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Thema: Guthabenverfall rechtlich noch legitim?

  1. #1
    IPPF-Einsteiger
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    Guthabenverfall rechtlich noch legitim?

    Hallo, liebe Forenmitglieder,

    ich ärgere mich immer wieder, dass letzten Endes das "achsogünstige" telefonieren über VoIP sich durch den regelmässigen Verfall des Guthaben von selbst aufhebt, obwohl ich wirklich immer nur ein Minimum im voraus bezahle und verhältnismässig viel "nach aussen" telefoniere.

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes gegen dieses Vorgehen bei Anbietern von Handy-Prepaidkarten, frage ich mich, ob das nicht auch einen Präzedenzfall für VoIP-Anbieter geschaffen hat, und man sich endlich dagegen wehren kann.

    Kennt evl. jemand den ganzen Urteilstext? Oder weiss jemand sonstwie zu dieser Problematik bescheid.

    Ehrlich - ich bald nicht mehr bereit VoIP zu nutzen, der regelmässige Verfall von Guthabenbeträgen in Verbindung mit schlechter Übertragungsqualität geht mir nach 4 Jahren VoIP mächtig auf die Nerven.

    Würde mich freuen, wenn ich reichlich Antworten und Meinungen erhalten könnte.

    Liebe Grüsse

    Rapsi

  2. #2
    Grandstream-Guru Avatar von betateilchen
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    Wenn ich mich recht erinnere, handelt es sich im vorliegenden Gerichtsurteil um eine Entscheidung in einer bestimmten Klage gegen O2. Das begründet kein Grundsatzurteil.

    Wenn Du mal die Suche hier im Forum verwendest - da gibt es irgendwo schon einen Diskussionsthread zu dem Thema.

  3. #3
    Admin-Team Avatar von Novize
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    Erzähl uns doch lieber mal, was Du für einen VoIP-Provider hast. Geht da nicht auch Post-Paid?
    Bei GMX z.B. kannst du auch im Minutentqrif (mit CLIP-Anzeige Deiner Festnetznummer) voipen. 1Ct/Min ins dt. Festnetz und das per Postpaid - da verfällt nichts
    MfG Novize

    DSL: 3DSL 16MBit; S/R: 8/9dB; D: 11/7dB; Router: Fritz! 7390-A151 (84.05.22); WDS: Fritz! 7050 (14.04.33)
    7390: LAN: 3 PCs; CPU315-2 PN/DP; Auerswald COMpact 3000 ISDN; 1x S675 IP & 2x S67H;
    WLAN: 2 Notebooks; Thomson IP 1101; WDS: Sonos Connect & 2x Play:3;
    PBX: Auerswald COMpact 3000 ISDN FW 4.0F / 1x S0 extern, 1x S0 intern; 2x SIP intern, 4 Analog-Teilnehmer (Fons & Fax)
    SIP intern: 2x zur S675 IP; S0 intern: 1x Euracom P4; 1x Europa 30; Net-CAPI: F!B7390 -> Fritz!Fax & PC-Anywhere 12.5

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  4. #4
    Grandstream-Guru Avatar von betateilchen
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    man könnte ein Guthaben ja auch einfach VERWENDEN - dann verfällt es auch nicht

  5. #5
    Moderator Avatar von DM41
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    Zitat Zitat von rapsodisaster
    Kennt evl. jemand den ganzen Urteilstext?
    http://www.jurpc.de/rechtspr/20060082.htm

    Nachtrag:
    Noch spannender ist übrigens der Prozess gegen Vodafone:
    http://www.teltarif.de/arch/2006/kw30/s22514.html

    Da geht es zusätzlich zum Guthaben noch darum, ob man nach einer bestimmten Zeit vom Netz genommen werden darf.

