[Sammlung] 1&1 AGB, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, usw.

Hallo On-Line,

es ist wahnsinn was du hier machst. Finde es toll, das es einen wie dich gibt, der die Daten alle sammelt. Ich bin schon den ganzen Tag am Suchen, ob ich meinen "alten" Vertrag (Leistungsbeschreibung) im Netz finde und da bin ich nun auf dich gestoßen und hoffe, dass du mir weiterhelfen kannst. Habe dir eine PN geschickt mit meiner E-Mailadresse. Dankeschon mal für die Hilfe ;)

Gruß,
Susanne
 
Anfragen beantworte ich nach wie vor und mache das auch weiterhin, da das kein Aufwand ist. Es kann u.U. mal ein paar Tage dauern.

Das einzige was nicht mehr erfolgt, ist die Aktualisierung des Datenbestandes nach November 2011.
 
Guude,

@on-line: ...und das bedauern wir hier wirklich wahrscheinlich alle und ich speziell möchte dir hier nachträglich für deine immense Arbeit zu dem Thema hier danken.

...hoffentlich findet sich eine(r), welcher deine sehr wichtige Arbeit hier weiterführt.
 
Moin,
ich war eben auch hoch erfreut das es so eine Liste gibt, aber ich hoffe ich komme nun nicht zu spät.
Eine PN hab ich versendet.
Gruss Nico
 
Lieber on-line,

ich hoffe du bist noch aktiv im Forum und beantwortest die Anfragen? Chapeau vor deiner Sammel-Leistung.
 
Ab 01.10.2016 gilt eine wichtige Änderung was Kündigungen angeht. Ab diesem Zeitpunkt wird gesetzlich die Schriftform in Verträgen durch die Textform geändert. Das betrifft u.A. DSL-/Kabel-/Handy- usw. Verträge. Ausgenommen sind u.A Arbeitsverträge und notariell beurkundete Verträge.

Was heißt das nun?
Ganz einfach, 1&1 und Co. können nicht mehr auf unterschriebene Kündigungen bestehen. Damit steht einer unkomplizierten Kündigung per E-Mail nichts mehr im Wege.

Bei Vertragsabschluss bestand kein Anbieter auf einen unterschriebenen Vertrag, aber bei Kündigungen haben sie auf einmal eine gewollt, nur um Kündigungen zu erschweren und ggf. auch herauszuzögern, wenn jemand auf letzten Drücker kündigt und das nicht mit Unterschrift. Damit entfallen nun teure Einschreiben oder eingescannte Faxe, nur wegen einer unnötigen Unterschrift.
 
Die Gesetzesänderung gilt nur für Verträge, welche ab dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen werden.
 
Laut Rechtsprechung war es auch schon vorher so, dass Anbieter Kündigung akzeptieren muss wie man welche Abschließen kann. Hat nur kaum wer es mal drauf ankommen lassen. Nun gibt es zumindest Änderung im BGB zu.

Die 1&1 Online"kündigung" ist eh reiner Bullshit.
 
Hi on-line,
kann ich noch eine 1&1 Preisliste vom Mobilfunkvertrag 1&1 Handy-Flat (D-Netz) von November 2011 bekommen?
Danke
 

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