Wechsel zu Easybell voll daneben gegangen DSL nicht geschaltet

Progears

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Hallo,

seit Montag geht nach dem Wechsel zu Easybell kein Internet mehr, kurze Historie:

- DSL war am Umschalttag den 17.10.11 für 3 Stunden synchron am Telefonica Port (Centillium Chipsatz), sogar stabiler als vorher (Dämpfung/SNR: 56dB/16dB und alt am Broadcom 59dB/7dB)
- danach war die Verbindung zur VST physikalisch unterbrochen
- Montagabend habe ich die Hotline angerufen und diese hat eine Störung aufgenommen.
- Dienstag Nachmittags DSL wieder synchron, aber wir hängen wieder auf dem DSLAM des alten Providers. Konnte dann wieder mit den alten Zugangsdaten des Providers ins Internet. Ganz toll. :mad:
- Gestern wurde dann der alte Anschluß im System gelöscht (Einwahl funktioniert nun nicht mehr).
- Port in der VST ist aber immer noch der Broadcom Chipsatz, folglich hat da die Telekom bis jetzt auch nichts umgestellt.

Easybell hat am Dienstag an die Telekom den Auftrag gegeben zu entstören.
Letzter Status war, es muß der HVT geprüft werden. Mehrere Anrufe bei Easybell ergaben, das man seitens der Telefonica bisher keine Rückmeldung erhalten hat.

Die Schaltung durch die Telekom ist ja -aus welchen Gründen auch immer- voll in die Hose gegangen.

Weiß jemand, bis wann die Telekom entstören muß ? Easybell konnte mir das nicht sagen, welche Fristen es hier gibt.
Easybell und Telefonica kann man das ja nicht anlasten, wenn die Telekom nicht richtig schaltet. Da außer der Telekom ja niemand an den Hauptverteiler darf, sind ihnen die Hände gebunden.
Für mich sieht das wirklich so aus: "Alle Fremdanbieter, werden nachrangig behandelt".
Sprich: "Was Du hast kein Telekomanschluß, naja dann warte mal schön....."

Super, jetzt habe ich um die Zeit zu überbrücken einen UMTS Surfstick gekauft. :(
 
Leider kennen auch wir die Verträge nicht zwischen Easybell > Telefonica und der Telekom.
 
Hätte ja sein können, das es da seitens der Bundenetzagentur eine Regelung gibt und es hier jemand weiß, oder das jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
 
Es ist doch für dich nicht entscheidend, welche Verträge dein Dienstleister mit dem Netzbetreiber hat. Für dich gilt ausschließlich dein Vertrag mit dem Dienstleister. Wie der seinen Teil des Vertrages mit dir erfüllen kann ist und bleibt sein Problem...
 
Du solltest Easybell eine Frist zur Vertragserfüllung setzen. Sonst kannst nichts machen.
 
Du solltest Easybell eine Frist zur Vertragserfüllung setzen.
Und was soll man machen, wenn Easybell die Frist nicht erfüllt? Regressansprüche? Die sind bestimmt in den AGB ausgenommen. Kündigen, und den nächsten Anbieter nehmen? Der einzige, der es schneller könnte, ist die Telekom, was ja der Sinn der Sache ist.

Gruß

akapuma
 
Hmm... was machst du denn wenn die andere Partei ihre Pflichten aus einem Vertrag nicht erfüllt? Zahlen und lächeln? Sicherlich nicht. Ich weiß auch dass hier nur zwischen "Not oder Übel" gewählt werden kann.
 
Und was soll man machen, wenn Easybell die Frist nicht erfüllt? Regressansprüche? Die sind bestimmt in den AGB ausgenommen.
Hhmm, lesen bildet... am Besten vor der Vertragsunterzeichnung... Es gibt keinen anderen Weg.

Hans
 
Hmm... was machst du denn wenn die andere Partei ihre Pflichten aus einem Vertrag nicht erfüllt? Zahlen und lächeln? Sicherlich nicht. Ich weiß auch dass hier nur zwischen "Not oder Übel" gewählt werden kann.
Ich hatte vor gut 2 Jahren die Situation mit 1&1 nach einem Umzug. Wochenlang tat sich nichts. Deshalb bin ich zur Telekom gewechselt, und nach weniger als einer Woche hatte ich DSL und Telefon. Das wäre nun nicht mehr möglich, denn der BGH hat entschieden, daß der dumme Kunde nach Umzug auch weiterzahlen muß, wenn der Anbieter nichts auf die Reihe bekommt. Und auch die Anbieter freuen sich über das Urteil. Bis zuletzt war es bei o2 so, daß ein Umzug ein Sonderkündigungsrecht bot, wenn es am neuen Wohnort kein DSL gab. Jetzt wurden die AGB geändert - man muß sich freikaufen. Für 15¤ je Monat bis Vertragsende!

