Schon im November Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern

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Voice over IP belebt Wettbewerb und Innovationen im Telekommunikationsmarkt
Kurth: „Schon im November Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern (0)32“

Bonn, den 18. Oktober 2004

„Voice over IP (VoIP) bietet die Chance für Innovationen, neue Dienstleistungen und eine Belebung des Wettbewerbs. Die Kunden können von einer größeren Angebotsvielfalt profitieren“, sagte der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP), Matthias Kurth, heute in seiner Eröffnungsrede auf der Forumsveranstaltung der Reg TP in Bonn zum Thema „Voice over IP – Revolution oder Evolution auf dem TK-Markt?“

Kurth präsentierte erste Auswertungsergebnisse der von der Reg TP durchgeführten Anhörung zu Voice over IP. „Aufgabe der Regulierung ist es, faire und verlässliche Rahmenbedingungen für die Verbreitung von VoIP-Produkten und -Dienstleistungen zu schaffen. Dabei gilt es gleichzeitig, die Ziele der Verbesserung des Anschlusswettbewerbs und der Schaffung von Anreizen zum Ausbau alternativer Infrastrukturen sicherzustellen“, so Matthias Kurth.

Es gehe darum, einerseits Innovationen möglich zu machen, andererseits aber auch das im Telekommunikationsgesetz verankerte Ziel eines chancengleichen Wettbewerbs zu realisieren, erläuterte Kurth. „Dies stellt die Regulierung vor neue Herausforderungen. Heute entsteht die nächste Generation der Telefonnetze und der Transformationsprozess muss offen und diskriminierungsfrei gestaltet werden. Alle regulatorischen Fragen sind in einem wettbewerbsfreundlichen Gesamtrahmen zu lösen“, stellte der Präsident der Reg TP klar.

Themenschwerpunkte, die Kurth herausstellte, waren Fragen zum Notruf, zur Nummerierung sowie die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss.


Beim Thema Notruf geht es nicht nur um die grundsätzliche Frage, wer zur Erbringung des Notrufs verpflichtet ist, sondern auch um die Klärung technischer Fragen wie die Lenkung von Notrufen zur örtlich nächstgelegenen Notrufstelle. Hier seien die Techniker gefordert, praktikable und preiswerte Lösungen zu konzipieren, so Matthias Kurth.

Im Zusammenhang mit der Nummerierung kündigte Kurth an, am 24. November dieses Jahres die Zuteilungsregeln für nationale Rufnummern in der Gasse (0)32 zu veröffentlichen. Nach den Planungen der Reg TP können unmittelbar danach Anträge gestellt werden; erste Zuteilungen sollen nach Möglichkeit bereits im Januar 2005 erfolgen. Darüber hinaus sollen die Grundlagen der Nutzung geographischer Ortsnetzrufnummern überprüft werden. Dabei geht es insbesondere um die Ergänzung des Anschlussprinzips durch das Wohnort- bzw. Standortprinzip sowie die Antragsberechtigung für Diensteanbieter. Entsprechende Überlegungen müssen jedoch mit dem Markt diskutiert werden. In jedem Fall soll aber am Ortsnetzbezug der geographischen Rufnummern festgehalten werden.

Die Frage der Entbündelung von DSL-Anschluss und Telefonanschluss wird im Rahmen einer möglichen Regulierungsverfügung zum Markt „Breitbandzugang für Großkunden“ eingehend zu untersuchen sein. Es sei aber sicherzustellen, so Kurth, dass die Kosten der Teilnehmeranschlussleitung in jedem Fall gedeckt seien. Inwieweit sich am Markt Bündelangebote zwischen Anschluss und Dienstleistung oder eine Spezialisierung und Differenzierung der Angebote durchsetzen, lasse sich nicht vorhersagen. „Das macht den Wettbewerb gerade spannend und interessant und ist eine Herausforderung für die Phantasie und Kreativität der Branche“, so Kurth wörtlich.

Im Rahmen der Veranstaltung diskutieren Vertreter ausländischer Regulierungsbehörden sowie der EU-Kommission die Frage, inwieweit Harmonisierung bei der Schaffung regulatorischer Rahmenbedingungen möglich ist. „Wenn es hier gelänge“, so Kurth, „möglichst international die richtigen Weichen zu stellen, würde ein Innovationsschub auf dem Telekommunikationsmarkt angestoßen, der auch zahlreiche Investitionen auslösen würde.“

Darüber hinaus beleuchten auf dem TK-Forum der Reg TP führende Vertreter der Telekommunikationsbranche die Chancen und Potenziale von VoIP auf dem deutschen Markt. Diskutiert wird etwa, ob VoIP-Dienste eventuell ein Substitut zu klassischem Telefondienst werden könnten. „Über den Erfolg bestimmter Geschäftsmodelle wird aber nicht die Regulierung, sondern der Markt entscheiden“, sagte Kurth.

