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Gerichtsentscheidung zu Flatrates
T-Online darf keine IP-Adressen speichern
Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, für illegal erklärt. Anhand der IP-Adresse kann T-Online nachträglich Surfer identifizieren - etwa bei Ermittlungen gegen Dateitauscher.
Spätestens als T-Online im Januar 2002 erstmals Tauschbörsennutzer per Post verwarnte, war klar, dass das Unternehmen die IP-Adressen seiner Flatrate-Kunden speichert. Wie sonst hätte der Provider herausfinden können, welcher Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt den Film "Shrek" in einer Tauschbörse angeboten hat? Die Filmindustrie hatte die IP-Adresse des Surfers protokolliert und T-Online um Unterstützung in dem Fall gebeten.
[hr:b030e624a4]
zum ganzen Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,363166,00.html
T-Online darf keine IP-Adressen speichern
Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, für illegal erklärt. Anhand der IP-Adresse kann T-Online nachträglich Surfer identifizieren - etwa bei Ermittlungen gegen Dateitauscher.
Spätestens als T-Online im Januar 2002 erstmals Tauschbörsennutzer per Post verwarnte, war klar, dass das Unternehmen die IP-Adressen seiner Flatrate-Kunden speichert. Wie sonst hätte der Provider herausfinden können, welcher Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt den Film "Shrek" in einer Tauschbörse angeboten hat? Die Filmindustrie hatte die IP-Adresse des Surfers protokolliert und T-Online um Unterstützung in dem Fall gebeten.
[hr:b030e624a4]
zum ganzen Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,363166,00.html