Bestandteile von 1&1 Bündel einzeln kündbar ?

Dino75195

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Hallo,

wenn man von 1&1 DSL Zugang und die Flatrate hat,
kann das den auch einzeln gekündigt werden?
Hab leider dazu nichts im Forum gefunden.

Gilt die Mindestvertragslaufzeit auch auf den DSL Netzanschluß?

Danke

mfg Dino
 
edit Rocky512
Vollzitat von Dino75195 entfernt
_____________________________


Nein, beides zusammen bildet eine Einheit die nur gemeinsam gekündigt werden kann.

Gruß Gericom
 
Leitung und Tarif sind getrennt.

Die Mindestlaufzeit, gilt fuer den Tarif, sprich die Flatrate.

Z.B. man zieht um. Kuendigt die Leitung. Laesst sich in der neuen Wohnung ein T-DSL schalten und surft mit dem Tarif weiter.

Solche sachen bitte mit dem Acountservice von 1&1 absprechen, nur die koennen zu laufenden Vertraegen fueltige Aussagen machen.

Was ich nicht verstanden habe ... warum eigentlich etwas einzeln kuendigen?

Leitung ohne Tarif bringt nicht viel. Tarif ohne Leitung noch viel weniger ...


MfG Ducky
 
Es kann sehr schnell passieren das die Leitung plötzlich "gekündigt" ist.
Wenn was am Telefonanschluß gändert wird (z.B. von ISDN auf Analog) ist nach Aussagen von 1&1 häufig auch der DSL Anschluß weg. Wenn der dann neu beauftragt wird, zahlt mann 99,- Euro an 1&1. Die Laufzeit für den Tarif beginnt dann neu.
So war es bei mir, nur das keiner weiß warum der Anschluß gelöscht wurde...

Es ist aber möglich den Tarif bis zum Ende laufen zu lassen ohne DSL bei 1&1 zu haben.
 
Das bei umstellung von ISDN auf Analog, mal aus versehen das DSL abgeschaltet wird, passiert der T-Com gelegentlich, die muessen das dann aber auch wieder hinbiegen.

Die 95 Euro DSL Schaltungsgebuehr duerfen aber in einem solchem Fall nicht erhoben werden, da der Fehler auf Seiten der Telekom lag und nicht vom Anwender verursacht wurde.

Eine Tarifverlaengerung erfolgt hierbei nicht.
Ausser der Tarif wurde geaendert oder neu beantragt.

Wenn das bei dir der Fall war, wurdest du schlicht und ergreifend verarscht / falsch beraten / uebern Tisch gezogen.

Wenn das jemand bei einem meiner Kunden versucht, kommt ganz schnell ein schreiben vom Anwalt bzw. Regulierungsbehoerde. Normalerweise ist ein foermliches Schreiben mit Zitat der entsprechenden Paragraphen jedoch ausreichend um die Sache zu klaeren.
 
Danke für die schnellen Antworten.
Vielleicht ziehe ich nämlich um, und mir würde es reichen, wenn die 10 Euro Flaterate bis zum Vertragsende bezahlt werden muss.

Die 25 Euro des Anschlussen + 10 Euro, wären ja doch schon eine Menge, dafür das man den Anschluß nicht mehr benutzt.

Da wo ich hinziehen würde ist schon DSL.

Warum siehst du das anders Gericom?

gruß Dino
 
Dino75195 schrieb:
Danke für die schnellen Antworten.
Vielleicht ziehe ich nämlich um, und mir würde es reichen, wenn die 10 Euro Flaterate bis zum Vertragsende bezahlt werden muss.

Die 25 Euro des Anschlussen + 10 Euro, wären ja doch schon eine Menge, dafür das man den Anschluß nicht mehr benutzt.

Da wo ich hinziehen würde ist schon DSL.

Warum siehst du das anders Gericom?

gruß Dino

Weil dein DSL Anschluss und die Flatrate sicher bei 1&1 ist, oder nicht? Etwas Anderes wäre es wenn der DSL Anschluss Telekom und nur die Flaterate 1&1 wäre.

Gruß Gericom
 
Sobald der 1&1 DSL-Anschluß wegfällt, z.B. durch Kündigung des Telefonanschlußes, sperrt 1&1 die Zugangsdaten für DSL, per Modem/ISDN kann man sich mit den Zugangsdaten weiterhin einwählen (kostet aber pro Minute). Du zahlst dann für einen Tarif den du nicht mehr wirklich nutzen kannst. Ob die von 1&1 sich drauf einlassen, den Tarif wieder freizuschalten, ohne den evtl. bereits vorhandenen DSL-Anschluß zu sich zu holen, ist eine andere Sache, aber bei den niedrigen Preisen bei 1&1 würde ich da nicht zuviel Kulanz erwarten.
Wenn in deiner neuen Wohnung ohnehin bereits DSL samt Zugangstarif vorhanden ist und du deinen 1&1-Tarif daher nicht mehr benötigst, dann ist es in der Tat so, daß du den Online-Tarif bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zahlen mußt (also die 10 Euro für die Flat und sofern vorhanden die 10 Euro für die Telefon-Flat). Denk aber dran, rechtzeitig zu kündigen, damit der Vertrag sich nicht um weitere 12 Monate verlängert.
 

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