VoIP mit Mobilfunk: Wie ist das rechtlich?

frankieboy

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Hallo Forum,

sehr gerne würde ich meinen SIP-Account auf dem Mobiltelefon mit einer UMTS-Flat nutzen. Abgesehen von technischen Fragen interessiert mich jetzt erstmal die rechliche Seite. Gibt es in Deutschland Mobilfunkbetreiber die eine UMTS-Flat anbieten und dazu die Nutzung von VoIP (Sip) erlauben?

Viele Grüße

Frankie
 
Eigentlich verbieten sie das ja alle.
Mich würde aber mal interessieren, ob so ein Verbot vor Gericht Bestand hat.

jo
 
Ich habe mal irgendwo gelesen, daß es anhand des Traffics sogar ausgewertet werden kann ob VoiP über die Flat gemacht wird oder nicht. Ob das aber wirklich ausgewertet wird weiß ich allerdings nicht.

Man kann diese Kontrollen aber umgehen mit dem Aufbau eines VPN Netzwerks nach Hause um dann innerhalb dieses VPN´s nach draußen zu telefonieren. Dann sollte das nicht mehr möglich sein.............habe ich aber alles nur gehört. Kann auch gefährliches Halbwissen sein

Grüße
 
Auswerten könnte verboten sein...

Dann ist die Frage, ob die das überhaupt auswerten dürfen ob man VoIP genutzt hat!
Das ist ja quasi "abhören". Unwichtig dass sie nicht mitgehört haben.
 
Ich glaube nicht das eine Protokoll / Paketanalyze strafbar wäre....... Woher wüßte man dann sonst, daß weltweit ein Traffic von x mit z. B. Filesharing betrieben wird. Da werden auch die Pakete analysiert......
 
Wenn Paketauswertung strafbar wäre, müssten sie die Routerbetreiber abmahnen. ;-D

Wenn es aber im Vertrag rechtens drin steht, kann man nix machen.
 
Es gibt eigentlich gar keine UMTS Flatrate, das sind mehr oder minder alles Volumentarife, zum Teil mit unbekannten Trafficlimit.

Und wer im unverschlüsselten http die Daten manipuliert und sich auf Nachfrage dumm stellt traue ich auch zu, dass er die Datenströme generell analysiert.

Verschlüsselung über VPN ist bei solchen Geschäftsgebahren notwendig.

Ich denke schon, dass ein Verbot von VoIP vor Gericht Bestand hat, selbst wenn die Daten eigentlich nicht hätten erhoben werden dürfen.
 
Mich würde auch die technische Variante interessieren, wie kann ich das überhaupt realisieren??
 
Und nun bitte zurück zum Thema. Es ging um rechtliche Fragen, nicht um technische.
 
aber gerne.

Wenn Paketauswertung strafbar wäre, müssten sie die Routerbetreiber abmahnen

erstmal triviale rechtsgrundlagen aus dem mittelstufenunterricht: abmahnung ist zivilrechtlich nicht strafrechtlich.

und an zivilrechtliche verträge sollte man sich halten, die anbieter haben das recht auf beschränkte dienstleistungen.
 
und an zivilrechtliche verträge sollte man sich halten, die anbieter haben das recht auf beschränkte dienstleistungen.

Das halte ich in diesem Fall für fragwürdig. Es geht hier darum, dem Anwender eine Dienstleistung, die er bezahlt vorzuenthalten, damit der Anbieter für eine vergleichbare Dienstleistung kräftig hinlangen kann.

Das erinnert mich an "private" Telefonnetze in den 60/70ern, da musste man neben der Bereitstellung der Leitungen noch eine Entschädigung für die entgangenen Telefongebühren zahlen.

jo
 
ja. und da glaubste du hättest heute bessere karten? ;)

ruf mal bei der verbraucherzentrale an und sag wie oft zu weitervermittelt wirst bis zu jemand der voip nicht für ne exotische pflanzenart hält.
 
aber gerne.



erstmal triviale rechtsgrundlagen aus dem mittelstufenunterricht: abmahnung ist zivilrechtlich nicht strafrechtlich.

Mittelstufenunterreicht? In welchem Bezug?
Ich habe ein allgemeines ABI gemacht und hatte nie speziell Recht im Unterricht gehabt. Es wurde ab uns zu etwas in Deutsch oder politischer Bildung reingeworfen, aber das war nichts Konkretes.
Daher entschuldige ich mich für mein Nicht- bzw Halbwissen. :D
 
Das erinnert mich an "private" Telefonnetze in den 60/70ern, da musste man neben der Bereitstellung der Leitungen noch eine Entschädigung für die entgangenen Telefongebühren zahlen.

Heute zahlt der Anbieter für ein paar Mrd. vorab eine Sondersteuer die dann beim Kunden eingetrieben wird. Dafür darf er dann wildern, schließlich müssen pro Einwohner ca. 620 EUR nur an Lizenzkosten geplündert werden. Das ist der von Politikern gemachte deal.

