Ja, das ist schon richtig. Da aber bekannt ist, dass sie Telecom-Firmen ziemlich lachs mit dem VDS-Verbot des BVerfG umgehen, indem sie den Speicherzweck einfach umdefinieren, bringt das auch nicht viel. So könnte der Anbieter z.B. für seine Netzstatistik "lediglich" speichern, wann zuletzt eine...