Regulierungsbehörde setzt Durchleitungsentgelte fest

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betateilchen

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Regulierungsbehörde setzt Durchleitungsentgelte der Stadtnetzbetreiber fest
Kurth: "Festgelegte Entgelte orientieren sich am europäischen Vergleichsniveau"

Bonn, den 21. September 2004
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In einigen Musterverfahren hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) gestern und heute über die Höhe der sog. „Terminierungsentgelte“, die alternative Teilnehmernetzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DT AG) verlangen können, entschieden.

Danach dürfen Netzbetreiber, die Anträge auf Festlegung ihrer Entgelte eingereicht hatten, für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 Prozent mehr verlangen als bisher und als die DT AG bei den entsprechenden Leistungen. „Mit dieser Entscheidung erhalten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher. Mittelfristig werden sich die Entgelte auf ein gleiches Niveau einpendeln. Derartige Zuschläge können daher nur einen Übergangscharakter besitzen. Die festgelegten Entgelte orientieren sich am europäischen Vergleichsniveau“, so Matthias Kurth, Präsident der Reg TP.

Bei den jetzt ergangenen Entscheidungen musste die Reg TP bereits die Vorgaben des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) berücksichtigen, das während der Verfahren am 26. Juni 2004 in Kraft getreten ist. Danach waren die Entgelte dieser Unternehmen, für die bisher keine marktbeherrschende Stellung festgestellt worden ist, nicht nach einem strengen Effizienzmaßstab, sondern auf eine missbräuchliche Überhöhung hin zu überprüfen. Hierfür ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in erster Linie auf eine Vergleichsmarktbetrachtung mit anderen europäischen Ländern zurückgegriffen worden. Dabei hat sich gezeigt, dass über alle Vergleichsländer hinweg die entsprechenden Entgelte der dortigen Wettbewerber ca. 17 Prozent über den bisherigen deutschen Entgelten liegen. Unter Berücksichtigung eines angemessenen Sicherheitszuschlags ist die zuständige Beschlusskammer zu dem Ergebnis gekommen, dass die Entgeltforderungen missbräuchlich sind, soweit sie über einen Aufschlag in Höhe von 25 Prozent auf die bisherigen Entgelte hinausgehen.

Die Entgeltanordnungen waren erforderlich geworden, weil sich die Wettbewerber mit der DT AG nicht vertraglich über diese Entgelte einigen konnten. Sie gelten bis zum 31. Mai 2006.
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Quelle:
Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle
Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
 
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