„Die Veranstaltung verdeutlicht, dass man von der Seite der Technik, der Geschäftsmodelle und der Regulierung am Anfang eines Prozesses steht, der von allen Seiten Pragmatismus, Flexibilität und Offenheit für Neues verlangt“, betonte Kurth zusammenfassend.

Quelle: Pressemitteilung der RegTP, s.a. Http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03099/index.html

Die komplette Rede hier: http://www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/reden/Rede_Kurth.pdf
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Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Pressestelle
Postfach 8001, 53105 Bonn / Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: (0228) 14-9921, Fax: (0228)14-8975, http://www.regtp.de
 
Hoffentlich wird die 032-Gasse wie jede andere Ortsvorwahlnummer behandelt, dass also ein Erreichen zu Ferngesprächsgebühren möglich ist.

Ist den hier im Forum vertretenen Providern dazu etwas bekannt?
 
Das wird genauso ein Unfug wie mit den 01212 oder 0700er Nummern. "Kein Schwein ruft mich an,niemand interessiert sich für mich". Bei den normalen Nummern konnte man sogar billig aus dem Mobilfunknetz anrufen (Best City oder wie diese Spezialoptionen alle heissen). Das wird bei 032 nicht gehen. Ob man über 032 auch aus dem Ausland erreichbar ist bezweifle ich. Da ist es warscheinlich bald billiger man besorgt sich eine USA Nummer ,denn die kann man vom Festnetz aus für 2-3 Cent pro minute anrufen.
 
Sachte, sachte: Du wirst aus deinem Wortort sicherlich auch weiterhin Rufnummern bekommen - so wie es ja eben auch schon jetzt der Fall ist. Menschen die in Frankfurt, Berlin, Hamburg etc. wohnen bekommen ja auch jetzt weiterhin eine normale Festnetznummer von den VoIP-Providern zugeteilt.

Und du kannst deine jetzige Ortsnummer auch zu einem VoIP-Provider portieren.

Die RegTP sollte nur aufpassen, dass es in Zukunft nicht zu viele Sonderrufnummern gibt mit unterschiedlichem Format.

Bei 0180, 0190, 0800 und 0700 ist den meisten Menschen ja noch bekannt, dass es sich um Sonderrufnummern handelt die man zu z.T. sehr hohen Preisen anruft. Bei 01212 jedoch ist das schon wenigen bekannt (viele denken, dass es sich dabei um eine ganz normale Ortsnetznummer handelt) und jetzt auch noch 032 (da denkt man doch, das liegt irgendwo bei Berlin [030]).
Warum nicht 0600???
 
Hallo zusammen,

ich habe auf Anhieb den selben Gedanken, wie haeberlein gehabt.

Und die bisherige Erfahrung gibt eigentlich Recht. Welche nicht ortsnetzgebundene Rufnummer ist für Anrufer und Angerufenem zum Ortstarif zu erreichen? Außer 110 und 112 ;-)

Und wenn die 032 wirklich mehr kostet, als das Ortsgespräch, ist VoIP keine Alternative mehr zum Festnetz, zumindest für die breite Masse...

Martin
 
RegTP-Nummernverwaltung-Ortsnetzbereiche
Zur Adressierung der Anschlüsse von Nutzern in öffentlichen Telefonnetzen ist Deutschland in 5200 Ortsnetzbereiche eingeteilt. Jedem Ortsnetz ist eine Kennzahl (Ortsnetzkennzahl) zugeordnet. Sie beginnen mit einer Ziffer zwischen 2 und 9, der das Prefix (0) vorangestellt ist. Die Ortsnetzkennzahlen erlauben einen Rückschluß auf die geographische Lage des Anschlusses.
Vielleicht sollte diese Anzahl von 5200 Ortsnetzbereiche auch mal zur Diskussion gestellt werden. Es wurde zum Beispiel völligst ausreichen eine dreistellige ONKz pro Kreis/Region zu definieren (z.B. 0615 - für Darmstadt-Dieburg, oder sogar nur 069 auf ebene Frankfurt+RheinMaingebiet). Damit wäre der "Ortsnetzbezug" auch wieder einfacher zu realisieren. Meine jetzige Rufnummer wurde sich dabei auch nicht unbedingt ändern, da das Teil der jetzige ONKz in die Rufnummer wandert (z.B. 06151-12345 :arrow: 0615-512345). Je nach Lösungsweg wird es immer Problemnummern geben, aber diese können ja entsprechend entschädigt werden. In die Niederlande hat sowas schonmal in Okt.1995 wunderbar geklappt ("Operation Decibel").

