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Nachdem ich per PN jetzt schon mehrfach gefragt worden bin, was denn im Impressum so zu stehen habe - und es auch für sämtliche Käufer wichtig ist, sich vor einer Bestellung über den Verkäufer zu informieren - hier einmal einige allgemeine unverbindliche Hinweise.
Da häufig Phantasienamen verwendet werden, ohne dabei aber im Handelsregister eingetragen zu sein, sei an dieser Stelle verwiesen auf:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/firmenrecht/index.html
"Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, haben keine Firma. Sie müssen im Geschäftsverkehr immer mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten. Bei einer BGB-Gesellschaft müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter genannt werden. Neben den Namen dürfen auch Branchenbezeichnungen z.B. „Josef Meyer, EDV-Service“ verwendet werden. Auch können Etablissement- oder Geschäftsbezeichnungen z.B. „Goldene Gans“, „Löwenapotheke“, aber auch „Boutique 2000“ benutzt werden. Etablissement- bzw. Branchenbezeichnungen sind nicht Bestandteil des offiziellen Unternehmensnamens. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie nicht wie eine im Handelsregister eingetragene Firma wirken oder nicht bereits von einem anderen branchengleichen Unternehmen genutzt werden."
Wer im Handelsregister eingetragen ist, der muss auch die Rechtsform angeben.
Zur Eintragungspflicht in das Handelsregister vgl.:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/handelsregister/
Zu den zwingend erforderlichen Angaben im Impressum nach § 6 TDG vgl.:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Zu den Konsequenzen der fehlerhaften Angabe vgl.:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html
Ansprechpartner bei Fragen/Beschwerden sowohl für Gewerbetreibende als auch für Kunden/Konkurrenten sind die reginalen IHKs.
Da häufig Phantasienamen verwendet werden, ohne dabei aber im Handelsregister eingetragen zu sein, sei an dieser Stelle verwiesen auf:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/firmenrecht/index.html
"Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, haben keine Firma. Sie müssen im Geschäftsverkehr immer mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten. Bei einer BGB-Gesellschaft müssen die Vor- und Zunamen aller Gesellschafter genannt werden. Neben den Namen dürfen auch Branchenbezeichnungen z.B. „Josef Meyer, EDV-Service“ verwendet werden. Auch können Etablissement- oder Geschäftsbezeichnungen z.B. „Goldene Gans“, „Löwenapotheke“, aber auch „Boutique 2000“ benutzt werden. Etablissement- bzw. Branchenbezeichnungen sind nicht Bestandteil des offiziellen Unternehmensnamens. Sie sind nur dann zulässig, wenn sie nicht wie eine im Handelsregister eingetragene Firma wirken oder nicht bereits von einem anderen branchengleichen Unternehmen genutzt werden."
Wer im Handelsregister eingetragen ist, der muss auch die Rechtsform angeben.
Zur Eintragungspflicht in das Handelsregister vgl.:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/unternehmensrecht/handelsregister/
Zu den zwingend erforderlichen Angaben im Impressum nach § 6 TDG vgl.:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__6.html
Zu den Konsequenzen der fehlerhaften Angabe vgl.:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tdg/__12.html
Ansprechpartner bei Fragen/Beschwerden sowohl für Gewerbetreibende als auch für Kunden/Konkurrenten sind die reginalen IHKs.