1&1 VOIP Flat woanders nutzen

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Norman99

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Hallo,

also ich besuche dieses Forum schon länger immer als Besucher. Hier sind ein paar richtig gute Leute und ich hoffe die killen mich nicht sofort wenn ich mal wieder vielleicht was doppeltes schreibe.

Es geht sich darum das ich Zuhause normal VOIP nutze und bald für 6-Monate in eine andere Stadt (Studium-Praxissemester) in ein Studentenwohnheim umziehe. Meine Eltern nutzen dann Zuhause weiter VOIP und Internet alles logisch.

Meine Frage: Kann ich VOIP aus dem dortigen TELEKOM Netz nutzen und kostenlos via Softphone vom Laptop aus ins Festnetz telefonieren bzw. bin erreichbar unter meiner Festnetzrufnummer?


Eine Anfrage bei dem IT-Dienstleiter Vor-Ort hat ergeben das diese die Ports notfalls freischalten, aber es würde so auch gehen (Skype + Festnetzflat)!

Der 1&1 Support hat auch nach einer guten Woche keine Antwort gegeben.


Ich danke euch schon einmal für eure Antworten.

Bis dann,
Norman99
 
An dem anderen Anschluß muß die DSL Leitung freigeschaltet sein, sonst wird dort kein Router syncronisieren.
Dort wirst Du nur über ISDN und Modem mit Deinen Zugangsdaten reinkommen.
Dann fällt im Onlinefall immer die Gebühr für die ISDN Verbindung an.

Ich hoffe das stimmt jetzt so, sonst möge mich jemand verbessern, der es genauer weiss.
 
Hallo,

also es ist ein Studentenwohnheim und dort wird quasi das Internet ALLEN zur Verfügung gestellt über EINE Leitung der Telekom.

Meine Fritzbox kann ich dort nicht nutzen.

Deshalb ja die Frage ob Softphone sich via Laptop über das Telekom Netzwerk an den SIP Server von 1&1 anmelden kann, und wenn ja ob die Gespräche dann auch "kostenlos" sind.
 
Zur Erreichbarkeit des VoIP-Accounts: Ja, das funktioniert.
Zur Erreichbarkeit deiner Festnetznummer: Das kommt darauf an, woher der Ruf kommt. Wenn es ein Anruf aus dem Festnetz ist, klappt es nicht. Bei Anrufen von VoIP auf deine für VoIP-registrierte Festnetznummer kann es funktionieren.

Eine FRITZ!Box oder einen ATA kannst du dort in der Regel auch mit Internetzugang über Lan A bzw WAN-Port nutzen.
 
warum sollte die sipgatenummer dann nicht erreichbar sein ?

gehe mal davon aus , dass er diese mit " fetsnetznummer " meint
 
Wenn er schreibt "Festnetznummer", nehme ich an, dass er "Festnetznummer" meint.
Wenn er schreibt "VoIP-Nummer", nehme ich an, dass er "VoIP-Nummer" meint.

So einfach ist das.;)

Im günstigsten Fall für Norman99s ist diese Festnetznummer für VoIP registriert. Und ja, das geht bei 1&1.

Alles weitere habe ich IMHO zureichend beschrieben. Auf das Routing der Anrufe will ich nicht noch eingehen.

Sollte jemand meine Aussagen widerlegen können oder andere Erfahrungen gemacht haben: Nur zu, immer druff - tut mit nicht weh - hab 'n Helm auf.;)

EDIT: Von "Sipgate" war bislang nicht die Rede, Norman99 redet von 1&1
 
pcccc hat es eigentlich genau richtig gesagt.

Also ich rede von Festnetznummer und meine VOIP Festnetznummer. Von keiner anderen Nummer ist die Rede gewesen.

Trotzdem muss ich kurz nachhaken.

Wenn Person X von irgendeinem Festnetztelefon mich anruf (VOIP oder nicht mal dahingestellt) dann kann ich nicht sicher sein das mein Softphone klingelt am Laptop?
Sobald ich doch die Nummer "registriert" bekomme muss es doch gehen, oder liege ich damit falsch?

Danke dir.
 
Bei einer reinen VoIP-Nummer klappt das auch so - die kann nur über VoIP geroutet werden.

Bei einer für VoIP registrierten Festnetznummer kann der Anruf sowohl über Festnetz als auch VoIP geroutet werden. Einfach gesagt, wird dann der Netzübergang gescheut und Rufe aus dem Festnetz werden auch über Festnetz geroutet und Anrufe von VoIP werden über VoIP geroutet. Eine Art parallele Signalisierung gibt es da von Haus aus nicht - entweder - oder.

Vorschlag:
1. Du nutzt nur die reine VoIP-Nummer.
oder
2. setzt eine Rufumleitung in der heimischen Fritz!Box für Anrufe auf die Festnetznummer an eine an der Uni registrierte VoIP-Nummer.

Grüße
 
OK,
meine technische Frage ist komplett beantwortet!

Ich denke mal du bist auf das kostenlos nicht weiter eingegangen weil du geschrieben hast "es geht"... also meinst du sicher auch das es kostenlos ist. Warum auch nicht.

Ja danke an euch für die Unterstützung.
 
Jawollja, wenn's voipt, dann auch kostenlos - ist ja eine flache Rate.
 
Hallo,

habt ihr auch die rechtlichen Konsequenzen bedacht? Laut 1&1 AGBs darf die Nummer ausschließlich von Mitgliedern des Haushaltes benutzt werden, auf den der DSL Anschluss angemeldet ist. Wohnst du in einem Studentenwohnheim, gehörst du ganz eindeutig nicht mehr zum Haushalt. 1&1 reagiert erfahrungsgemäß sehr empfindlich auf solche Vertragsbrüche und scheut sich auch nicht, deftige Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen geltend zu machen. Und es gibt nur wenige Vertragsbrüche, die einfacher zu detektieren sind, als das unzulässige Benutzen einer VoIP Nummer von einem anderen Anschluss aus. :-Ö
 
Wie sieht es in dieser Hinsicht auf Rechtliches mit Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz aus?
 
