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Bisher galt die allgemeine Rechtsauffassung, dass ein Forenbetreiber nach Inkenntnissetzung über rechtlich bedenklich Beiträge in seinem Forum diese zu löschen hat und damit aus dem Schneider ist. Das ist jetzt vom Hamburger Landgericht leider anders entschieden worden, ein Forenbetreiber kann auch für Beiträge über die er keine Kenntnis besitzt abgemahnt werden.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
und wieder mal aus Hamburg *seufz*
Gruß,
Tin
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
und wieder mal aus Hamburg *seufz*
Gruß,
Tin