Einen auf den Deckel gibt es wenn überhaupt nur von der EU.
 
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, darf VoIP nicht explizit in den AGB ausgeschlossen sein. Wer gegen die AGB verstößt, der riskiert Nachforderungen die das Einsparpotential durch VoIP weit übersteigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Recht haben heist nicht Recht bekommen

die Mobilfunkprovider müssen doch auch von irgendetwas leben

und das schöne ist dabei das sie Forderungen (Rechnungen) von bis zu 3 jahren

laut bgb nachfordern können

und das ist gut so .

wenn sie jemanden dabei erwischen dann könnte es sein das er ein paar tausend Euro nachzahlen muss.

auch das ist gut so.

Hat man dann noch etwas verdient . Ich glaube nein . Aber man ist um eine Erfahrung und
viel Ärger reicher .

Gruss ichego1
 
Ich habe jetzt einmal einen Flat-Tarif angeschaut (E-Plus) und fand da tatsächlich einen Hinweis, der Voice over IP extra ausschließt.

Klar haben die Provider hier ein Problem. Internet und Telefonie wächst immer mehr zusammen, die Handy-Provider wollen aber auch ihr "altes" System zur Telefonie weiter genutzt wissen.

Wer Voice over IP via UMTS-Flat vorhat, der sollte einen Provider suchen, der das nicht extra ausschließt. Keine Ahnung ob es sowas gibt. Wer was findet, der könnte den Namen des Providers ja mal hier posten.

Prinzipiell bin ich aber der Meinung, dass diese Klausel gegen VoIP mal jemand mit dem nötigen Rechtswissen auf Gültigkeit prüfen sollte. Einen Internet-Provider hat es eigentlich nichts anzugehen was in den Paketen transportiert wird. Um Traffic-Aufkommen geht es hier nicht, denn andere Dienste erzeugen gleich viel oder mehr Traffic. Hier soll lediglich künstlich Bedarf am "klassichen Handy-Telefonat" aufrechterhalten werden.

Irgendwie klingt das für mich so als wenn die Telekom VoIP verbieten würde, wenn man deren Leitung nutzt um damit die Datenverbindung aufzubauen. Die würden diese Klausel in den AGB auch weggeklagt bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke, rechtlich muss man hier zwei Fragen unterscheiden: Erstens, kann man wirksam vereinbaren, in welcher Weise die Datenübertragung genutzt werden darf? Zweitens, zu welchen Maßnahmen darf der Provider greifen, um das Einhalten einer solchen Vereinbarung zu kontrollieren?

Wenn ich eine Wohnung miete, darf ich sie auch nur in bestimmter Weise nutzen, aber der Vermieter darf sich trotzdem nicht jederzeit Zutritt verschaffen, um das zu kontrollieren.
 
Erstens, kann man wirksam vereinbaren, in welcher Weise die Datenübertragung genutzt werden darf?

Ja, kann man ohne wenn und aber.

Jetzt kannst du sagen:
1. Diese Klausel (kein Voip) ist eine Überraschungsklausel. Dann musst du das irgendwo in den Tiefen der AGB finden. Wenn es nur dort steht, hast du auch gute Chancen es vor Gericht durchzusetzen. Wenn aber wie bei Vodafone, es klar und deutlich sichtbar auf demzu Unterschreibenden Zettel steht, kommst du damit nicht weit. Dann bleibt dir

2. Ungerechtfertiger Vorteil
Du musst darlegen, dass diese Klausel für den Provider einen ungerchtfertigten Vorteil darstellt und damit unwirksam ist.

Beides ist vor Gericht zu erhandeln und das Ergebnis offen.

Zweitens, zu welchen Maßnahmen darf der Provider greifen, um das Einhalten einer solchen Vereinbarung zu kontrollieren?

Hier wird es ganz schwierig. Wenn der Provider nicht gerade einen Gesprächsmittschnitt vorlegt, wird es fast unmöglich hier etwas zu machen.

Der Provider kann z.B. eine allgemeine Datenstromanalyse machen. Das wird ihm keiner untersagen. Wenn er nun "zufällig" ein hohes Gesprächsaufkommen zu Betamax auf den Port 5060 feststellt, liegt die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass da vertragsmässig verbotene Voip-Gespräche geführt werden.
Ob er allein aufgrund dieses Anscheinsbeweises etwas unternehmen kann, oder ob er tiefere Untersuchungen machen muss und darf, mögen die Juristen entscheiden.

Und auch hier gilt 4 Juristen und min. 5 Meinungen.
 
nach meiner meinung hat der tk-dienstleistungsanbieter seine schnuffel aus meinen datenströmen rauszuhalten :mad: dafür bezahl ich ihn ned!
 
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