hat ein Recht an der Nummer, das ihm in der Regel auch nicht genommen werden kann, so daß er mit der Nummer hinkann wo er will, solange er am Ort bleibt.

Aber: Wenn er mit der Kündigung bei der Telekom auch die Nummer gekündigt hat, dann verliert er damit auch sein Recht daran.

Der Hinweis auf das Recht nach § 20 Absatz 2 Satz 3 TKV in Verbindung mit § 43 Absatz 5 TKG sollte die Mitarbeiter der Telekom auf die richtige Bahn bringen. Ansonsten hilft nur ein Anwalt! (Muß ein bischen Werbung für die Kollegen machen) ;-)
 
loehelm....bist scheinbar Anwalt oder?

Ja wie denn ´nun, "wenn der Teilnehmer seinen Telekomanschluss gekündigt hat, somit auch die telefonnummern"....hat er keinen Anspruch mehr darauf.

Kann man denn auch ungekündigte Telefonnummern portieren lassen?? bestimmt nicht oder ? Denn man kann doch unter einer gewissen Nummer nur bei einer Telfongesellschaft zu ereeichen sein.

Also kann ich im Klartext geschrieben vergessen oder ?
 
Nein. Aber du mußt natürlich die Spielregeln beachten, die dein Provider (Telekom) für die Kündigung und die Rufnummernübertragung aufgestellt hat (Soweit sie nicht gegen das Gesetz verstoßen oder sonstwie von der RegTP bemängelt werden). Und dürfte es in der Regel so sein, daß Du zumindest bei der Kündigung oder rechtzeitig vor Vertragsende darauf hinweisen mußt, daß du die Nummern behalten willst. Wenn Du "zum 31.3.04" gekündigt hast, und jetzt alles abgeschltet ist, dann kann es schwierig werden... Muß aber zugegeb, ich habe nicht in die Bedingungen der Telekom geschaut. Vielleicht findet sich da ja ein Karenzzeit nach Vertragsende, in der Du den ANspruch auf die Nummern noch geltend machen kannst.

Wenn du erst "am 31.3.04" gekündigt hast, also der Vertrag noch läuft, sieht das sicher besser aus.
 
Hallo,


um diesen Thread auf den neuesten Stand zu bringen und damit u.U. auch abzuschliessen:

Portierungen auf Nikotel sind möglich.[/b]
Dier ersten Portierungen sind erfolgreich abgeschlossen worden.

Grundsätzlich kann bundesweit jede Festnetz-Rufnummer auf Nikotel portiert werden, solange der komplette Telefonanschluss afgegeben wird. (Portierung einzelner MSNs bei ISDN sind nicht möglich!)

Das Portierungsformular zum Download und alle Infos zum genauen Ablauf der Portierung gibts auf unserer Website unter http://www.voipfone.de/html/rufnummernportierung.htm .

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Gruss,
voipfone.de
([email protected])
 
am dienstag werden 3 meiner 10 isdn rufnummern auf nikotel (versatel) portiert. die verbleibenden 7 rufnummern brauchte ich nicht-hätten bei nikotel auch mehr mindestumsatz ergeben.

nach beantragung bei nikotel hat das nun ca. 3 wochen gedauert.

mein isdn- und dsl anschluss sind gekündigt. online bin ich nun über den kabelnetzbetreiber ish. hier reicht schon die kleine faltrate für 20¤ monatl. aus (256k/128k).
 
Abschließen war eigentlich schon das Stichwort: ich mach dann mal zu. Bei betreffenden Fragen PN an einen der Mods und weiter geht es.
 
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