Vertragsabschluss und Stornierung bei 1und1!

MichaW2000

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Guten Tag,
meine Bekannten haben folgendes Problem- kurz der Sachverhalt:
1und1 surf&phone für 20¤ (Telekomanschluss vorhanden) am
02.11.2007 für den 24.11.2007 bestellt (Telekom DSL zum 24.11.gekündigt).
Nach einigem hin und her war anfang Dezember der Port frei. Die Hotline von 1und1 bestätigte dieses (am 15.12.) und sagte, dass nun die Hardware und die Zugangsdaten zugesendet werden. Bei den darauf folgenden Telefonaten am 18., 20., 2.12. wurde immer wieder Hoffnung gemacht.
Am 3.1.2008 sagte ein Mitarbeiter (angeblich aus der Geschäftsleitung), dass „alle Terminzusagen unzulässig“ seien, dass die Bekannten auf einer Negativliste der Telekom stünden. Es könnte bestimmt April werden.
Erneute Telefonate (04.01.2008) mit der Telekom und beim nächsten Mitarbeiter von 1und 1 bestätigten dieses nicht (Zitat eines 1und 1 Mitarbeiters: Was soll eine Negativliste sein?). Wenn überhaupt, läge es an ihren Netzbetreibern (Telefonika). Auf die Frage (am 04.01.08), ob ein Vertrag mit der Telekom abgeschlossen werden könnte, da dort DSL nicht erst im April, sondern bereits in einer Woche verfügbar sei, empfahl dies die 1und1 Hotline!!!!
Man solle nur „den Auftrag bei 1und1 stornieren, nicht kündigen!“
Dieses geschah am 11.01.08 mit der Post. Es wurde ein Telekomanschluss beauftragt und dieser ist seit dem 16.01.08 nutzbar- ahhh, wieder DSL!!!
Doch es geht weiter, heute (22.01.) kommt die Antwort von 1und1, in der sie die Stornierung
ablehnen, da die 14-tägige Widerrufsfrist bereits am 16.11.2007 abgelaufen sei.
Sie hätten jetzt eine 14-tägige Nachbesserungsfrist. Da die Telekom inzwischen das DSL übernommen hat, sei man den ABG nicht nachgekommen und müsse 2 Jahre monatlich 20 ¤
zahlen. Es wurde keine Hardware, keine Zugangsdaten oder irgend etwas anderes zugeschickt. In Summe viele Stunden telefoniert und jetzt sollen die Leute weiter noch die Dummen sein!
Was haltet ihr davon, was könnt ihr empfehlen?
MfG Micha
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Einen besseren Titel aussuchen
2) Schriftlich der Meldung widersprechen, Sachverhalt zeitlich tabellarisch darlegen, Zeugen benennen, betonen weder Hardware noch Zugangsdaten erhalten zu haben und um Aufhebung des Vertrages bitten. Frist setzen (max 14 Tage+2 Tage Brieflaufzeit)
Und dann die Reaktion abwarten...
 
Ja, das dumme ist nur, dass das laut Hotline keine Rolle spielt! Und die Aussage, dass sie es ruhig mit der Telekom versuchen können haben zwar 2 verschiedene Leute gehört, aber was nutzt das schon?? Ich verstehe eben nicht, wieso man für eine Leistung, die man überhaupt nicht in Anspruch nimmt zahlen soll. Kommt 1und1 damit juristisch wirklich durch??
By Micha
 
Nachzuweisen, dass 1&1 selbst die Stornierung angeboten hat, könnte schwierig werden. Deshalb unterstellen wir einmal, eine solche Aussage hätte es nie gegeben. Dann wäre es im Wesentlichen die eigene Schuld deiner Bekannten, dass sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen, und 1&1 stünde natürlich das vereinbarte Entgelt zu. Höchstens das, was sich 1&1 eindeutig spart, weil sie jetzt gar keinen DSL-Port schalten (können), könnte man davon abziehen.
 
