Guthabenverfall rechtlich noch legitim?

rapsodisaster

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Hallo, liebe Forenmitglieder,

ich ärgere mich immer wieder, dass letzten Endes das "achsogünstige" telefonieren über VoIP sich durch den regelmässigen Verfall des Guthaben von selbst aufhebt, obwohl ich wirklich immer nur ein Minimum im voraus bezahle und verhältnismässig viel "nach aussen" telefoniere.

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes gegen dieses Vorgehen bei Anbietern von Handy-Prepaidkarten, frage ich mich, ob das nicht auch einen Präzedenzfall für VoIP-Anbieter geschaffen hat, und man sich endlich dagegen wehren kann.

Kennt evl. jemand den ganzen Urteilstext? Oder weiss jemand sonstwie zu dieser Problematik bescheid.

Ehrlich - ich bald nicht mehr bereit VoIP zu nutzen, der regelmässige Verfall von Guthabenbeträgen in Verbindung mit schlechter Übertragungsqualität geht mir nach 4 Jahren VoIP mächtig auf die Nerven.

Würde mich freuen, wenn ich reichlich Antworten und Meinungen erhalten könnte.

Liebe Grüsse

Rapsi
 
Wenn ich mich recht erinnere, handelt es sich im vorliegenden Gerichtsurteil um eine Entscheidung in einer bestimmten Klage gegen O2. Das begründet kein Grundsatzurteil.

Wenn Du mal die Suche hier im Forum verwendest - da gibt es irgendwo schon einen Diskussionsthread zu dem Thema.
 
Erzähl uns doch lieber mal, was Du für einen VoIP-Provider hast. Geht da nicht auch Post-Paid?
Bei GMX z.B. kannst du auch im Minutentqrif (mit CLIP-Anzeige Deiner Festnetznummer) voipen. 1Ct/Min ins dt. Festnetz und das per Postpaid - da verfällt nichts ;)
 
man könnte ein Guthaben ja auch einfach VERWENDEN - dann verfällt es auch nicht :mrgreen:
 
Hallo, das ging ja schnell! Danke für die Links und Anmerkungen - speziell an Dich, Karsten. Also, als Nicht-Jurist kann ich da schon Ableitungen finde.

Do hier erst einmal Details: Ich war einer der ersten Nikotel-Kunden, seit ca. einem Jahr nutze ich allerdings das Angebot von www.sparvoip.de. Die Übertragungsqualität war in damals auch ziemlich gut und aufgrund der Tatsache, dass ich ständig auf Reisen bin - hauptsächlich im Ausland - waren mir einfach nur noch folgende Punkte wichtig:

- Sip-Standard
- dass ich über meine Berliner Festnetz-Nummer erreichbar bin (das war damals über Sparvoip möglich)
- Software mit Rufweiterleitung, SMS-Funktion etc.

Der Haken ist: 10 EUR Mindest-Betrag im Prepaid-Verfahren, nur 120 Tage Gültigkeit.

Hmmm .....*grübel

Will meine Nummer nicht hergeben ...

Liebe Grüsse
Rapsi
 
Bitte beim Thema bleiben!
Die Nonsens-Beiträge habe ich mal entsorgt!
 
@rapsi,

was meinst Du mit "meine Berliner Festnetznummer"? Sparvoip vergibt meines Wissens lediglich eigene Ortsnetznummern, und bietet keinerlei Möglichkeit diese zu anderen Anbietern mitzunehmen oder fremde Nummern dorthin zu portieren. Insgesamt haben die Finarea/Betamax Ableger ein extrem seltsames Geschäftsmodell (Tarif-Änderungen, Unterbinden bestimmter Nutzungsformen etc)., wer sich darauf einlässt, muss das selbst wissen, und mit den Bedingungen leben (oder ist naiv, wenn er sich mit diesen nicht vertraut gemacht hat).

Ein alternativer Anbieter wäre z.B. dus.net, wo Prepaid Guthaben unbegrenzt gültig ist und man eine Ortsnetznummer beantragen kann, die wirklich einem selbst gehoert und spaeter zu einem anderen Anbieter wegportiert werden kann (die aber auch kostet).

Sonst kannst Du natürlich gerne einen Rechtsstreit mit Betamax anfangen, vermutlich stehen die Chancen nicht schlecht, dass Du dann in ein paar Jahren beim BGH Recht bekommst. Allerdings sei auch angemerkt, dass die Urteilsbegründung eine Abwägung von Kunden- und Anbieterinteressenten enthält, die IMHO nicht vollständig auf Sparvoip zu übertragen ist.

PS: meiner Meinung muss jeder wissen, worauf er sich einlässt. Da sparvoip klar und deutlich den Verfall nach 120 Tagen angibt, sind Aussagen "will meine Nummer nicht hergeben" nutzlos
 
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