„Goldner Handschlag“ bei 1&12 illegal?

CThiessen

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Moin,
bisher hat 1&1 Kunden die eine zu hohes Datenaufkommen hatte bei Kündigung 100¤ angeboten.
Ist das jetzt vorbei?


Das bislang ebenfalls mitgespeicherte Volumen darf der Provider noch nicht einmal erheben, geschweige denn speichern. Die Kammer vertritt die Auffassung, dass diese Daten für eine Rechnungsstellung nicht erforderlich sind und deshalb deren Erhebung und Speicherung nach den Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes nicht zulässig ist. Die bislang über Voss erhobenen Daten müssen rückwirkend gelöscht werden. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht T-Online ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro oder 6 Monate Haft, vollstreckbar gegen den Vorstand.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/68801





Was für T-Online gilt muss auch für 1&1 gelten oder nicht
Gruß
Christian
 
Im Prinzip wuerde ich dir recht geben, aber:


Gerichte sind keine Gesetzgeber!
Das ist eine Einzelfallentscheidung und kein Grundsatzurteil.
Andere Gerichte koennen, muessen aber nicht sich daran orientieren!

Du darfst das gerne bei einem deutschen Gericht durchfechten :)

Bei Gerichtsurteilen kann man nicht mit Logik und gesumdem Menschenverstand argumentieren. Der naechste Richter kann das anders sehen.



voipd.
 
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