MfG,
Guus Gerrits
 
Hi GGerits,

da gab es schon mal eine Diskussion drum, als die neuen Postleitzahlen eingeführt wurden. Ich erinnere mich nur noch schwach dran, weil ich da noch nicht so alt war.

Nötig wäre das allemal, vor allem nach der deutschen Wiedervereinigung. Das Problem ist, dass es gleich 50,9 Mio Festnetz und 55,3 Mio Mobilfunk Nummern treffen würde.

Ich bezweifle, dass T-Com so was auf die Reihe bekommen würde ...
 
Ortsnetzkennzahlen
Änderung von Ortsnetzkennzahlen

[align=justify:29ad8c33a1]

Seit dem Inkrafttreten des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. August 1996, nimmt die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Aufgabe der Gestaltung und Strukturierung des Nummernraums - dazu gehören auch die Telefonvorwahlen, die sogenannten Ortsnetzkennzahlen - wahr. Bis zur Errichtung der Regulierungsbehörde wurde die Aufgabe vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation wahrgenommen.

Vor Inkrafttreten des TKG lag diese Zuständigkeit bei der Deutschen Telekom AG. Sie hat dabei die Gestaltung des Nummernraums vorrangig auf ihre technischen und betrieblichen Anforderungen ausgerichtet, da sie ja auch als einziges Unternehmen im Markt tätig war (Monopol). Diese Ausrichtung ist mit Inkrafttreten des TKG in den Hintergrund getreten. Ziel ist es jetzt, durch die Gestaltung des Nummernraums jederzeit den Anforderungen von Nutzern, Betreibern von Telekommunikationsnetzen und Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen zu genügen (§ 43 Abs. 1 TKG). Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf den Wettbewerb, denn ohne oder ohne ausreichende Nummernressourcen können neue Marktteilnehmer auf dem Telekommunikationsmarkt nicht tätig werden.

Bei dieser Aufgabe Gestaltung des Nummernraums stützt sich die Regulierungsbehörde auf die Empfehlungen eines hochrangigen Expertengremiums zur Struktur des deutschen Nummernraums ab. Im Rahmen der Umsetzung dieser Empfehlungen ist eine grundsätzliche Entscheidung zur Gestaltung und Strukturierung des Nummernraums gefallen:

Die Ortsnetzkennzahlen und die Abgrenzung der Ortsnetze sollen (zumindest mittelfristig) grundsätzlich nicht geändert werden.

Somit wird es auch keine generelle Angleichung von Ortsnetzkennzahlen und Ortsnetzgrenzen an Stadt- oder Gemeindegrenzen geben. Bei der Entscheidungsfindung hat die Tatsache, dass dies in digitalen Netzen technisch einfacher als in der Vergangenheit zu realisieren wäre, nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Wesentlich war vielmehr, dass jede Änderung von Nummern, auch von Ortsnetzkennzahlen, zu erheblichen Kosten und Unannehmlichkeiten für die davon betroffenen Nutzer (Teilnehmer) und deren Kommunikationspartner sowie zu Umstellungskosten bei den Netzbetreibern führt.

Im Einzelnen ist Folgendes zu berücksichtigen:

Zum einem entstehen Umstellungskosten und Kommunikationsaufwendungen bei den Geschäfts- und Privatkunden der Deutschen Telekom AG und ggf. weiteren Netzbetreibern in den Ortsnetzen, wo sich die Ortsnetzstruktur ändern würde. Dies gilt unabhängig davon, ob bei einer Zusammenlegung beispielsweise von zwei Ortsnetzen eine der beiden Ortsnetzkennzahlen beibehalten werden kann oder ob aufgrund von dann entstehenden Rufnummernengpässen bei einer Zusammenlegung der Ortsnetze eine neue Ortsnetzkennzahl vorzusehen wäre. Selbst wenn eine Beibehaltung einer der beiden Ortsnetzkennzahlen als zukünftige Ortsnetzkennzahl möglich wäre, wäre ein sehr großer Teil der Kunden aus beiden Ortsnetzen wegen der Bereinigung von Doppelnummern sowie zur dann notwendigen effizienten Ausnutzung des vorhandenen Rufnummernraumes durch die Änderung ihrer Teilnehmerrufnummer betroffen. Die vorgenannten Nutzer können dann von ihren Kommunikationspartnern nicht mehr unter der alten, gewohnten Nummer erreicht werden - ein Effekt, der sich insbesondere bei Geschäftsleuten nachteilig auswirken kann.

