1&1 macht Probleme wegen Maxdome Box

abexx

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Hallo Zusammen,

ein bekannter hat vor ca einem halben Jahr 3DSL bei 1&1 geordert. Allerdings ohne Set Top Box! Soweit so gut alles hat gut funktioniert.

Eines Tages hat er sich mal an seinen PC gestzt und hat das Maxdome Paket via PC ausprobiert, und ihm hat es ganz gut gefallen, jetzt hat er sich gedacht er kauft sich über Ebay nachträglich doch noch so eine Set Top Box um das Filmerlebniss auch am TV anschauen zu können.

Gesagt getan, er hat bei Ebay eine Box ersteigert. Aber wie es immer so ist, hat genau diese Box eine Macke gehabt, es hat keine Netzwerkgeräte erkannt.

Er setzte sich mit der 1&1 Hotline in Verbindung und checkten alles durch. Vergeblich. Die nette Dame am anderen ende der Hotline sagte dass man die Box einschicken muss. Sie sei defekt.

Das hat er gemacht mit einer Kopie der Orginalrechnung (diese hat er vom Versteigerer mit geschickt bekommen).

Es vergingen einige Wochen und 1&1 melet sich.
Sie werden die Set Top Box einbehalten, weil mein bekannter kein anrecht auf diese Box habe???????

Jetzt geht es per Anwalt nur noch hin und her.

1&1 kann es doch scheiss egal sein woher ich solch eine Box herbekomme oder??

Solang man Maxdome mit gebucht hat können sie einem doch gar nix anhaben oder??

Hatte von euch mal einer ein ähnliches Problem??

Ist das Rechtens was da 1&1 treibt??????
 
Set-Top-Box

abexx schrieb:
Es vergingen einige Wochen und 1&1 melet sich.
Sie werden die Set Top Box einbehalten, weil mein bekannter kein anrecht auf diese Box habe???????

Jetzt geht es per Anwalt nur noch hin und her.

1&1 kann es doch scheiss egal sein woher ich solch eine Box herbekomme oder??

1und1 geht es schon sehr etwas an.
Begründung:
Sollte 1und1 im Laufe der Zeit feststellen das es sich um unrechtmässig
erworbene Hardware handelt, dann steht es 1und1 sehr wohl zu die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
Dazu die Begründung:
1und1 bietet die Set-Top-Box zu einen sehr günstigeren Preis bei Anschluß
von 3(4)DSL an. Ich glaube es waren ~69 Euro. Normal ist diese Box viel
teurer.

Die Hardwareidentifikation ist sehr leicht anhand der Geräte-MAC-Nummer
festzustellen und auch dessen Herkunft.
Leicht deswegen, weil die Set-Top-Box diese MAC-Nummer an Maxdome
sendet.

Für Deinen Bekannten, wird es nun so aussehen, das diese Set-Top-Box viel
teuer werden wird, als der nächträgliche Kauf bei 1und1 für 99,00 Euro.

PS: Ich kaufe grundsätzlich nichts bei Ebay, weil ich dann keinerlei Gewährleistung und Anspruch nehmen kann.
 
Das ist doch Quatsch!
Ich habe meine Box bei E-Bay von einem 1&1 Kunden ersteigert mit Lieferschein von 1&1. Die Garantie besteht egal wer sie hat. Meine wurde ausgetauscht weil sie defekt war, einzig etwas durcheinander gab es weil auf meine Kundennummer keine Box registriert war, das konnte aber geklärt werden.
Anders sieht es aus wenn es Boxen sind die z. B. vom LKW gefallen sind.
Das wäre erst mal zu klären mit dem Verkäufer der Box wie er zu der Box gekommen ist.
Aleusius
 
hallo abbex

ich habe mir auch die Thomson-Box bei Ebay ersteigert,da ich die
neueren Telegent nicht wollte, die 1und1 in letzter Zeit ausgeliefert hat.
Allerdings funktioniert meine.
Daß die Box von 1und1 sein muß kann ich mir auch nicht vorstellen.

Poste mal wie die Sache ausgeht!

mfg
 
Da 1&1 die Box nur an Kunden abgibt, kann diese auch im Normalfall nur von einem 1&1 Kunden kommen!
Aleusius
 
Steht auf der Originalrechnung etwas von Eigentumsvorbehalt?
Wenn ja, wirst Du sie wohl nicht wieder sehen.

Ich hatte leider schon häufiger den Fall, dass Lieferanten insolvent wurden. Die defekten eingesandten Teile wurden manchmal (leider völlig zu Recht) vom Hersteller / Vorlieferanten einbehalten, obwohl ich sie nachweislich vollständig bezahlt hatte. Auf diese Weise bin ich schon mehrere Tausend Euro los geworden. :-(
 
Die Box wurde von einem 1&1 Kunden gekauft und wäre auch von einem 1&1 Kunden genutzt worden.

Momentander Stand ist das 1&1 die Orginalrechnung haben will, aber wenn man denen das Orginal hinschickt hat man selbst nicht mehr in der Hand.

Also bekommen die eine Kopie beglaubigt vom Rechtsanwalt.
 
Dann wirst du auch Erfolg haben. Viel Glück.
Aleusius
 
Auf den Ausgang bin ich auch sehr gespannt.
Bitte halte uns auf den laufenden.

Wicca
 
Naja,
Vertragspartner (bei der Box) bist aber nicht Du, sondern (vermutlich) der ebay-Verkäufer.
Du hast sehr wenig gegen 1und1 in der Hand.
Bin mal gespannt, was draus wird.
 
Tippfehler schrieb:
Naja,
Vertragspartner (bei der Box) bist aber nicht Du, sondern (vermutlich) der ebay-Verkäufer. ...
Wie kommst du denn darauf?
Steht irgendwo (wiederrechtlich) geschrieben,
dass man sein Box nicht verkaufen darf,
und wenn doch, die Besitzrechte an 1und1 zurückgehen?

