Kündigungsfrist nach Mindestvertragslaufzeit

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carphone66

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Ich habe seit Anfang November einen 2GB Volumentarif mit VoIP Freiminuten bei 1und1 (Plus-Tarif mit Fritz Box Fon Wlan). Wenn ich jetzt im Kontrollcenter in die Allgemeinen Vertragsbestimmungen schaue, sehe ich folgendes. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt jetzt 2 Monate zu diesem Termin.

Meiner Meinung nach waren Anfang November 2004 noch andere Details im Prospekt von 1und1 abgedruckt, nach dem ich meinen Plus-Tarif bestellt habe. Ich kann mich erinnern, daß die Kündigungsfrist mit einem Monat angegeben war und daß sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestzeit nicht jeweils um ein weiteres Jahr verlängert. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit (12 Monate) sollte der Vertrag normal kündbar sein. Hat jemand noch einen 1und1 Prospekt aus dieser Zeit, in dem diese Details abgedruckt sind?

Chris
 
In den aktuellen AGB steht das gleiche wie in meinem Ausdruck vom 23.7.2004
7.4
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für den Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen
 
Für mich hat das zur Konsequenz dass ich meinen 1und1 Vertrag auf jeden Fall immer rechtzeizig Kündige, und gegebenfalls lieber einen Neuvertrag mache als ungewollt langfristig gebunden zu sein.
Für 1und1 ist diese Vertragspraxis Ihrerseits eher schädlich da so weniger Kunden geneigt sein werden mit der DSL Leitung zu 1und1 zu wechseln. Die 1und1 DSL Leitung ist nämlich zwangsläufig an einen Tarif bei 1und1 gebunden.
Praktisch ist es zwei um mindestens 3 Monate versetzt kündbare Tarife zu haben, um gegbenenfalls bei 1und1 nach einer Kündigung als Neukunde einsteigen zu können.
Lasst euch nicht verarschen, vor allem nicht beim Vertrag!
 
Jetzt bin ich aber ein wenig irretiert.
Wo steht geschrieben, das man auch mit dem DSL Anschluß nach 1&1 wechseln muß ?

Ich habe bei Freenet gekündigt und möchte nun nach 1&1 wechseln.

Nach meinen Informationen ist das nicht zwingend notwendig.
 
josy schrieb:
Wo steht geschrieben, das man auch mit dem DSL Anschluß nach 1&1 wechseln muß ?
... Nach meinen Informationen ist das nicht zwingend notwendig.
Ist es auch nicht.
Nur wenn du den Anschluss/die Leitung bei 1u1 hast:
J schrieb:
Die 1und1 DSL Leitung ist nämlich zwangsläufig an einen Tarif bei 1und1 gebunden.
 
Hi.

Ich habe aufgrund dieses Threads mal angefragt bei 1&1.
Ich habe eine 1&1 DSL 2000 und einen DSL Power Plus (10.000).

das ist die Antwort:
Da ihr Vertrag beim Tarifwechsel sich um 12 Monate verlängert hat und damit einhergehend sich auch ihre AGB?s aktualisiert haben, gilt für sie eine Mindestvertragslaufzeit bis zum xx.xx.2006 und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende .

Das passt irgendwie dann ueberhaupt nicht in alle bis jetzt gefundenen AGB's :)

Gruss
Fly
 
In der 1und1 FAQ hab ich noch eine andere, klare, Aussage gefunden:
28. Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?
Die Mindestvertragslaufzeit für 1&1 DSL PLUS-Tarife und 1&1 DSL-Anschlüsse beträgt jeweils 12 Monate.
29. Wie ist die Kündigungsfrist bei Ihnen?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, können Sie Ihren 1&1 DSL-Tarif und den 1&1 DSL-Anschluss mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende kündigen.

Hier der passende Link für die 1und1 FAQ
 
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