Verbindungskosten geändert

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dufte

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Ich habe mit Erschrecken gesehen, das bei 1und1 die Verindungsentgelte verändert wurden. Das Telefonieren zu Handys ist teurer geworden. Kann 1und1 die Verbindungskosten einfach beim bestehen Vertrag ändern oder gilt die neue Preisliste nur für Neukunden?
Sonst geht's eher zu Sipgate, das 1000 h Packet ist eh zu fett, dann doch eher Sipgate 1000 (8,90 euro) mit ca. 12h....
Daniel :evil:
 
Hier sind die neuen Preise:
Mobilfunk zu D1 und D2 = 22,9 ct
Mobilfunk zu E+ & O2= 24,9 ct
 
nee, 1und1 phone 100 auch nicht...zu mobil telefonieren ist und bleibt teuer!
:mad:
Mal ehrlich, die Verbindungen zum Festnetz bekommt man doch fast überall in den A... geschoben (sogar bei der DT)...was wirklich kostet sind die ganzen Handygespräche, und es gibt immer mehr Leute die über Festnetz nicht mehr zu erreichen sind oder nur noch Handy haben...
 
ergibt sich aus dieser Preiserhöhung eigentlich ein ausserordentliches Kündigungsrecht?
 
Ich meine damals beim einrichten der VOIP Nummer im Kleingedruckten gelesen zu haben das 1und1 die Gebühren dann und wann mal erhöhen oder anpassen darf und man dieses akzeptiert. Müßte nochmal suchen.....
 
sinus schrieb:
... das 1und1 die Gebühren dann und wann mal erhöhen oder anpassen darf und man dieses akzeptiert.

So ist es.

edit:
Ok, habe den Passus nun doch mal rausgesucht:
AGB 1u1 schrieb:
1&1 ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der in Textform mitgeteilten Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. 1&1 verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
 
ich habe aber nichts in textform bekommen, keine ankündigung???
 
ja, würde ich auch gerne wissen, da ich gerne zu Arcor wechseln will.
 
Da steht nirgends, dass die dir das in irgend einer Form zusenden werden.
"Mitgeteilt" kann auch bedeuten: auf der 1u1-Website veröffentlicht.

Ich will natürlich niemand davon abhalten, diese Problematik mit 1u1 direkt auszudiskutieren ...
 
@ supasonic: Ja, du hast bestimmt recht. Naja, die Preise für Festnetzverbindungen sind ja unverändert geblieben, Ausland und Handy ist bei 1und1 eh viel zu teuer. Ich hoffe mit der neuen Firmware funktionieren bei meiner Fritzbox dann auch die Wahlregeln und ich kann für alle diese Verbindungen Sipgate oder Festnetz-Preselection konfigurieren.
Bis ich meine 99 Euro 1und1 Guthaben abtelefoniert habe bleibe ich bei 1und1 danach telefoniere ich über sipgate. 1und1 sollte die Verbindungspreise eher verbilligen und jetzt nicht überschnappen, bloß weil sie gerade so viele neue Kunden gewonnen haben. Das kann sich auch ganz schnell ändern - momentan ist viel Bewegung und ein harter Wettbewerb um VOIP!
 
Seit wann wurden die preise geändert!
Wo kann man widersprechen und somit die alten Preise behalten oder darf man nicht widersprechen, nach dem Motto schluck oder stirb!

gruß mayday7
 
Hier muss wohl mal ein wenig Aufklärungsarbeit geleistet werden... ;)

Der oben zitierte Passus aus den AGBs von 1&1 bedeutet, dass 1&1 den Kunden selbstverständlich direkt über eine Preiserhöhung informieren muss. Eine allgemeine Veröffentlichung auf einer Webseite reicht NICHT aus. Würde übrigens selbst dann nicht ausreichen, wenn in den AGBs was anderes stünde - Preiserhöhungen müssen dem Kunden IMMER und DIREKT mitgeteilt werden, egal was in AGBs steht.

Weiterhin hat man bei Änderungen der Vertragsgrundlagen, die zu Ungunsten des Kunden ausfallen, als Kunde ein Sonderkündigungsrecht.

Im vorliegenden Falle ist es jedoch so, dass m.W. noch kein Bestandskunde von 1&1 direkt (also per Brief oder Email) darüber informiert wurde, dass für ihn irgendwas teurer wird. Und solange dies nicht passiert, ändern sich die Preise auch nicht, und es besteht natürlich auch kein SoKü-Recht.