Wo leben wir denn eigentlich hier?

Wohl dem, der eine Rechtschutzversicherung hat!
Und viele Firmen bauen leider darauf, dass das nicht jeder hat!
 
Das hier habe ich irgendwo im Internet gefunden, also nicht mit meinen Worten geschrieben, aber trifft es genau:
das im gesetz verbriefte recht auf mangelfreie ware hat der käufer gegenüber dem händler. da bei einem weiterverkauf aber der neue besitzer nicht vertragspartner des händlers ist, kann jener auch keine gewährleistungsansprüche gegenüber dem händler geltend machen. das geht lediglich gegenüber dem privatverkäufer, wenn denn dieser die gewährleistung bei diesem privatverkauf nicht ausgeschlossen hat.
der ehemalige - ich nenne ihn jetzt einmal "ersthändler" kann die nichtübertragbarkeit der gewährleistung auch explizit in seine agb aufnehmen, es ist rechtens, da ja zwischen ihm und dem neuen besitzer keinerlei vertragsverhältnis besteht.
Ich hoffe, dass der Verfasser mich jetzt nicht verklagt. ;-)
 
Damit hätte 1und1 lediglich das Recht,
die Reparatur zu verweigern oder zu berechnen.

Nicht mehr und nicht weniger!
 
So klar ist die Sache nicht. Sowohl die gesetzliche Gewährleistung als auch die freiwillige Garantieleistung sollten erst einmal grundsätzlich wie jede andere Forderung vom Erstkäufer gemäß § 398 BGB abgetreten werden können. Es sei denn, es war vertraglich geregelt (z.B. in den AGB), dass dies ausgeschlossen ist. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, sehe ich keinen Grund, warum diese nicht übertragbar ist.

Und bezüglich EBay: Wenn jemand bei EBay was verkauft und dies leichtfertig mit der Angabe "mit Restgarantie" tun, könnte es ihm blühen, dass er für diese verkaufte Restgarantie auch gerade stehen muss, selbst wenn die Gewährleistung ansonsten generell ausgeschlossen wurde!
 
Damit hätte 1und1 lediglich das Recht,
die Reparatur zu verweigern oder zu berechnen.
Das sehe ich auch so.
Damit 1&1 die Box einbehalten kann, müssen natürlich andere Dinge eintreffen.
Ein Grund wäre, dass die Box immer noch Eigentum von 1&1 ist, z. B. der "Erstkäufer" die Box nicht vollständig bezahlt hat. Das Gegenteil wird aber nur der "Erstkäufer" beweisen können. Der hat aber sicher auch jegliche Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen und will deswegen nicht mehr belästigt werden.
 
Es ist doch so: Man geht in einen Laden und kauft z.B. einen Fernseher.
Die Rechnung ist gleichzeitig der Garantiebeleg. Verkauft man den Fernseher zwischenzeitlich (während der Garantiezeit) bleibt der Anspruch der Garantie bis zum Ablauf weiterhin bestehen!

Warum also soll 1&1 sein eigenes Brot backen dürfen?

1&1 ist an die Garantiebedingungen genauso gebunden, wie all die anderen Hersteller und Händler!

Solange es sich nicht um Diebesgut bei der ersteigerten Box handelt, dürfen sie die Box nicht so ohne weiteres einbehalten. Wenn der ebay-Verkäufer noch immer den 1&1-Vertrag laufen hat, haben die auch keine Grundlage das Gerät einzuziehen... Es gibt doch ein altes Sprichwort: Geschenkt ist geschenkt - wieder holen ist gestohlen.... :-Ö

Zitat: Ein Grund wäre, dass die Box immer noch Eigentum von 1&1 ist, z. B. der "Erstkäufer" die Box nicht vollständig bezahlt hat.

Tja, wenn der ebay-Verkäufer die 69 ¤ nicht bezahlt hat dürfen die das auch. Aber wenn es bezahlt wurde und weiterhin der Vertrag besteht, dürfen die nicht einfach ein weiterverkauftes Gerät einziehen!!!
 
So nun willl ich mal klugsch... :D

1. Das Sprichwort: "Geschenkt ist geschenkt - wieder holen ist gestohlen!" Ist juristisch nicht haltbar. Eine Schenkung kann sehrwohl zurückgefordert werden. Mit den Voraussetzungen will ich Euch jetzt aber nicht langweilen.

2. Die Begrifflichkeiten Garantie und Gewährleistung dürfen nicht vermischt werden, da zwei völlig verschiedene Dinge. Die Garantie wird freiwillig vom Händler gewährt. Gewährleistungsrechte sind gesetzliche Ansprüche.
 
Schenkung kann unter sehr schweren Bedingungen zurück gefordert werden, lies dir mal §530 Absatz1+2 BGB durch und urteile dann weiter.

Hier geht es um Gewährleistung, die ist gesetzlich und beträgt 6Monate.
Viele Rechnungen (Kassenbon) werden ohne Namen ausgestellt und es heisst in der Regel dass die org. Rechnung nachgewiesen werden muss, nicht der rechtmässige Käufer.
Aleusius
 
@aleusius

Sollte sich Dein Beitrag auf mich beziehen, dann nur zur Erläuterung, dass es darum ging, dass man die Formulierungen, wenn man hier schon "juristisch" Diskutieren will schon genauer nehmen sollte. Und wo ich dabei bin, beträgt die Gewährleistung bereits seit geraumer Zeit 24 Monate.
 
genau seit 2002, das ist richtig.Eigentlich geht es hier in diesem Fall auch nur darum da Maxdome keine Abweichungen in den Bestimmungen hat.
Aleusius
 

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