DSL: Vorzeitige Kündigung bei Umzug möglich?

Ice-Tee

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Hi @ all,

habe da mal zwei rechtliche Fragen, mit denen vielleicht schon mal der ein oder andere zu tun hatte.

1. Ich habe jetzt seit ca. 1 Monat DSL Flat bei 1&1 mit 6000 Umdrehungen.
Wahrscheinlich werde ich aber in 2-3 Monaten umziehen (berufsbedingt).
Der Vertrag läuft ja 12 Monate. Kann ich diesen dann vorzeitig kündigen?
Und muss ich dann ggf. die schöne Fritz Box wieder zurückgeben??

2. Beim letzten Lastschriftverfahren war mein Konto nicht ganz gedeckt. Dann bekam ich eine Mail von 1 und 1 und sollte das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen. Alles klar.
Der Hammer ist nur, das ich 9,20 ¤ für das Scheitern des Lastschriftverfahrens bezahlen darf (laut AGB tönen die auch noch frech).
Darum möchte ich mir in Zukunft eine Rechnung kommen lassen, und die dann per Online-Banking selbst überweisen.
Kann ich das Lastschriftverfahren kündigen? Das ist doch eigentlich immer möglich, oder kündigen mir die dann ggf. den Vertrag??

Würde mich sehr über Antworten freuen.
Schönen Tag noch!
 
Lies dir die ABG nochmal in Ruhe durch! Da steht alles drin!

Bin jetzt zu faul, das alles rauszusuchen, aber ich bin mir fast sicher,
dass alle deine Fragen mit "nein" beantwortet werden!

Bis auf die letzte!
Die werden dir sogar sicher kündigen, aber trotzdem bist du zur Zahlung bis Vertragsende verpflichtet!
 
Das unter 8.3 ist aber nicht wirklich aussagekräftig:
was bedeutet "wichtiger Grund"??
Ist ein Umzug ein solcher Grund?
Diesbezüglich schweigt sich die AGB aus...
8. Kündigung
8.1
Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen von 1&1 mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, vom Kunden mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
8.2
Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Dies gilt nicht, wenn mit dem Kunden gesondert Abweichendes vereinbart wird. 1&1 ist bei Verträgen, in denen für Kunden eine Mindestlaufzeit von bis zu sechs Monaten gilt, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen.
[glow=red:b596b3b61e]8.3
Das Recht aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.[/glow:b596b3b61e]
8.4
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.

Und wenn ich nun die vorzeitige Kündigung durchbekommen, muss ich dann die Hardware zurückgeben? Hier steht auch nichts!

@ RudatNet: Du hast geschrieben:
Die werden dir sogar sicher kündigen, aber trotzdem bist du zur Zahlung bis Vertragsende verpflichtet!
Das wäre doch klasse: wenn der Vertrag gekündigt ist, ist dieser auch logischerweise Zuende. Somit wären keine weiteren Zahlungen mehr nötig. Ansonsten wäre er ja nicht gekündigt - ein Wiederspruch insich.
Einen Vetrag kündigen und weiter Forderungen zu stellen, das geht garnicht!
Entweder - oder!
 
Ok, habe mich da etwas mißverständlich ausgedrückt. ;)

Die werden dir natürlich zum Vertragsende kündigen!
Die können imho rechtlich sonst nicht viel machen,
wenn du denen die Einzugermächtigung widerrufst!

Und ohne neue Einzugsermächtigung bekommst du bei denen auch keinen Vertrag mehr.
 
Ein Umzug ist immer ein auserordentlicher Kündigungsgrund, wenn Sie nicht in der Lage sind an deinem neuen Wohnort die alten Leistungen zu erbringen.
Ziehst Du also um läuft Dein Vertrag weiter insofern 1&1 in der Lage ist seine Leistungen beizubehalten.
Einzugsermächtigungen können Teil eines Vertrages sein müssen aber immer widerrufbar sein - wenn Du die Einzugsermächtigung widerrufst ist das allerdings möglicherweise ein legaler Grund für 1&1 den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
 
DSL-Kündigung bei Analoganschluss-Portierung

Ich hänge mich mal hier mit dran.
Ein Analoganschluss soll von Telekom zu Kabel Deutschland portiert werden (Telefonieren übers TV-Kabel). An dem Analoganschluss läuft noch ein DSL-Tarif bis Dez. Kann der vorzeitig gekündigt werden, da ja dann keine Basis(Analoganschluss) mehr vorhanden ist?