Alles, worum es hier momentan geht, betrifft nur Neuverträge.
 
Es gibt im Control-Center noch die Mitteilungs- und Neuigkeitenfunktion, müsste man mal hin und wieder reinschauen, denn dort werden auch manchmal infos zu den Verträgen hinterlegt!
Also hin und wieder auch da reinschauen!
gruß mayday7
 
Hallo,

habe soeben eine Anfrage an den 1&1 Mailsupport gesendet mit der Frage ob die neuen Preise auch für Bestandskunden gelten.

Werde über die Antwort dann hier berichten.
 
BigBlue007 schrieb:
Alles, worum es hier momentan geht, betrifft nur Neuverträge.

Glaub' ich nicht, da die neuen Tarife einfach in der gültigen Tarifliste so drinstehen.

Wirklich schade, dass damit kein Sonderkündigungsrecht besteht. Es gibt derzeit wenig, was ich lieber täte ...

@mayday7:
widersprechen kannst du natürlich immer - fragt sich nur, ob es aussichtsreich ist ...
 
doch, genau das tun sie :(
Control Center > "Vertrag auswaehlen" > VoIP > Gesamtpreisliste: http://dsl.1und1.de/einsteiger.php?page=voip-tariffs :(
etwas erfreulich, wenn es zumindest bislang bei mir nicht gegolten hat findet sich auf der gleichen Seite, also unter VoIP ein Link zu "So gehts" (ein Link ueber den konfigurierten Rufnummern): http://dsl.1und1.de/einsteiger.php?page=features-voice-over-ip&frame=popup
da sind nun wenigstens Telefonate zu GMX kostenlos - sollte aber auch mehr als selbstverstaendlich sein. Ich weiss nicht wie lange das da schon steht, habs selber erst vor ein paar Tagen gesehen, aber letzten Monat habe ich Gespraeche zu GMX (definitiv Internet, also nicht irgendwie Festetz) im EVN mit 1 Cent/min vorgefunden, in der Uebersicht "aktuelle Kosten" bilde ich mir ein diese nicht gesehen zu haben und ich hatte eigentlich schon halbwegs gezielt genau darauf geachtet.
Ansonsten findet sich weder unter Neuigkeiten, noch unter Mitteilungen eine Info zur Preiserhoehung :( und ich guck da die letzte Zeit oft rein, sollte doch eigentlich so ab dem 10 Januar Fastpath zu bekommen sein, aber dazu findet man genauso wenig :(
 
Hi,

heißt es, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe?
Wenn ja. wie kündige ich am Besten?

by Lino
 
supasonic schrieb:
BigBlue007 schrieb:
Alles, worum es hier momentan geht, betrifft nur Neuverträge.

Glaub' ich nicht, da die neuen Tarife einfach in der gültigen Tarifliste so drinstehen.
Diese Tarifliste gilt dennoch nur für Neuverträge. Beobachte einfach Deine Abrechnung und stelle fest, dass Deine Verbindungen zu den Konditionen abgerechnet werden, die zum Zeitpunkt Deines Vertragsabschlusses gegolten haben. Und falls das tatsächlich nicht der Fall sein sollte, dann ist dies hier:
Wirklich schade, dass damit kein Sonderkündigungsrecht besteht.
... natürlich Unsinn. Denn wenn 1&1 die Preise für Deinen Vertrag erhöht, dann steht Dir selbstverständlich ein SoKü-Recht zu. Wie kommst Du auf die unsinnige Idee, dass dies nicht der Fall wäre? :?:
 
@BigBlue007
Das bezog sich darauf:
BigBlue007 schrieb:
Im vorliegenden Falle ist es jedoch so, dass m.W. noch kein Bestandskunde von 1&1 direkt (also per Brief oder Email) darüber informiert wurde, dass für ihn irgendwas teurer wird. Und solange dies nicht passiert, ändern sich die Preise auch nicht, und es besteht natürlich auch kein SoKü-Recht.
Darauf bezog ich mich, als ich schrieb:
"Wirklich schade, dass damit kein Sonderkündigungsrecht besteht."

Wenn jetzt also die Tarife in meiner Abrechnung teurer werden, sind die Voraussetztungen dann dafür gegeben.
Aber eben jetzt (noch) nicht - und deshalb schade. Weil ich eben nicht mehr gern bei 1u1 sein möchte ...

Zugegeben: das war nicht ganz glücklich formuliert. Hoffe, das ist jetzt klarer geworden.
 
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