Hallo,

Ich hab keine Ahnung, wie die rechtlichen Grundlagen dort exakt festgelegt sind. Die AGBs sagen nur folgendes:
2.1.6.

Bei einem Tarif, der nicht zur gewerblichen Nutzung berechtigt, darf der Kunde 1&1 -Telefonie sowie die ihm zugeteilten bzw. freigeschalteten Rufnummern ausschließlich den Personen zur Nutzung überlassen, die mit ihm unter der 1&1 genannten Kundenadresse in einem Haushalt leben.
Die Frage ist also wohl: Ab wann lebst du in einem Haushalt?

Ach ja, die AGBs sagen zusätzlich noch folgendes:
2.3.2.

Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über DSL-Telefonie keine regionalen Rufnummern mit zu übermitteln, wenn er nicht von dem Anschluss telefoniert, für den diese Nummer zugeteilt wurde.
 
Die Frage ist also wohl: Ab wann lebst du in einem Haushalt?
Imo ab dem Zeitpunkt, ab dem ich in diesem Haushalt polizeilich gemeldet bin. Wenn ich auch noch im Studentenwohnheim lebe, dann habe ich dort auch einen Wohnsitz, jedoch bin ich nicht zwangsweise dann zuhause ausgezogen. Es gibt glaube ich keine gesetzliche Defintion, wieviel Zeit ich in dieser Wohnung verbringen muss, um dies als "dort leben" bezeichnen zu dürfen.
Frei nach dem Motto: wohnst Du noch oder lebst Du schon ;)
 
AFAIR sehen Hausratversicherungen den studentischen Haushalt am Zweitwohnsitz als zum elterlichen Haushalt gehörig an und versichern diesen kostenfrei mit. Was natürlich keinen Rückschluss auf das Haushaltsverständnis von 1&1 zulässt...


Gruß,
Wichard
 
Ab wann lebst du in einem Haushalt?
Imo ab dem Zeitpunkt, ab dem ich in diesem Haushalt polizeilich gemeldet bin.

Eigentlich ist es eher umgekehrt: Sobald man eine Wohnung bezieht, muss man sich bei der Gemeinde melden (nicht bei der Polizei). Als Wohnung gilt "jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird" (§ 11 V MRRG).
Wenn er während des Praxissemesters weiter (zusätzlich) bei den Eltern wohnt, sehe ich da eigentlich kein Problem.
 
Also wenn ich es mir so überlege könnte 1&1 auch locker VOIP wirklich NUR für den eigenen Zugang "freischalten".

So kann man sich anscheinend von überall aus anmelden, also werden die da auch nicht so stark hinterher sein.

Würde ich mal sagen....
 
Eigentlich ist es eher umgekehrt: Sobald man eine Wohnung bezieht, muss man sich bei der Gemeinde melden (nicht bei der Polizei).
Klar, aber das betrifft doch eher das Thema Erst- vs. Zweitwohnsitz und den damit verbundenen Abgaben an die jeweilige Gemeinde. Das jedoch ist hier ja nicht das Thema, sondern nur, ob Du dort einen Deiner Wohnsitze hast, denn es steht in den AGBs ja nichts von "Hauptwohnsitz", sondern nur, dass der Nutzer in diesem Haushalt lebt.
Und logisch, Du meldest Dich beim Einwohnermeldeamt / Ordnungsamt, der Ausdruck "polizeilich gemeldet" ist eher aus der Umgangssprache entnommen.

@Norman; Doch, hinter Leistungsmissbrauch ist jeder Provider hinter her und kann für den Täter empfindliche Schadensersatzforderungen nach sich ziehen..
Nur bietet 1&1 dem Kunden (und seinen Haushaltsmitgliedern) an, die Nummer auch auswärts nutzen zu können, also ist hier nur sicher zu stellen, dass der Rahmen auch korrekt definiert ist.
Mit der Definition "in diesem Haushalt lebend" sollte es eigentlich ausreichend sein.
Eine Gewichtung von wegen "überwiegend / mehrheitlich / ausschließlich in diesem Haushalt" ist nicht gegeben. Damit ist zumindest in meinen Augen klar, dass Du mit obiger Sachlage die Nummer auch im Studentenwohnheim nutzen darfst, solange Du
a) weiterhin auch bei Deinen Eltern lebst und
b) die Rufnummernübertragung abschaltest.
 
@Novize

ja deine Antwort hat mir Sicherheit gegeben. Es ist logisch aus Sicht von 1und1.

Denn ich wohne logischerweise bei meinen Eltern bzw. bin dort gemeldet und darf dort die 1&1 Leistungen beziehen. Ob ich die Leistungen jetzt auch woanders mal zwischenzeitig nutze das kann denen ja egal sein.
Danke euch.
 
Denn ich wohne logischerweise bei meinen Eltern bzw. bin dort gemeldet und darf dort die 1&1 Leistungen beziehen.
Nur dort gemeldet sein ist nicht ausreichend:
Dort leben heißt, ein eigenes Bett (evtl. sogar ein eigenes Zimmer) dort zu haben, einen eigenen Kleiderschrank und andere eigene persönliche Dinge dort zu besitzen etc.
Hast Du schon mal diese komischen Sozial- /Harz4-Fahnder-Dokus gesehen?
Dort wird auch geschaut, ob die "zum Leben üblichen Gegenstände" für die jeweilige Person in der entsprechenden Unterkunft vorhanden sind.
 
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