Grüße
 
Nee Nee, es ist ja vermutlich weiterhin technisch möglich enien Analoganschluss anzubieten und zu mieten. Nur wenn die technische Möglichkeit dazu nicht mehr bestehen würde (Beispiel: Du ziehst in den Wald ;) ) wäre das nicht gegeben - oder wenn Du eine Vertrag bei z.B. Versatel hast und in ein Gebiet ziehst, dass nicht von Ihnen abgedeckt wird.
 
Da das ja immer wieder auftaucht:

1) Ist der Access-Provider-Vertrag ein Dienstvertrag (vgl. BGH, Beschluss vom 23.03.2005, Az. III ZR 338/04); für die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gilt also § 626 BGB als lex specialis (und nicht § 313 BGB).

2) Nach § 626 BGB ist also zu fragen, ob “Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann” - diesbezüglich hängt das vom konkreten Einzelfall ab; da mögen Gesichtspunkte wie “Länge bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigung”, “Höhe der monatlichen Kosten”, “Grund des Umzugs”, “Erhalt von subventionierter Hardware” etc. eine Rolle spielen. Grds. ist aber § 626 BGB *eng* auszulegen.

==> bejahe ich im konkreten Einzelfall diese Voraussetzung, dann endet der Vertrag mit der Kündigung und die gegenseitigen Leistungspflichten erlöschen mit diesem Zeitpunkt.
==> verneine ich diese Voraussetzung, dann bleiben die gegenseitigen Leistungspflichten weiterhin bestehen.

Wenn ich das Vorliegen der Voraussetzungen im konkreten Einzelfall verneine, heißt das, dass eine fristlose Kündigung *nicht* möglich ist. Im Falle des Umzugs und der technischen Nichtrealisierbarkeit des Anschlusses/der Leistung am neuen Wohnort bedeutet dies:

1) Kann der Access-Provider dann nicht mehr leisten, weil der Anschluss am alten Wohnort (technisch) nicht mehr besteht (und am neuen Wohnort auch nicht möglich ist), liegt ein Fall des § 275 BGB vor und der Provider wird von seiner Leistungspflicht frei.

2) Für die Gegenleistungspflicht (Geld) gilt dann zwar § 326 I BGB und der Kunde müsste grds. auch nicht mehr bezahlen (keine Leistung ohne Gegenleistung), jedoch greift hier dann die Ausnahme des § 326 II BGB, wenn der Kunde für den Umstand, auf Grund dessen der Provider nicht zu leisten braucht (nicht leisten kann), allein oder weit überwiegend verantwortlich ist, bleibt die Zahlungspflicht bestehen.
 
@ ICE TEA
Ich habe jetzt seit ca. 1 Monat DSL Flat bei 1&1 mit 6000 Umdrehungen. Wahrscheinlich werde ich aber in 2-3 Monaten umziehen (berufsbedingt).
Es kommt darauf an...
Wenn du einen reinen DSL-Anschluss hast, dann ist ein Umzug immer mit einem neuen Vertrag verbunden, also auch mit der Kündigung des alten Vertrags...Und dann ist festgeschrieben, dass du eine neue Box kaufen musst und die alte zurückgeben musst... Siehe Umzugs-FAQs
Wenn du aber einen kombinierten Telekom/1&1 Anschluss hast, dann wirst du nur schwer rauskommen. Einerseits werden beruflich bedingte Umzüge schon als wichtige Gründe bezeichnet, aber wenn du erst einen Monat dabei bist, dann wirst du nachweisen müssen, dass du zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nichts davon wusstest...
Der Vertrag läuft ja 12 Monate.
Nee, 24 Monate
Beim letzten Lastschriftverfahren war mein Konto nicht ganz gedeckt.
Hat dir 1&1 die vereinbarten 5 Werktage zwischen Rechnung und Abbuchung gelassen?

@ SupaRitchie
Kann der vorzeitig gekündigt werden, da ja dann keine Basis mehr vorhanden ist?
Nein, du musst bis zum Ende zahlen, denke dran rechtzeitig zu kündigen (mindestens 2 Monate vorher)
 
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