Ich kann nur davor warnen, etwas unüberlegtes zu tun, insbesondere bei längerer Vertragslaufzeit! Bei einem Wechsel dürfte es nicht viel anders sein als bei einem Umzug. Und lange Vertragslaufzeiten locken ja. Easybell erlässt 50¤ Anschlußgebühr, wenn man sich für 2 Jahre bindet. Durchaus verlockend. @Progears: welche Vertragslaufzeit hast Du denn genommen?

Gruß

akapuma
 
Zum einen schreibt der Threadstarter nichts von einem Umzug. Er hat einfach nur den DSL-Anbieter gewechselt, d. h. er hat jetzt mit dem neuen Anbieter (Easybell) einen Vertrag, und zwar für genau die Adresse, an der er den Anschluss nutzen will. Diesen Vertrag muss Easybell erfüllen, d. h. sie müssen einen funktionierenden DSL-Anschluss mit den vereinbarten Eigenschaften bereitstellen. Tun sie das nicht, kann er außerordentlich gekündigt werden, und zwar fristlos. Das BGH-Urteil bezieht sich gar nicht auf diesen Fall.

Und nein, ein Anbieterwechsel ist kein Umzug. Im Unterschied zu einem Umzug sind nämlich bei einem Anbieterwechsel die Adresse bei Vertragsschluss (also die vereinbarte Lieferadresse) und die Adresse der künftig beabsichtigten Nutzung identisch. Bei einem Umzug hat man dagegen das Problem, dass man den Anschluss an einer anderen Adresse nutzen will als man das mit dem Anbieter vereinbart hat. Und nur dann kommt das BGH-Urteil zum Tragen.

Und zum zweiten ist Easybell ein Anbieter mit kurzen Mindestlaufzeiten. Man bindet sich also gerade nicht für 2 Jahre. Von daher sollte auch eine ordentliche Kündigung kein Problem sein.

Übrigens schwant mir angesichts solcher Berichte nichts gutes. Sie geben nämlich Anlass zu Befürchtungen, dass die Behinderungen von Mitbewerbern durch die Telekom zukünftig zunehmen werden.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Was hat das BGH Urteil mit diesen Fall zu tun? Ist der Beitragsersteller umgezogen? Nein. Hier geht es um Vertragserfüllung seitens Easybell. Wie man lesen kann hat der Anschluss 3 Stunden seine Funktion gehabt. Daraus folgt es liegt eine Störung vor. Die muss der Kunde melden. Dann hat Easybell eine angemessende Zeit zur Störungsbeseitung. Den Zeitraum kann ich dir nicht sagen. Danach kann gekündigt werden, weil der Vertrag nicht erfüllt wird von Easybell.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, ich weiß, daß Progears nicht umgezogen ist. Ich wollte lediglich auf die Tücken in solchen Fällen hinweisen. Was z.B. passieren kann: man setzt easybell eine Frist. Easybell lässt sich (selbstverständlich) nicht darauf ein. Man kündigt, und geht zu einem Mitbewerber. Easybell besteht aber weiter auf Vertragserfüllung durch Progears (Zahlen der Rechnung). Und schon hat man 2 Verträge am Hals.

Ich habe ähnliches mit 1&1 erlebt. Ich habe Fristen gesetzt, Rechnungen geschrieben, gekündigt usw. Denkt Ihr, 1&1 wäre auch nur ein einiges mal darauf eingegangen? Außer dummes Bla-Bla in Form unpassender Standardantworten kam da nichts. Glaubt hier einer im Ernst, daß Progears eine Frist setzt, easybell diese nicht hält, und easybell dann sagt "oh, daß tut uns aber jetzt leid, damit ist der Vertrag nicht zustande gekommen"? Vielleicht klappt das bei einem Monatsvertrag, aber bestimmt nicht mit einem 2-Jahres-Vertrag (Easybell komplett time).

Gruß

akapuma
 
Was z.B. passieren kann: man setzt easybell eine Frist. Easybell lässt sich (selbstverständlich) nicht darauf ein. Man kündigt, und geht zu einem Mitbewerber. Easybell besteht aber weiter auf Vertragserfüllung durch Progears (Zahlen der Rechnung). Und schon hat man 2 Verträge am Hals.
Das mag bei 24-Monats-Knebelverträgen wie denen von 1&1 und anderen Anbietern so sein. Bei Easybell ist es anders. Guckstu http://www.easybell.de/komplettanschluss.html, jeweils 2. Zeile. Davon, dass der Threadstarter einen "Time"-Vertrag abgeschlossen hat, hat er nichts geschrieben.