Betroffen von einer Vereinheitlichung der Ortsnetzkennzahlen sind weiterhin Dienstleister in und um den Telekommunikationsmarkt - wie z. B. Anbieter von Auskunftsdienstleistungen oder Herausgeber von Teilnehmerverzeichnissen.

Dem Netzbetreiber Deutsche Telekom AG entstehen Kosten insbesondere für

* vermittlungs- und übertragungstechnische Planungs- und Implementierungsarbeiten;
* Baumaßnahmen im Rahmen der Verlegung von Netzkomponenten sowie ggf. Umschwenken von Kabeln;
* Änderungen in vernetzten Massen-IV-Anwendungssystemen (wie z. B. im Anmeldesystem, im Abrechnungssystem oder im Bereich Redaktion (Teilnehmerdaten));
* Kundeninformation über Rufnummernänderungen oder Änderungen der Tarifierungszonen;
* Beschwerdemanagement.

Vergleichbare Kosten entstehen darüber hinaus auch allen anderen Netzbetreibern, die jetzt auf den Markt getreten sind bzw. sich auf einen Markteintritt vorbereiten und deren netztechnischen und betrieblichen Planungen die derzeit bestehende Ortsnetzstruktur zugrunde liegt.

Der Gesetzgeber hat daher im Sinne eines Schutzes der Betroffenen in § 43 Abs. 4 TKG geregelt, dass nur in zwingend notwendigen Fällen eine Änderung von Rufnummern vorgenommen werden kann, nämlich

1. zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen oder Empfehlungen und
2. zur Sicherstellung der ausreichenden Verfügbarkeit von Nummern.

Nur in diesen Fällen könnte eine Rufnummernänderung vorgenommen werden. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass die Betroffenen die mit der Änderung einhergehenden Unannehmlichkeiten hinnehmen und die entstehenden Kosten tragen müssten.

Andere Gründe - etwa der Wunsch einer Stadt- oder Gemeindeverwaltung - können nach dem TKG grundsätzlich kein Anlaß sein, eine für Dritte mit Unannehmlichkeiten und Kosten verbundene Rufnummernänderung vorzunehmen.

Aus solchen Gründen kann im Einzelfall allenfalls dann eine Rufnummernänderung vorgenommen werden, wenn es einen möglichen Antragsteller gelingt, nachzuweisen, dass der Schutzzweck von § 43 Abs. 4 TKG unberührt bleibt.

Um dies festzustellen, müsse zunächst ermittelt werden, wer die Betroffenen der gewünschten Änderungsmaßnahme sind. Dann müssten die Belange der Betroffenen, insbesondere deren Umstellungskosten ermittelt werden. Erst wenn in einem weiteren Schritt festgestellt werden kann, dass die Betroffenen trotz ihrer Belange oder aufgrund von kompensierenden Maßnahmen (z. B. Abgeltung der entstehenden Kosten) mit der Änderung einverstanden sind, ist nachgewiesen, dass eine Änderung durchgeführt werden kann, ohne dem Schutzzweck von § 43 Abs. 4 TKG zuwiderzulaufen.
[hr:29ad8c33a1]
Quelle: www.regtp.de
[/align:29ad8c33a1]
 
Wie wäre es denn ,wenn die Reg.behörde ENUM gesetzlich vorschreiben würde? Damit meine ich aber auch aus dem Festnetz und dem Handynetz. Dann wäre das Rufnummernproblem behoben. Man regestriert seine Festnetznummer als ENUM ind ist da erreichbar wo man will. Dazu bräuchte man keinen032er Scheiss der sowieso ein reinfall wird.
 
Diese Behoerde betreibt in allen Bereichen wo sie taetig ist absoluten Murks. Sei es VoIP oder Amateurfunk.

Wenn ich soviele Steuergelder fressen wuerde haette man mich schon laengst eingesperrt. :)
 
Wegen den Sorgen von Unannehmlichkeiten für Dritte keine Änderung in der Nummernstruktur durchführen zu wollen hat jetzt seine gewaltigen Folgen: Es gibt anscheinend keine Nummern mehr.

Deswegen hat die Reg-Behörde hier in England bereits 2 mal in den 90ern die Nummern geändert, was natürlich zu Unannehmlichkeiten geführt hat, aber jetzt ist auch erstmal Ruhe im Haus, denn es wurde für allmögliche neuen Telekommunikationsnummern vorgesorgt.

Ich glaube persönlich, dass das auch in D auf Dauer die einzige Lösung sein wird, denn das jetztige System stammt aus der Steinzeit, in der wir ja bekanntlich nicht mehr leben (zumindest alle ausser Telekom und RegTP :lol: ).