Hi, die Leistung wollten sie ja in Anspruch nehmen, aber nicht erst in 4 Monaten.
Ich verstehe nicht, dass 1und1 von einer Schaltungszeit von einer Woche nach DSL-Port Freigabe redet, man aber hinterher 4 Monate ohne DSL akzeptieren muss! Es wurde ja auch in vielen Telefonaten gemahnt und nichts tat sich.
 
Wenn der Vertragspartner nicht leistet, muss man in der Regel erst eine angemessene Nachfrist setzen, bevor man vom Vertrag zurücktreten kann. Das haben deine Bekannten anscheinend versäumt.
 
Tja, zumindest haben sie es nur telefonisch gemacht. Ehe aber 1und1 igendetwas berechnen kann müssten aber doch Zugangsdaten und Box vorhanden sein oder??
 
Erstens klingt das, was du oben schreibst, nicht so eindeutig nach dem Setzen einer Nachfrist. Zweitens werden deine Bekannten Probleme haben, den Inhalt der Telefonate nachzuweisen. Drittens verlangen die AGB von 1&1 ausdrücklich, dass eine solche Nachfrist schriftlich gesetzt werden muss.

Hauptgegenstand des Vertrages ist ein DSL-Anschluss. Den kann 1&1 jetzt nicht schalten, weil deine Bekannten wieder DSL bei der Telekom bestellt haben und technisch nur ein solcher DSL-Anschluss pro Telefonanschluss möglich ist. Wieso sollte 1&1 Zugangsdaten einrichten, wenn sie gar kein DSL schalten können?

Wenn Hardware bestellt wurde, muss 1&1 die natürlich liefern. Ich denke aber nicht, dass man die Zahlung des kompletten Entgelts verweigern kann, solange die Hardware nicht da ist.
 
Und was ist mit der IP-Telefonie und der Homepage die im Paket enthalten sind??
Es mag sein, dass von Seiten meiner Bekannten nicht richtig reagiert wurde, dass aber die Hotline mehrfach falsche Angaben Versprechungen ist OK? Dass die Wiederspruchsfrist zu Ende ist bevor 1und1 auch nur einen Finger krumm gemacht hat verstehe ich leider wirklich nicht. Micha
 
An der Stelle sei mal ganz klar erwähnt:

Es zählt egal wo und egal bei welchem Vertrag nur die Schriftform, sowohl beim Abschluß als auch bei allen anderen dem Vertrag zuzuordnenden Gegebenheiten.
 
Das ist falsch. Ganz im Gegenteil: Die allermeisten Verträge sind rechtlich überhaupt nicht an irgendeine bestimmte Form gebunden. Vereinbarungen, die schriftlich vorliegen, lassen sich allerdings meistens leichter beweisen.
 
Ich denke, dass im Kleingedruckten eines 1&1-Vertrages mit Sicherheit "mündliche Nebenvereinbarungen" ausgeschlossen sind. Und worauf will man sich dann beziehen? Sinn eines Vertrages ist doch die Zusicherung gegenseitigen Handels, oder nicht. Wenn beim Nachbarn klappt, wunderbar. Aber zeigt mir den schrfitlichen Vertrag, bei dem das mündliche genauso zählt, wie ein schriftlicher Widerruf, Einspruch, Zusatz, etc.
 
Da denkst du falsch. Die AGB von 1&1 schreiben zwar für mehrere Dinge Schrift- oder Textform vor, schließen aber mündliche Nebenvereinbarungen nicht aus.

Und ganz grundsätzlich zählt bei den allermeisten Verträgen eine mündliche Vereinbarung genauso viel wie eine schriftliche. Dass mündliche Absprachen in der Praxis oft nicht viel wert sind, liegt fast immer nur daran, dass sie sich schlecht beweisen lassen.
 
Hallo, nach einem Brief an 1und1, wo der Ablehnung der Stornierung widersprochen wurde, in dem die Telefonate mit der 1und1 Hotline haarklein aufgelistet waren, kam heute eine Bestätigung der Stornierung des Auftrages.
Ich finde es gut, dass 1und1 doch den Fehler eingesehen hat (oder auch Kulanz hat walten lassen)
Vielen Dank für Eure Tips!

MichaW

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