Neue, für Foren fatale, Rechtssprechung

TinTin

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6 Mai 2004
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Bisher galt die allgemeine Rechtsauffassung, dass ein Forenbetreiber nach Inkenntnissetzung über rechtlich bedenklich Beiträge in seinem Forum diese zu löschen hat und damit aus dem Schneider ist. Das ist jetzt vom Hamburger Landgericht leider anders entschieden worden, ein Forenbetreiber kann auch für Beiträge über die er keine Kenntnis besitzt abgemahnt werden.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982

und wieder mal aus Hamburg *seufz*

Gruß,
Tin
 
Na., mal abwarten, ob dieses Urteil der Revision stand hält.
 
Bis das Urteil rechtskräftig wird, dürfte [s:ad1aa052be]der Freiherr noch viele Abmahnungen verschicken[/s:ad1aa052be] noch viel Wasser den Rhein runter fließen. Ich hoffe auf die nächste Instanz...


Gruß,
Wichard
 
Wie weltfremd können/dürfen Richter eigentlich sein? :shock:
 
Wie weltfremd können/dürfen Richter eigentlich sein?

Das wird, im Zweifelsfall, der EGH den Amts- und Landesgerichten schon noch erläutern.

In meinem Forum stehe ich aber schon seit einiger Zeit als V.i.S.d.P mit meiner USA-Wohnsitzadresse im Impressum. Seitdem habe ich Ruhe. Zuvor haben ebenfalls einige Abmahnvereine bei mir ihr Glück versucht.
 
War es nicht ebenfalls das Landgericht Hamburg, welches durch dieses "Disclaimer-Urteil" zu einer gewissen Bekanntheit gelangt ist? Und dessen Auswirkungen (sinnloserweise) noch heute in tausenden (Millionen?) Webseiten zu finden sind ...

Wie man jedenfalls hier lesen kann, liest sich das Teledienstgesetz (§ 8, 11) ganz anders.
Seien wir also auf die Urteilsbegründung, bzw. die Revison gespannt.
 
Ach der Herr Syndikus mischt da mit. Ich bin doch sehr verwundert, dass sich immer noch Gerichte finden, die diesem Herrn Gehör schenken. Naja.., ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich's gänzlich ungeniert. Mal sehen, ob sich Syndikuss Konterfei demnächt auch bei der 'Media Markt' Werbung einfinden wird.
 

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