T-Online darf keine IP-Adressen speichern

betateilchen

Grandstream-Guru
Mitglied seit
30 Jun 2004
Beiträge
12,882
Punkte für Reaktionen
0
Punkte
0
Gerichtsentscheidung zu Flatrates
T-Online darf keine IP-Adressen speichern

Das Amtsgericht Darmstadt hat die bisherige Praxis von T-Online, die IP-Adressen von Flatrate-Kunden 80 Tage lang zu speichern, für illegal erklärt. Anhand der IP-Adresse kann T-Online nachträglich Surfer identifizieren - etwa bei Ermittlungen gegen Dateitauscher.

Spätestens als T-Online im Januar 2002 erstmals Tauschbörsennutzer per Post verwarnte, war klar, dass das Unternehmen die IP-Adressen seiner Flatrate-Kunden speichert. Wie sonst hätte der Provider herausfinden können, welcher Kunde zu einem bestimmten Zeitpunkt den Film "Shrek" in einer Tauschbörse angeboten hat? Die Filmindustrie hatte die IP-Adresse des Surfers protokolliert und T-Online um Unterstützung in dem Fall gebeten.

[hr:b030e624a4]
zum ganzen Artikel: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,363166,00.html
 

Zurzeit aktive Besucher

Statistik des Forums

Themen
244,868
Beiträge
2,219,770
Mitglieder
371,584
Neuestes Mitglied
porcupine
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.