Tempest978 (der seine deutche Nummer so schnell nicht aufgeben will, warum? Weil da all meine Bekannten usw. wohnen, und es billiger von D nach D anzurufen ist als von GB nach D, ist doch nicht verkehrt?)
 
Hi kAbA,

ich mag nicht so über die RegTP urteilen. Ich habe bei denen meine Prüfunk zum ABZ Seefunk abgelegt und das war oberst korrekt.

Letztlich muss diese Behörde die Mängel verwalten, die Telekom hinterlassen hat. Und das machen sie eigentlich ganz gut, angesichts der ziemlich schnellen Veränderung auf diesem Markt. Vor allem aber so, dass sie den den Kunden nicht auf die Füße tritt, wie bei einer Veränderung aller Vorwahlen der Fall wäre...

Was ich als einziges wirklich übel finde an der ganzen Angelegenheit, ist, dass die VoIP Provider die Vergabe von lokalen Rufnummern aufgeben müssen, ehe eine andere Lösung in Kraft getreten ist.

Gruß
Martin
 
Rufnummern

Was passiert den nun mit meiner 089 Nummer kann mir das mal einer Sagen?
Muss ich die zurück geben??
Danke Wuddel
 
Was mit 089 passiert, kann ich nicht sagen... würde mich mit 069 aber auch interessieren.

Aber eine andere Sache hinterher... Wie in einem anderen Thread zu lesen war, hat die österreichische Telekom 0720 für VoIP reserviert. Bislang gibt es aber nur die Hotline eines Providers, der über diese Nummer erreichbar ist.

Über die Kosten für einen Anruf habe ich nichts bei www.telekom.at gefunden, daher habe ich die mal angeschrieben mit der Bitte, mir die Kosten für Gespräche zu dieser Vorwahl zu nennen.

Auch wenn das nicht auf Deutschland übertragbar sein wird, werde ich die Antwort hier posten, wenn ich wider Erwarten eine Antwort bekomme ;-)
 
Hatte gestern der RegTP geschrieben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute gelesen, dass die RegTP für VoIP-Rufnummern zukünftig
eine eigene Nummerngasse - 032 - bereitstellen will.

Ich bitte auf zwei Punkte zu achten:

1)
Es sollte sich dabei um eine normale Vorwahl handen, die auch zu
normalen Ferngesprächsgebühren erreichbar ist. Die Gefahr besteht hier,
dass aufgrund der einheitlichen Gasse die Telefongesellschaften
(insbesondere die Deutsche Telekom AG) diese als Sonderrufnummer
einstuft und daher besondere Gebühren verlangt und diese zudem nicht mit
Call-by-Call erreichbar sind. Rufnummergassen wie 0700 sind bereits
heute nicht weit verbreitet, da sich aufgrund fehlender
Kostentransparenz für den Laien nicht erschließen lässt, welche
Gesprächsgebühren anfallen. Diese sind zudem deutlich teurer als normale
Festnetzgesprächsgebühren.

2)
Die RegTP sollte aufpassen, dass es in Zukunft nicht zu viele
Sonderrufnummern mit unterschiedlichem Format gibt.

Bei 0180, 0190, 0800 und 0700 ist den meisten Menschen ja noch bekannt,
dass es sich um Sonderrufnummern handelt die man zu z.T. sehr hohen
Preisen anruft. Bei 01212 jedoch ist das schon wenigen bekannt (viele
denken, dass es sich dabei um eine ganz normale Ortsnetznummer handelt)
und jetzt auch noch 032.
Warum nicht 0600 um die Nummerngasse von normalen Ortsnetznummern klar
abzugrenzen?

Mit freundlichen Grüßen



Hier mal die Antwort der RegTP:



vielen Dank für Ihre Hinweise.

Die Entscheidung für die Gasse (0)32 ist bereits gefallen, so dass Ihre
diesbezüglichen Anmerkungen keine Berücksichtigung mehr finden können.

Der Tarif für den Anruf von (0)32er Rufnummern wird grundsätzlich durch den
Teilnehmernetzbetreiber des Anrufers festgelegt. Bei Nutzung des sogenannten
Preselection-Verfahrens oder des Call-by-Call-Verfahrens wird er durch den
ausgewählten Verbindungsnetzbetreiber festgelegt.

Die Zuteilungsregeln für (0)32er Nationale Teilnehmerrufnummern sowie das
Antragsformular werden voraussichtlich am 24.11.2004 in meinem Amtsblatt und
auf meiner Internet Homepage veröffentlicht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
 
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