Am 15.10.2004 läuft FRIST für ortsfremde Vorwahlen ab !!!

jan

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Am 15.10.2004 um 24 Uhr läuft die FRIST für ortsfremde VoIP Vorwahlen ab !!!

In ca. 25 Stunden (FREITAG 24 Uhr) !

LINK: . http://www.heise.de/newsticker/meldung/52141

Zitat:

...Nach dem vor neun Tagen versandten Beschluss der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) dürfen dann die verschiedenen VoIP-Anbieter die geographischen Rufnummern nur noch entsprechend dem Wohnort vergeben werden...

MfG Jan
 
Noch eine Stunde wenn ich nicht irre...
 
http://www.regtp.de/reg_tele/03093/index.html

"dass ab dem 15.10.2004 wohnort- bzw. firmensitzbezogene Zuteilungen unter dem Vorbehalt erfolgen, dass die Zuteilung entfällt, falls die Zuteilungsregeln nicht wie erwogen geändert werden"

Also nur noch bis 14.10. 24:00 Uhr möglich
 
ZUSATZINFO: Wer in der VoIP Anmeldung ein Ort mit anderen Vorwahl hat, muss mit folgendem rechnen:

ZITAT der RegTP:

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute gegenüber fünf Unternehmen, die den geographischen Bezug von Ortsnetzrufnummern nicht beachtet haben, verfügt, dass entsprechende Neuzuteilungen von Ortsnetzrufnummern zum 15. Oktober 2004 einzustellen sind. Bereits nicht regelkonform zugeteilte Rufnummern sollen allerdings erst zum 1. August 2005 abgeschaltet werden, um den betroffenen Endkunden eine Frist für Übergangsmöglichkeiten zu gewähren, insbesondere wird die Zuteilung von bundesweit einheitlichen Rufnummern als Alternative bis dahin verfügbar sein. Von den Verfügungen sind sowohl Internet-Telefonieanbieter als auch klassische Festnetzanbieter betroffen.

Mit den Verfügungen stellt die Reg TP sicher, dass der Ortsnetzbezug von Ortsnetzrufnummern im Sinne eines chancengleichen und diskriminierungsfreien Wettbewerbs von allen Anbietern beachtet wird.

Die Verfügungen garantieren, dass der Verbraucher den Ortsnetzrufnummern auch weiterhin grundsätzlich eine Information über die geographische Lokation des Angerufenen entnehmen kann. Zudem verhindern sie unnötige Knappheiten in einzelnen Ortsnetzen, weil Telefonieanbieter aus nur wenigen Ortsnetzbereichen Rufnummern für ihre bundesweiten Angebote nutzten.

Eine Mitteilung zum Thema "Nutzung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen", die genauere Details der Rechtsauffassung der Reg TP enthält, ist im Amtsblatt vom heutigen Tag veröffentlicht worden und auch auf der Internetseite der Reg TP www.regtp.de unter dem Stichwort "Nummernverwaltung" zu finden.
 
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