Wenn Sie nur den DSL-Anschluss, ohne einen Telefonanschluss nutzen möchten,
müssen Sie beachten, dass dennoch die gesamte Teilnehmeranschlussleitung
(TAL) benötigt und beansprucht wird.
Voraussetzung für einen DSL-Anschluss ist eine TAL, die i.d.R. eine
Kupferleitung ist, über die Ihre Endgeräte (Telefon, Modem) mit der
Telekommunikationsinfrastruktur verbunden sind. Es gibt noch andere
Möglichkeiten der Verbindungsherstellung zur TK-Infrastruktur (Funk,
Fernsehkabel etc.), darauf will ich hier aber nicht näher eingehen.
Damit DSL auf einer TAL realisiert werden kann, wird diese in zwei Bereiche
unterteilt, einen für Telefon-Übertragung (Telefon-Anschluss, Fax, Modem
etc.) und einen Übertragungsbereich für schnelle Datenübertragung
(DSL-Anschluss). Für einen DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss wird daher
der DSL-Übertragungsbereich der TAL benötigt.
Es gibt derzeit bereits Angebote von DSL-Anschlüssen ohne Telefonanschluss
auf dem Markt. Anbieter können solche Produkte über eigene oder gemieteten
TAL anbieten. Eine Rechtspflicht dazu besteht derzeit jedoch nicht.
Im einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:
A) Entbündelungspflicht der DTAG von Telefon- und DSL-Anschlüssen gegenüber
anderen Anbietern (Line-Sharing):
Bisher konnte einer TAL, auf der ein Telefon-Anschluss von der Deutschen
Telekom AG (DTAG) betrieben wurde, nur ein DSL-Anschluss von der DTAG
hinzugefügt werden und nicht ein DSL-Anschluss von einem anderen Anbieter.
Seit der Entscheidung der Reg TP vom 25.06.04(*) zu den Entgelten für die
Teilung einer TAL muss die DTAG ihre TAL, auf Antrag durch einen
Wettbewerber, auch entbündelt anbieten. Die DTAG muss dabei den
DSL-Übertragungsbereich der TAL an Wettbewerber vermieten, sofern auf dieser
TAL überhaupt DSL betrieben werden kann. Der Wettbewerber kann diesen
DSL-Übertragungsbereich nutzen um "eigene" DSL-Anschlüsse anzubieten.
Vorraussetzung dafür ist, dass der Telefonanschluss bei der DTAG bestehen
bleibt. Zu beachten ist, dass die DTAG ihre TAL nur gegenüber anderen
Anbietern und nicht gegenüber Endkunden entbündeln muss.
B) Entbündelung von Telefon- und DSL-Anschlüssen gegenüber Endkunden:
Bei der Betrachtung, ob TAL soweit entbündelt werden müssen, dass Endkunden
nur den DSL-Anschluss erhalten und auf den Telefonanschluss völlig
verzichten können, müssen Sie derzeit die folgenden Fälle unterscheiden:
1) Sie haben Telefon- und T-DSL-Anschluss von der DTAG und wollen den
Telefonanschluss kündigen und den T-DSL-Anschluss behalten?
Die DTAG bietet ihren Kunden einen T-DSL-Anschluss gemäß ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gegenwärtig nur gebündelt mit einem Telefonanschluss
von der DTAG an. Ein DTAG -Telefonanschluss ist also Voraussetzung für den
T-DSL-Anschluss. Eine Kündigung des Telefonanschlusses bezieht sich daher
derzeit bei der DTAG auf die gesamte TAL und damit auf beide Anschlüsse.
Wenn Sie also Ihren Telefonanschluss bei der DTAG kündigen, kündigen Sie
damit derzeit gleichzeitig auch Ihren T-DSL-Anschluss. Ob und wann die DTAG
einen T-DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss anbietet, kann ich Ihnen zum
derzeitigen Zeitpunkt nicht beantworten. Bitte kontaktieren Sie hierzu die
DTAG.
2) Sie haben einen Telefonanschluss von der DT AG und einen
DSL-Anschluss von einem anderen Anbieter und wollen den Telefonanschluss bei
der DTAG kündigen und den DSL-Anschluss beim anderen Anbieter behalten?
Wenn Sie bei einem "entbündeltem Anschluss" (Line-Sharing; siehe A) den
Telefonanschluss bei der DTAG kündigen, bezieht sich diese Kündigung auf die
gesamte TAL und damit indirekt auch auf Ihren DSL-Anschluss bei dem anderen
Anbieter.
Sie wünschen einen DSL-Anschluss ohne einen Telefonanschluss zu erhalten. Es
steht jedem Anbieter frei Ihnen dazu Angebote zu machen. Sie müssen jedoch
beachten, dass Sie dennoch die gesamte TAL benötigen. Bitte informieren Sie
sich z.B. im Internet, über das Angebot zu DSL-Anschlüssen ohne
Telefonanschluss. Inwieweit sich Kostenersparnisse für Sie realisieren
lassen, hängt von der Preisgestaltung der Anbieter ab.
3) Sie haben keinen Telefon- und keinen DSL-Anschluss, bzw. haben diese
gekündigt, oder haben Telefon und DSL von einem anderen Anbieter und wollen
einen DSL-Anschluss ohne Telefonanschluss erhalten?
Ob Anbieter DSL-Anschlüsse ohne Telefonanschluss auf eigenen oder gemieteten
TAL anbieten hängt alleine von ihrer Produktgestaltung ab. Es gibt keine
Verbote oder Einschränkungen durch die RegTP. Anbieter ohne eigene TAL,
könnten diese von der DT AG, oder von anderen Anbietern mieten und darauf
entsprechende Angebote machen. Voraussetzung dafür ist, dass auf der TAL
überhaupt DSL betrieben werden kann. Bitte informieren Sie sich z.B. im
Internet über evtl. vorhandene Angebote.
(*) Am 25.06.04 ist folgende Pressemitteilung der Reg TP zur "Line Sharing"
-Entscheidung erschienen: (Auszug)
"Die Reg TP legt die Entgelte für den geteilten Zugang zur TAL, das sog.
"Line Sharing" fest. Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil
der Teilnehmeranschlussleitung ist ab dem 1. Juli 2004 ein monatlicher
Überlassungspreis von 2,43 EUR zu zahlen. Die Reg TP ist damit dem Antrag
der DT AG gefolgt. Beim "Line Sharing" wird die TAL nach Frequenzbändern in
einen niedrigen und einen höheren Frequenzbereich unterteilt. Damit kann der
untere Frequenzbereich von der DT AG für Sprachübertragung und der obere
Frequenzbereich von einem Wettbewerber für Datenübertragung (typischerweise
für schnelle Internetzugänge auf Basis der DSL-Technologie) genutzt werden."
(Amtsblatt Reg TP Nr. 13/2004; Vfg Nr. 24/2004, siehe auch Mitteilung Nr.
205/04)