vioNetworks präsentiert virtuelle Telefonanlage

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vioNetworks präsentiert virtuelle Telefonanlage

Sulzbach-Rosenberg, 29.01.2008 - Der spezialisierte Kommunikationsdienstleister vioNetworks bietet seinen Kunden und Partnern ab sofort eine virtuelle Telefonanlage auf Basis von Voice over IP an.

Mit der vioPBX startet vioNetworks den Betrieb seiner virtuellen Telefonanlage (Hosted PBX, IP-Centrex) und orientiert sich damit speziell an den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen in ganz Deutschland. Diese erhalten durch das Auslagern ihrer Telefonanlage eine nicht gekannte Flexibilität, kombiniert mit hohem Einsparungspotenzial und einem Funktionsumfang, der kostenintensive Enterpriselösungen übersteigt. Die redundant ausgelegte Hardware wird von vioNetworks im Rechenzentrum betrieben und gemanagt, um höchste Verfügbarkeit zu gewährleisten.

"Wir freuen uns, nach erfolgreicher Testphase, den offiziellen Startschuss für die vioPBX geben zu können", so Dominik Mauritz, Geschäftsführer von vioNetworks. "Mit der virtuellen Telefonanlage erhalten unsere Kunden zum günstigen, monatlichen Fixpreis die flexibelste Kommunikationslösung am Markt. Damit wird beispielsweise die Anbindung von mehreren Filialen, Heimarbeitsplätzen und Außendienstmitarbeitern zum Kinderspiel. Ganz nebenbei entfallen die Verbindungsgebühren für unternehmensinterne Telefonate", so Mauritz weiter. Die vioPBX ist für Unternehmen in der Größenordnung von 2 bis 50 Nebenstellen verfügbar. Ändert sich der aktuelle Bedarf, können "auf Knopfdruck" neue Nebenstellen hinzugebucht werden. Die Telefonanlage wächst mit dem Unternehmen.

Durch ein Partnerprogramm haben IT-Dienstleister und Systemintegratoren die Möglichkeit, als Reseller die vioPBX in ihr Produktportfolio aufzunehmen und ihren Kunden anzubieten. vioNetworks betreibt und wartet dabei die Hardware und steht dem Partner mit Know-how und Erfahrung bei der Realisierung zur Seite.

Quelle: Pressemitteilung

Über vioNetworks
vioNetworks ist spezialisierter Kommunikationsdienstleister im Bereich Internettelefonie mit konsequenter Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Mittelstandes. Das Unternehmen entwickelt und betreibt innovative Dienste und Anwendungen für den Einsatz in modernen, IP-basierten Strukturen. Dadurch ermöglicht vioNetworks seinen Kunden und Partnern Zugriff auf effektive Kommunikationslösungen zur messbaren Steigerung des Unternehmenserfolges.
 
Müssen in solchen Pressemitteilungen nicht auch die Angaben nach § 15b (Abs.1) GewO gemacht werden? Zumindest wäre das sinnvoll. So muss man nicht durchs Netz klicken, nur um zu erfahren, dass wieder eine Einmann-Bude den Umgang mit Asterisk gelernt hat.
 
@montalog

Ja da stimm ich dir zu, ein Link wäre nicht schlecht gewesen. Aber in der originalen Pressemitteilung ist er ja drin.

Ob das jetzt nur ne "Ein-Mann-Bude" ist oder nicht, kann man denk ich nicht nur daran erkennen das ein Einzelunternehmer im Impressum steht. Oder schließt du da von dir auf andere mit deiner Ltd. ? ;-)
Bei einer Einzelunternehmung haftet der Inhaber wenigstens mit seinen Vermögen und nicht nur mit nen Euro.

mfg Markus
 
OT

Bei einer Einzelunternehmung haftet der Inhaber wenigstens mit seinen Vermögen
Sofern vorhanden. Wenn nicht, hat es - bis auf die Titel und die Privatinsolvenz - keine Konsequenzen für den Unternehmer. Eine Limited kann in Deutschland und England verklagt werden. In Deutschland passiert dann auch nichts weiteres. In England jedoch können die Direktoren schon bei grober Fahrlässigkeit mit Haftstrafen konfrontiert werden. Die Limited ist also keine Rechtsform, die bequem missbraucht werden kann.

Oder schließt du da von dir auf andere

Nein gar nicht. Schließlich habe ich mich für die Ltd. entschieden, weil sie schlicht in Deutschland mehr Tätigkeiten ausführen darf als ein Deutsches Unternehmen. Versuch doch mal eine GmbH mit der Tätigkeitsangabe "allgemeine Geschäfte in Deutschland" ins Handelsregister zu bekommen. Oder eine Fläche mehr als 100m² ohne GaLaBau-Meisterbrief zu pflastern. Oder eine fremde Buchhaltung als Nicht-Steuerberater zu führen. Oder.. oder.. oder..

An der Beliebtheit der Limiteds wird daher auch die künftige Mini-GmbH nichts ändern, solange das ganze Innungsgetue nicht reformiert wird und Ausländer in Deutschland mehr verwirklichen können als der Deutsche selbst. Wenn in der Beziehung eines Tages eine durchgehend Europäische Verbindlichkeit herrscht, wechsel ich gerne in die Mini-GmbH. Sofern es dann optisch noch einen Unterscheid macht.
 
Die Meldung kam auch mit Links bei uns an, nur habe ich sie versehentlich nicht übertragen.


Sorry

Christoph
 
So muss man nicht durchs Netz klicken, nur um zu erfahren, dass wieder eine Einmann-Bude den Umgang mit Asterisk gelernt hat.

Da kennst du dich ja aus. :rolleyes:

Er weiß wenigstens, dass er eine Einzelfirma ist. ;)

Zu deinem Ltd. Geschwafel, sage ich jetzt mal nichts.

Axel :groesste:.
 
Heute Morgen hatten wir die erste Störung seit Juli:
. 8:30 Störung gemeldet (eingehende Anrufe schlugen fehl), um 8:55 Störung behoben, Rückmeldung per Telefon und Mail.

Vorbildlich!
 

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