    Hardware: FRITZ!Box Fon WLAN 7390, DECT-Mobilteile: Fritz!Fon MT-F, Sinus 501
    Anbindung: Vodafone DSL 16000 mit ISDN und Festnetz-Flat
    VoIP: für Gespräche in Mobilfunknetze easybell 010 010 VoIP
    Avatar-Foto: DBB/Camera 4

  6. #6
    IPPF-Einsteiger
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    Hallo, das ging ja schnell! Danke für die Links und Anmerkungen - speziell an Dich, Karsten. Also, als Nicht-Jurist kann ich da schon Ableitungen finde.

    Do hier erst einmal Details: Ich war einer der ersten Nikotel-Kunden, seit ca. einem Jahr nutze ich allerdings das Angebot von www.sparvoip.de. Die Übertragungsqualität war in damals auch ziemlich gut und aufgrund der Tatsache, dass ich ständig auf Reisen bin - hauptsächlich im Ausland - waren mir einfach nur noch folgende Punkte wichtig:

    - Sip-Standard
    - dass ich über meine Berliner Festnetz-Nummer erreichbar bin (das war damals über Sparvoip möglich)
    - Software mit Rufweiterleitung, SMS-Funktion etc.

    Der Haken ist: 10 EUR Mindest-Betrag im Prepaid-Verfahren, nur 120 Tage Gültigkeit.

    Hmmm .....*grübel

    Will meine Nummer nicht hergeben ...

    Liebe Grüsse
    Rapsi

  7. #7
    Admin-Team Avatar von Novize
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    Bitte beim Thema bleiben!
    Die Nonsens-Beiträge habe ich mal entsorgt!
    MfG Novize

    DSL: 3DSL 16MBit; S/R: 8/9dB; D: 11/7dB; Router: Fritz! 7390-A151 (84.05.22); WDS: Fritz! 7050 (14.04.33)
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    WLAN: 2 Notebooks; Thomson IP 1101; WDS: Sonos Connect & 2x Play:3;
    PBX: Auerswald COMpact 3000 ISDN FW 4.0F / 1x S0 extern, 1x S0 intern; 2x SIP intern, 4 Analog-Teilnehmer (Fons & Fax)
    SIP intern: 2x zur S675 IP; S0 intern: 1x Euracom P4; 1x Europa 30; Net-CAPI: F!B7390 -> Fritz!Fax & PC-Anywhere 12.5

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  8. #8
    IPPF-Fan
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    @rapsi,

    was meinst Du mit "meine Berliner Festnetznummer"? Sparvoip vergibt meines Wissens lediglich eigene Ortsnetznummern, und bietet keinerlei Möglichkeit diese zu anderen Anbietern mitzunehmen oder fremde Nummern dorthin zu portieren. Insgesamt haben die Finarea/Betamax Ableger ein extrem seltsames Geschäftsmodell (Tarif-Änderungen, Unterbinden bestimmter Nutzungsformen etc)., wer sich darauf einlässt, muss das selbst wissen, und mit den Bedingungen leben (oder ist naiv, wenn er sich mit diesen nicht vertraut gemacht hat).

    Ein alternativer Anbieter wäre z.B. dus.net, wo Prepaid Guthaben unbegrenzt gültig ist und man eine Ortsnetznummer beantragen kann, die wirklich einem selbst gehoert und spaeter zu einem anderen Anbieter wegportiert werden kann (die aber auch kostet).

    Sonst kannst Du natürlich gerne einen Rechtsstreit mit Betamax anfangen, vermutlich stehen die Chancen nicht schlecht, dass Du dann in ein paar Jahren beim BGH Recht bekommst. Allerdings sei auch angemerkt, dass die Urteilsbegründung eine Abwägung von Kunden- und Anbieterinteressenten enthält, die IMHO nicht vollständig auf Sparvoip zu übertragen ist.

    PS: meiner Meinung muss jeder wissen, worauf er sich einlässt. Da sparvoip klar und deutlich den Verfall nach 120 Tagen angibt, sind Aussagen "will meine Nummer nicht hergeben" nutzlos
    Anbindung: Kabel Deutschland 32MBit Up/1MBit Download
    Router/SIP: Fritzbox Fon 7270
    SIP-Provider: dus.net, sipgate

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