Ich habe ähnliches mit 1&1 erlebt. Ich habe Fristen gesetzt, Rechnungen geschrieben, gekündigt usw. Denkt Ihr, 1&1 wäre auch nur ein einiges mal darauf eingegangen? Außer dummes Bla-Bla in Form unpassender Standardantworten kam da nichts.
Easybell und 1&1 sind zwei völlig unterschiedliche Anbieter. Das merkt man u. a. auch hier (man achte auf den "Zufriedenheitsindex"):
http://www.wieistmeineip.de/dsl-anbieter/1-und-1.html
http://www.wieistmeineip.de/dsl-anbieter/easybell.html

Davon abgesehen, kann ein Anbieter eine Kündigung wegen nachweislich mangelhafter Leistung (und ein nicht funktionierender Anschluss ist nachweislich mangelhaft) gar nicht ablehnen, es sei denn, der entsprechende BGB-Paragraf wird geändert. Davon ist aber nicht auszugehen.

Grüßle

Der Mikrogigant
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Progears hat mit Easybell einen Dienstvertrag abgeschlossen. Der Vertrag über die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses ist als Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 BGB und nicht als Werkvertrag zu qualifizieren. [Quelle]

In einem Dienstvertrag wird unter (1) folgendes geregelt: Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. [Quelle]

Zu einer fristlosen Kündigung kann es bei Dienstverträgen kommen wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wichtiger Grund

Liegt ein wichtiger Grund vor, so sind diese Verträge mit sofortiger Wirkung kündbar. Man bezeichnet die außerordentliche Kündigung daher auch als fristlose Kündigung, weil eine Kündigungsfrist nicht einzuhalten ist. Dieses Recht darf durch Regelungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen weder ausgeschlossen noch über Gebühr eingeschränkt werden. Was ein wichtiger Grund ist, kann nur im jeweiligen Einzelfall bestimmt werden. Es sind aber hohe Anforderungen zu stellen (Unzumutbarkeit). Je mehr der wichtige Grund in der Sphäre des Kündigenden liegt, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes erfüllt sind.
[Quelle]

Und ein DSL Anschluss ohne Funktion ist ein wichtiger Grund. Man muss Easybell aber auch eine Frist zur Nachbesserung gewähren.
 
Hallo,

danke für die Beiträge. :)
Wir haben extra den Komplett Basic ohne Mindestvertragslaufzeit genommen.
Kündigungsfrist 14 Tage zum Monatsende.
Eine Vertragslaufzeit von 2 Jahren ist bei unserem langsamen Anschluß indiskutabel.
Vielleicht tut sich etwas in Bezug auf LTE und Transfervolumen in 12-15 Monaten und dann würden wir auf LTE ausweichen.
Deswegen wollten wir auch keine lange Vertragslaufzeit.
Ich werde mich jetzt gleich morgen früh bei der Bundesnetzagentur erkundigen und dann meinem Vertragspartner eine ordnungsgemäße Frist setzen.
 
Hi Progears,

falls der DSLAM noch synchron ist (auf altem Anbieter) dann besorge dir doch alternative DSL Zugangsdaten. Hast du schon den FlatbyCall von easybell getestet?

Ingo
 
Hall ifuchs,

daran habe ich garnicht gedacht, das es so etwas überhaupt gibt. :(
Heute früh wurde unser Anschluß endlich auf den richtigen Port geschaltet.
Profil habe ich auch gleich anpassen lassen.
Läuft jetzt mit 2,7MBit down und 380KBit im Upload.
Latenz ohne Fastpath 24ms. Routing scheint besser zu sein, als beim ehemaligen Anbieter.
Wenn jetzt alles so bleibt bin ich sehr zufrieden. :)

Hatte gestern auch bei der Bundesnetzagentur angefragt, bezgl. Entstörfristen seitens der Telekom bei Fremdanbietern.
Hier gibt es noch keine gesetzliche Regelung, sie soll aber kommen.
Entstörfristen werden nur zwischen Netzbetreiber und Telekom ausgehandelt.

Der ganze Wechsel hat mich jetzt ganz schöne Nerven gekostet.
Aber Ende gut alles gut.
 
Nach 2 1/2 Jahren immer noch das gleiche Problem: der Wechsel klappt nicht :(

Obwohl es in der Zwischenzeit nach § 46 TKG die Regelung gibt, dass die Unterbrechung nicht länger als einen Kalendertag andauern darf.
Gelingt die Umschaltung auf den neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und ist man länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.
Aber das scheint niemand zu kümmern :(
 

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