Mit der FBF Festnetz Gespräche mitschneiden??????

Fritzboxtweaker

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Hi,

wollte mal fragen ob es möglich ist mit der Fritzbox Telefonate aus dem Festnetz sowie mit Voip aufzuzeichnen?????

Hatte hier schon mal was sehr interessantes zu gelesen.

Aber wenn es funktioniert, wenn ja wie und mit welchen Programmen?????
 
Sprache wird mittels eines Protokolls, RTP genannt, transportiert. Diese Pakete kann man nach der Aufzeichnung schon mal filtern. Anschliessend von jedem Paket den Payload nehmen und zusammenfrickeln. Etwas mühseelig, aber auf jeden Fall möglich. Und wenn die Übertragung per G.711 stattfand, kann man das auch (fast) 1:1 auf dem PC wiedergeben. Alles andere muss dann noch dekodiert werden.
 
ist dies denn auch mit Telefonaten, die übers Festnetz gehen, möglich? also nicht über VoIP oder hat sich darauf auch die Frage bzw. die Lösung bezogen?

Habe die Fritzbox vor die TK-Anlage geschaltet, als "ata" nennt man das glaube ich.

Vielen Dank für Eure Infos!
 
auf die erwähnte Weise kann man nur VoIP-Gespräche mitschneiden, keine Gespräche, die über die ISDN oder analog-Leitung vom Amt abgewickelt werden.
Es ist so aber möglich, Gespräche mitzuschneiden, die über die analogen Ports oder den ISDN-Port der FritzBox geführt werden und von der FritzBox über VoIP laufen.

Wenn Du Gespräche mitschneiden willst, die über die ISDN oder analoge Amtsleitung geführt werden, dann ist das nicht ohne aufwändige Modifikation möglich.

Gruß,
Pfeffer.
 
folgendes dürfte auch funktionieren:
Man richte sich einen internen AB ein, am besten auf USB-Speicher mit Aufnahmedauer unbegrenzt. Als Ansage und Schlussansage einfach nur ein Schweigen aufzeichnen. Dann eine 3er-Konferenz mit diesem AB einleiten und schon wird quasi mit diesem AB mitgeschnitten.
 
Und dabei die Rechtslage im Auge behalten:

Das Mitschneiden von Telefongesprächen ist nur zulässig, wenn alle am Gespräch beteiligten Personen dem Mitschnitt ausdrücklich zugestimmt haben. Bei Missachtung der Rechtslage ist der Mitschnitt i.d.R. als Beweismittel unverwertbar. Zusätzlich droht bei unauthorisierten Mitschnitten Strafverfolgung:

§ 201
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

In Unternehmen mit Betriebsrat ist zusätzlich zur Zustimmung der betroffenen Personen auch die Zustimmung des BR erforderlich.

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